04.11.2019 Drucksache 6/7887Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 20. November 2019 Anerkennung von Berufsabschlüssen im Gesundheitssektor Die Kleine Anfrage 4126 vom 18. September 2019 hat folgenden Wortlaut: Ein von der Fraktion der CDU ins Plenum eingebrachter und am 4. Juli 2019 im Landtag beschlossener Antrag fordert die Landesregierung auf, "alle Maßnahmen zu ergreifen, die notwendig sind, um die Approbationen und Zulassungen ausländischer Ärzte sowie damit einhergehende Prozesse zu beschleunigen" sowie "alle Maßnahmen zu ergreifen, die notwendig sind, um die Anerkennung der Qualifikationen von ausländischem Pflegepersonal sowie damit einhergehende Prozesse zu beschleunigen." (Drucksache 6/7470) Das Landesverwaltungsamt ist in Thüringen die zuständige Behörde für die Erteilung der staatlichen Berufserlaubnis im Gesundheitssektor. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele Anträge auf Erteilung der Approbation wurden in den letzten drei Jahren sowie bislang im Jahr 2019 beim Thüringer Landesverwaltungsamt von Menschen gestellt, die ihre ärztliche Ausbildung im Ausland abgeschlossen haben (bitte nach Jahren aufschlüsseln)? 2. Wie lang hatten die Antragsteller auf einen Bescheid zu warten (beginnend mit erster Antragsstellung, bitte in Monatskohorten aufschlüsseln)? 3. In wie vielen Fällen wurden die Anträge zurückgezogen und was waren die Gründe hierfür? 4. Wie viele Anträge auf Anerkennung der Qualifikationen von ausländischem Pflegepersonal wurden seit dem Jahr 2013 beim Thüringer Landesverwaltungsamt von Menschen gestellt, die ihre ärztliche Ausbildung im Ausland abgeschlossen haben (bitte nach Jahren und beantragtem Abschluss aufschlüsseln)? 5. Wie lang hatten die Antragsteller auf einen Bescheid zu warten (beginnend mit erster Antragsstellung, bitte in Monatskohorten aufschlüsseln)? 6. In wie vielen Fällen wurden die Anträge zurückgezogen und was waren die Gründe hierfür? 7. Wie viele Antragsteller der letzten fünf Jahre, die ihre pflegerische Ausbildung im Ausland abgeschlossen haben, sind nach Kenntnis der Landesregierung nach erteilter Anerkennung in Thüringen als Pflegekräfte tätig (bitte Pflegefachkräfte auch einzeln beziffern)? K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Mohring (CDU) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/7887 8. Nach welchen Richtlinien beziehungsweise Maßstäben entscheidet das Thüringer Landesverwaltungsamt über die Anerkennung der Qualifikationen von ausländischem Pflegepersonal und welchen Ermessensspielraum hat der jeweilige Sachbearbeiter im Rahmen dieser Vorgaben? 9. Wie viel Personal stellt das Landesverwaltungsamt zur Bearbeitung der Anträge auf Erteilung der Approbation ab? Wie viel Personal stellt das Landesverwaltungsamt zur Bearbeitung der Anträge auf Anerkennung der Qualifikationen von ausländischem Pflegepersonal ab? Das Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie hat die Kleine Anfrage namens der Lan desre gierung mit Schreiben vom 30. Oktober 2019 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Seit dem Jahr 2016 wurden insgesamt 1.972 Anträge auf Erteilung der Approbation als Arzt/Ärztin beim Thüringer Landesverwaltungsamt gestellt. Die Aufschlüsselung nach Jahren kann der nachfolgenden Tabelle entnommen werden. Jahr 2016 2017 2018 2019 Anträge 399 999 394 180 Zu 2.: Die Zeitdauer zwischen Antragstellung und Bescheid wird nicht statistisch erfasst. Die Bearbeitungsdauer richtet sich nach dem jeweiligen Einzelfall und hängt auch davon ab, wann der Antragsteller die erforderlichen Unterlagen vollständig vorlegen kann beziehungsweise vorlegt. Die Verfahrensdauer variiert in den Einzelfällen insbesondere aufgrund folgender verfahrensrelevanter Umstände: - Unterscheidung zwischen Anträgen aus der EU und Drittstaaten (unterschiedliche Voraussetzungen/unterschiedlicher Prüfungsumfang und -ablauf), - Vervollständigung und Nachreichung von Antragsunterlagen, - Echtheitsprüfung vorgelegter Urkunden durch die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen bei veranlassten Zweifeln, - Notwendigkeit einer Kenntnisprüfung und gegebenenfalls im Einzelfall bei Nichtbestehen bis zu zweimalige Wiederholung; bei Nichtbestehen der Kenntnisprüfung empfiehlt die Prüfungskommission zur Vorbereitung auf die Wiederholungsprüfung häufig eine mehrmonatige Wartezeit, - Termine für die Kenntnisprüfung stehen in begrenztem Umfang zur Verfügung. Die durchschnittliche Verfahrensdauer beträgt acht bis zwölf Monate. Eine Aufschlüsselung in Monatskohorten ist wegen einer fehlenden statistischen Verknüpfung nicht möglich. Zu 3.: Für das Jahr 2016 können keine Angaben übermittelt werden, da die Rücknahmen statistisch noch nicht erfasst wurden. Seit dem Jahr 2017 wurden insgesamt 460 Anträge zurückgezogen. Die Aufschlüsselung nach Jahren kann der nachfolgenden Tabelle entnommen werden. Jahr 2016 2017 2018 2019 Rücknahmen 316 133 11 Ein Grund für die Antragsrücknahme wird in den wenigsten Fällen angegeben. Soweit diese benannt wurden lagen sie an einem Wohnortwechsel, einer Stellenzusage in einem anderen Bundesland oder einer Rückkehr in das jeweilige Heimatland (familiäre Umstände). Zu 4.: Es wird davon ausgegangen, dass abweichend vom Wortlaut nicht eine ärztliche, sondern eine pflegerische Ausbildung als Anknüpfungspunkt eines Anerkennungsbegehrens gemeint ist. Im Zeitraum 2013 bis heute wurden im Bereich der Altenpflege insgesamt neun Anträge auf Anerkennung eines ausländischen Berufsabschlusses gestellt. Im Bereich der Gesundheits- und Krankenpflege wurden in diesem Zeitraum keine Antragszahlen erfasst. Die Angaben in der nachfolgenden Übersicht weisen insoweit die Anzahl der abschließend bearbeiteten Vorgänge (Erledigungen*) aus. 3 Drucksache 6/7887Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode Jahr Berufsfeld Altenpflege Berufsfeld Gesundheitsund Krankenpflege 2013 - 29* 2014 1 27* 2015 - 66* 2016 - 48* 2017 6 110 2018 2 134 2019 - 82 Zu 5.: Die Zeitdauer zwischen Antragstellung und Bescheid wird nicht statistisch erfasst. Die Bearbeitungsdauer richtet sich nach dem jeweiligen Einzelfall und hängt auch davon ab, wann der Antragsteller die erforderlichen Unterlagen vollständig vorlegen kann beziehungsweise vorlegt. Hinzu kommt, dass die Antragsteller, die im Ergebnis fehlender Gleichwertigkeit des Ausbildungsstandes in der Mehrzahl eine Anpassungsmaßnahme absolvieren müssen. Im Falle einer notwendigen Verlängerung oder Wiederholung der Kenntnisprüfung verlängert sich die Dauer des Verfahrens zur Erteilung der Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung. Zu 6.: Im Bereich der Altenpflege wurden seit dem Jahr 2013 keine Anträge zurückgezogen, im Bereich der Gesundheits - und Krankenpflege in insgesamt 130 Fällen. Die Aufschlüsselung nach Jahren kann der nachfolgenden Tabelle entnommen werden. Jahr Antragsrücknahmen 2013 6 2014 14 2015 26 2016 13 2017 20 2018 20 2019 31 Ein Grund für die Antragsrücknahme wird in den wenigsten Fällen angegeben. Soweit diese benannt wurden , lagen sie an einem Wohnortwechsel, einer Stellenzusage in einem anderen Bundesland oder einer Rückkehr in das jeweilige Heimatland (familiäre Umstände). Zu 7.: Hierzu liegen keine Erkenntnisse vor. Zu 8.: Die Entscheidung über die Anträge erfolgt entsprechend der bundesgesetzlichen Vorgaben (Krankenpflegesetz , Altenpflegegesetz). Ein Ermessensspielraum ist nicht gegeben. Zu 9.: Für die Bearbeitung der Anträge auf Erteilung der Approbation stehen 2,1 Vollbeschäftigteneinheiten, für die Bearbeitung der Anerkennungsverfahren ausländisches Pflegepersonal betreffend 2,5 Vollbeschäftigteneinheiten zur Verfügung. Werner Ministerin Anerkennung von Berufsabschlüssen im Gesundheitssektor Ich frage die Landesregierung: Zu 1.: Zu 2.: Zu 3.: Zu 4.: Zu 5.: Zu 6.: Zu 7.: Zu 8.: Zu 9.: