11.11.2019 Drucksache 6/7894Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 21. November 2019 Wechsel von Fraktions-, Abgeordneten- und Parteimitarbeitern in den Landesdienst des Freistaats Thüringen und Beurlaubung von Landesbediensteten zur vorübergehenden Beschäftigung bei Landtagsfraktionen Die Kleine Anfrage 4133 vom 26. September 2019 hat folgenden Wortlaut: Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele ehemalige Mitarbeiter a) der Bundestagsfraktion der CDU, b) der Fraktion der CDU im Thüringer Landtag, c) der Fraktionen der CDU anderer Bundesländer, d) von Bundestags- und Landtagsabgeordneten der CDU wurden in den Jahren 2009 bis 2019 in Thüringer Ministerien, einschließlich nachgeordneter Behörden, als Tarifbeschäftigte oder Beamte in den Landesdienst übernommen (bitte aufschlüsseln nach Jahresscheiben , Ministerium beziehungsweise nachgeordneter Behörde und Eingruppierung)? 2. Wie viele ehemalige Mitarbeiter a) der CDU Deutschlands, b) der CDU Thüringens, c) von Landesverbänden der CDU anderer Bundesländer, d) der Jungen Union Thüringens wurden in den Jahren 2009 bis 2019 in Thüringer Ministerien, einschließlich nachgeordneter Behörden, als Tarifbeschäftigte oder Beamte in den Landesdienst übernommen (bitte aufschlüsseln nach Jahresscheiben , Ministerium beziehungsweise nachgeordneter Behörde und Eingruppierung)? 3. Wie viele Beamte und Tarifbeschäftigte welcher Thüringer Ministerien, einschließlich nachgeordneter Behörden , waren in den Jahren 2009 bis 2019 während einer Anstellung bei der Fraktion der CDU im Thüringer Landtag beurlaubt beziehungsweise freigestellt (bitte aufschlüsseln nach Jahresscheiben, Ministerium beziehungsweise nachgeordneter Behörde und Eingruppierung)? K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Dr. Pidde (SPD) und A n t w o r t des Thüringer Finanzministeriums 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/7894 Das Thüringer Finanzministerium hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 11. November 2019 beantwortet und bittet wegen aus datenschutzrechtlicher Sicht bestehender Bedenken (vergleiche Artikel 67 Abs. 3 Nr. 1 der Verfassung des Freistaats Thüringen) von der Veröffentlichung der Antwort abzusehen. Zu 1. bis 3.: [...]* Taubert Ministerin Endnote: * Der Bitte der Landesregierung entsprechend wird die Antwort auf die Kleine Anfrage 4133 nicht veröffentlicht. Der Fragesteller sowie die Fraktionen und die fraktionslosen Abgeordneten im Thüringer Landtag haben jeweils einen Abdruck der Antwort der Landesregierung zur Kenntnis erhalten. Wechsel von Fraktions-, Abgeordneten- und Parteimitarbeitern in den Landesdienst des Freistaats Thüringen und Beurlaubung von Landesbediensteten zur vorübergehenden Beschäftigung bei Landtagsfraktionen Ich frage die Landesregierung: Zu 1. bis 3.: Endnote: