14.11.2019 Drucksache 6/7895Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 22. November 2019 Öffnungszeiten und Besetzung des Bürgerbüros der Polizei in Arnstadt - Information an den Stadtrat Die Kleine Anfrage 4130 vom 25. September 2019 hat folgenden Wortlaut: Seit einiger Zeit betreibt die Polizei in Arnstadt ein Bürgerbüro mit ausgewiesenen Öffnungszeiten. Leider konnte das Bürgerbüro der Polizei während dieser Öffnungszeiten nicht immer besetzt sein und so steht der Bürger vor verschlossenen Türen. Der Bürgermeister wurde gebeten, im Rahmen des regelmäßigen Tätigkeitsbericht an den Stadtrat rückwirkend die tatsächlichen Öffnungszeiten darzustellen, während der das Bürgerbüro der Polizei geöffnet war. Dies wurde von Seiten der Polizei abschlägig beantwortet. Als Begründung führte der Bürgermeister an, der Leiter der Polizeiinspektion Arnstadt-Ilmenau habe ihm mitgeteilt, dass eine regelmäßige monatliche Mitteilung über die tatsächlichen Öffnungszeiten nicht erfolgen werde. Ich frage die Landesregierung: 1. Gibt es rechtliche oder andere Gründe, die einer Mitteilung der tatsächlichen Öffnungszeiten für einen bereits vergangenen Zeitraum entgegenstehen? Wenn ja, welche? 2. An wie vielen Tagen war das Bürgerbüro der Polizei in Arnstadt seit seiner Eröffnung im Jahr 2016 aus welchen Gründen nicht besetzt (bitte aufschlüsseln nach Jahren und Quartalen)? 3. Wie beabsichtigt die Landesregierung künftig dafür zu sorgen, dass das Bürgerbüro während der ausgewiesenen Öffnungszeiten tatsächlich besetzt ist? 4. Wie kann die Kommunikation zwischen Polizei und Bürgern verbessert werden, damit eine mögliche zeitgleiche Kommunikation über die Öffnung des Bürgerbüros erfolgen kann (Tagespresse beziehungsweise Homepage der Polizei beziehungsweise der Stadt Arnstadt)? Das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage namens der Lan desregierung mit Schreiben vom 12. November 2019 wie folgt beantwortet: Zu 1. bis 4.: Priorisiertes Ziel der zuständigen Polizeiinspektion Arnstadt-Ilmenau ist es, die Besetzung des Bürgerbüros zu den ausgewiesenen Öffnungszeiten durch geeignete dienstorganisatorische Maßnahmen zu gewährleisten . Sofern dies im Ausnahmefall nicht möglich sein sollte, ist die polizeiliche Betreuung der Stadt Arnstadt K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Mühlbauer (SPD) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/7895 dennoch umfänglich gesichert. Für die in der Fragestellung adressierte Mitteilung von Informationen durch die Polizeiinspektion Arnstadt-Ilmenau an den Bürgermeister der Stadt Arnstadt bestehen keine rechtlichen oder sonstigen Verpflichtungen. Die Übermittlung entsprechender Informationen durch die Polizei erscheint im Übrigen auch nicht erforderlich, da die Stadt Arnstadt die relevanten Daten ohne Weiteres durch eigene Erhebungen in Erfahrung bringen könnte. Daten zur tatsächlichen Besetzung des Bürgerbüros der Polizei in Arnstadt werden statistisch nicht erfasst. Eine vollständige Übersicht über Zeiten der Nichtbesetzung des Bürgerbüros und deren konkrete Gründe ist auch im Ergebnis von Einzelfallrecherchen nicht zu erzielen. Grundsätzlich liegen die Gründe für die Fälle einer Nichtbesetzung des Bürgerbüros überwiegend in krankheits - und einsatzbedingten Personalausfällen. Über die Nichtbesetzung des Bürgerbüros in Arnstadt wird über einen entsprechenden Aushang im Eingangsbereich des Rathauses informiert. Da Zeiten der Nichtbesetzung fast ausschließlich auf plötzlich und unerwartet eintretende Umstände zurückzuführen sind, mangelt es an geeigneten alternativen Informationswegen. Gleichwohl wird in diesem Zusammenhang darauf hingewiesen, dass zu jeder Zeit die Möglichkeit des persönlichen Vorbringens polizeirelevanter Anliegen in der ortsansässigen und rund um die Uhr besetzten Polizeistation möglich ist. Maier Minister Öffnungszeiten und Besetzung des Bürgerbüros der Polizei in Arnstadt - Information an den Stadtrat Ich frage die Landesregierung: Zu 1. bis 4.: