18.11.2019 Drucksache 6/7896Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 21. November 2019 Notrufe in den Thüringer Rettungsleitstellen und deren Weiterleitung - nachgefragt Die Kleine Anfrage 4139 vom 2. Oktober 2019 hat folgenden Wortlaut: In der Antwort zu den Fragen 1 und 2 meiner Kleinen Anfrage 3936 in der Drucksache 6/7814 heißt es: "Nach fachlicher Bewertung des Landesverwaltungsamts wurde im konkreten Fall die Vorgabe in Nummer 7.2 - Landesrettungsdienstplan für den Freistaat Thüringen für den Einsatz von Rettungsmitteln und den Einsatz eines Notarztes nicht eingehalten. Die Ursachen werden durch den Aufgabenträger und die zuständige Rechtsaufsichtsbehörde zurzeit analysiert." Ein solcher Verstoß gegen die Vorgaben darf nach meiner Auffassung nicht erfolglos bleiben. Einer Widerholung muss unbedingt vorgebeugt werden. Ich frage die Landesregierung: Welche Konsequenzen sind für den Aufgabenträger und die Rechtsaufsicht zu erwarten? Das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage namens der Lan desregierung mit Schreiben vom 14. November 2019 wie folgt beantwortet: In der Antwort zu den Fragen 1 und 2 der Kleinen Anfrage 3936 (Drucksache 6/7814) wurde ausgeführt, dass in dem konkret geschilderten Fall die Vorgabe in Nr. 7.2 des Landesrettungsdienstplans für den Freistaat Thüringen für den Einsatz von Rettungsmitteln und den Einsatz eines Notarztes nicht eingehalten wurde und dass die Ursachen durch den Aufgabenträger und die zuständige Rechtsaufsichtsbehörde zurzeit analysiert werden. Die Ursachenanalyse seitens des Landkreises Weimarer Land als Aufgabenträger des bodengebundenen Rettungsdienstes und des Landesverwaltungsamtes als zuständiger Rechtsaufsichtsbehörde hat insoweit ein individuelles Fehlverhalten des Disponenten der Zentralen Leitstelle Weimarer Land ergeben. Um einer Wiederholung vorzubeugen, hat der für die Qualitätssicherung im bodengebundenen Rettungsdienst zuständige Ärztliche Leiter Rettungsdienst ein ausführliches und intensives Gespräch mit dem betreffenden Leitstellendisponenten geführt. Dabei ist er explizit auf den im Landesrettungsdienstplan für den Freistaat Thüringen vorgegebenen Notarztindikationskatalog der Bundesärztekammer eingegangen. Ein solches Gespräch erfolgte nochmals durch den Arbeitgeber des Leitstellendisponenten. K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Mühlbauer (SPD) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/7896 Des Weiteren haben der Ärztliche Leiter Rettungsdienst und der Arbeitgeber den Vorfall zum Anlass genommen , den zu Grunde liegenden Sachverhalt mit allen Mitarbeitern der Zentralen Leitstelle zu besprechen und auszuwerten und diese eingehend zu schulen. Darüber hinaus haben drei Vertreter des Landesverwaltungsamtes am 24. September 2019 im Landratsamt Weimarer Land anhand der vom Aufgabenträger vorgelegten Verträge, der Leitstellenordnung des Landkreises und der Schulungspläne 2017 bis 2019 den rechtskonformen Betrieb der Zentralen Leitstelle überprüft . Dabei haben sie festgestellt, dass alle elf Mitarbeiter einschließlich des Leiters der Zentralen Leitstelle über die erforderlichen Qualifikationen für einen ordnungsgemäßen Dienstbetrieb verfügen. Im Ergebnis der Prüfung ergeben sich für das Landesverwaltungsamt keine Erkenntnisse für weitere rechtsaufsichtliche Maßnahmen. Maier Minister Notrufe in den Thüringer Rettungsleitstellen und deren Weiterleitung - nachgefragt Ich frage die Landesregierung: