19.11.2019 Drucksache 6/7901Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 25. November 2019 Zukunftskonzept zur Versorgung Schwangerer aus suchtbelasteten Familien Die Kleine Anfrage 4135 vom 13. September 2019 hat folgenden Wortlaut: Mit dem Beschluss des Landtags in Drucksache 6/5771 vom 25. Mai 2018 wurde die Landesregierung gebeten , eine Bestands- und Bedarfsanalyse des Thüringer Suchthilfesystems im ersten Quartal 2019 vorzulegen . Die Landesregierung informierte daraufhin in einem Zwischenbericht vom 3. Januar 2019 (Drucksache 6/6642), dass aus verfahrenstechnischen Gründen eine Bestands- und Bedarfsanalyse des Thüringer Suchthilfesystems voraussichtlich erst im dritten Quartal 2019 vorgelegt werden kann. Ich frage die Landesregierung: 1. Wann plant die Landesregierung, dem Landtag eine Bestands- und Bedarfsanalyse vorzulegen? Wie ist der Stand der Bearbeitung? 2. Welchen Bedarf an Angeboten für suchtkranke Eltern und deren Kinder konnte die Landesregierung identifizieren? 3. Welche konkreten Verbesserungen zur Versorgung Schwangerer aus suchtbelasteten Familien konnte die Landesregierung auf den Weg bringen? Welche Verbesserungen sind mittelfristig geplant? 4. Wie gewährleistet die Landesregierung eine sach- und fachgerechte Betreuung von Müttern und Kindern aus suchtbelasteten Familien? Inwieweit existiert eine sektorenübergreifende Abstimmung zwischen den einzelnen Hilfen, um eine passgenaue Hilfegewährung unter Vermeidung von Wartezeiten zu gewährleisten? 5. Wie viele suchtkranke Eltern und Schwangere existieren nach Kenntnis der Landesregierung in Thüringen (bitte nach Jahren von 2017 bis 2019 aufschlüsseln)? 6. Welche finanziellen Mittel hat die Landesregierung zur Versorgung suchtbelasteter Eltern und Schwangerer eingeplant? Welche Mittel wurden abgerufen? 7. Wie können stationäre Einrichtungen für drogenabhängige Mütter und ihre Kinder solide finanziert werden? 8. Welche Fortschritte kann die Landesregierung in der Abstimmung verschiedener Maßnahmen für suchtkranke Familien vermelden? K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Meißner (CDU) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/7901 9. Auf welche Weise plant die Landesregierung, die Öffentlichkeit für das Thema "Suchtkranke Eltern und deren Kinder" zu sensibilisieren? 10. Wie plant die Landesregierung das Ziel eines flächendeckenden Netzwerks an niedrigschwelligen Hilfe - und Versorgungsangeboten sicherzustellen? 11. Konnte die Landesregierung positive Erfahrungen des "Suchthilfezentrums für Mütter und Kinder Wendepunkt " in Wolfersdorf sichtbar machen? Wenn ja, welche Erfahrungen können auf andere Regeleinrichtungen übertragen werden? 12. Wurden Ergebnisse und Erfahrungen aus dem Suchthilfezentrum in Wolfersdorf durch die Landesregierung bereits mit anderen Bundesländern beraten und wenn ja, welche? 13. Wie und wann plant die Landesregierung ehrenamtliche Initiativen zur Versorgung drogenabhängiger Familien in die Regelversorgung und -finanzierung zu überführen? Das Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie hat die Kleine Anfrage namens der Lan desre gierung mit Schreiben vom 18. November 2019 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Die genannte Bestands- und Bedarfsanalyse des Thüringer Suchthilfesystems ist Gegenstand der Unterrichtung durch die Landesregierung "Beschluss des Thüringer Landtags (Drucksache 6/5771) zu der Drucksache 6/5734 - Zukunftskonzept zur Verbesserung der Versorgung Schwangerer, Eltern und Kinder aus suchtbelasteten sowie psychisch belasteten Familien in Thüringen". Sie wurde am 22. Oktober 2019 als Drucksache 6/7848 in das Abgeordneteninformationssystem eingestellt. Zu 2.: Die Bestands- und Bedarfsanalyse des Thüringer Suchthilfesystems führt aus, dass der Schutz von (ungeborenen ) Kindern im Bereich der Suchthilfe von besonderer Relevanz sei: Es gehe um die konflikthafte Konstellation (widersprüchliche Anforderungen) zwischen Kinderschutz und Selbstbestimmung abhängiger (werdender) Mütter (Ziffer IV. 7.6). Vor diesem Hintergrund wird zur Herstellung eines Passungsverhältnisses der aktuell vorgehaltenen und künftig zu erwartenden Dienstleistungsangebote ein Bedarf an Forschung festgestellt. Zudem führen im Rahmen der Analyse durchgeführte Experteninterviews zu der Einschätzung, dass "Crystal abhängige Mütter/junge Frauen" eine zentrale Nutzergruppe seien, für die ein Mehrbedarf an Versorgungsstrukturen zu erwarten sei. Die Fälle würden nämlich zum einen quantitativ zunehmen und zum anderen in ihrer Problematik komplexer sowie in der Bearbeitung zeitintensiver werden (Ziffer III. 5.3). Aus Sicht der interviewten Personen wird insbesondere für die Versorgung von suchtkranken Müttern mit Kindern ein Missverhältnis zwischen aktuellem Angebot und nachgefragten beziehungsweise prognostizierten Bedarfen wahrgenommen (Ziffer III. 5.10). Zu 3.: Im Auftrag der Landesregierung führte das Präventionszentrum der Suchthilfe in Thüringen GmbH (SiT) im Jahr 2018 eine bedarfsanalytische Befragung von medizinischen Fachkräften in Thüringen mit Bezug zur Thematik "Drogenkonsum während der Schwangerschaft" durch. Im Fokus stand die subjektive Wahrnehmung der aktuellen Situation in Bezug auf suchtmittelkonsumierende Schwangere. Das Ziel des Projekts bestand darin, spezifische Erfahrungen und Bedarfe im Zusammenhang mit dem Personenkreis Suchtmittel konsumierender Schwangerer zu ermitteln. Die Befragung richtete sich an niedergelassene Gynäkologen, angestellte Gynäkologen, Beleg- oder freiberufliche Hebammen sowie Geburtshäuser. Die Gesamtheit der Befragten gab an, dass sie einen Bedarf an Fortbildung sehen und sich die Fortbildungsangebote in ihren Arbeitsalltag integrieren lassen müssen. Sowohl qualitativ als auch quantitativ ha- 3 Drucksache 6/7901Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode ben sie spezifische Vorstellungen darüber, wie ein zukünftiges Fortbildungsangebot für sie selbst hilfreich und sinnvoll ausgestaltet sein kann. Die Planung von Fortbildungsangeboten kann sich daran orientieren. Wie die Analyse der Daten zeigt, werden auch Informationsmaterialien in Form von Flyern, Broschüren oder ähnlichem als notwendig erachtet. Dabei ist ein Großteil der Befragten mit der Qualität bisheriger Materialien zufrieden und nur punktuell werden Änderungen gewünscht. Auch für die Vernetzung mit anderen Einrichtungen wurde ein Bedarf gesehen. Weiterhin hat das Land in seinen Haushalt für das Jahr 2019 sowie auch für das Jahr 2020 finanzielle Mittel zur Umsetzung des Thüringer Versorgungsmodells für Crystal Meth konsumierende Schwangere und ihre Kinder am Standort Jena eingestellt. Im Fokus steht die modellhafte Erprobung der Zusammenarbeit aller beteiligten Akteure im Hilfesystem, insbesondere Universitätsklinikum Jena mit der Klinik für Geburtsmedizin , dem Jugendamt, dem Netzwerk Frühe Hilfen, den Suchtberatungsstellen, Frauenärzten, Hebammen , Psychiatern und Suchtmedizinern sowie Patienten- und Angehörigenkreisen. Zu 4.: Die Landesregierung hält im Rahmen der von ihr finanzierten Fachstellen der Suchtprävention und -hilfe ein Spektrum an Beratungs- und Schulungsangeboten für die kommunale Arbeit zur Schaffung von Strukturen und Vernetzung von Akteuren zum Themenbereich Mütter und Kinder aus suchtbelasteten Familien vor. Neben den Hilfen unmittelbar für konsumierende Mütter und Väter können deren Kinder Angebote zur Förderung und Stärkung in Anspruch nehmen. Diese zeigen betroffenen Kindern und Jugendlichen andere Lebens - und Stressbewältigungsstrategien auf, als konsumierende Eltern ihnen vorleben. Beispielhaft können das Gruppenangebot "Jonathan" in Erfurt, das Angebot "Zauberland" in Nordhausen oder das Projekt "Unabhängig" in Sömmerda genannt werden. Zudem existiert seit Jahren das Format des Rundes Tisches "Kinder aus suchtbelasteten Familien in Thüringen " bei der Thüringer Fachstelle Suchtprävention des Fachverbandes Drogen- und Suchthilfe e. V., wo sich Praxisakteure austauschen und Erfahrungen zur Sensibilisierung weitergegeben werden. Das "Suchthilfezentrum für Mutter und Kind" des Wendepunkt e. V. in Wolfersdorf ist eine Einrichtung der Eingliederungshilfe für suchtkranke Frauen mit ihren Kindern. Die Einrichtung verbindet Leistungen der Suchtkrankenhilfe mit Leistungen der Jugendhilfe, was dazu führt, dass sie von unterschiedlichen Kostenträgern finanziert wird. Diese sektorenübergreifende Versorgung erfordert von allen Beteiligten - Leistungserbringer und Kostenträger - einen hohen Abstimmungsbedarf und damit letztlich erhöhten Verwaltungsaufwand. Vor diesem Hintergrund hat die zuständige Gesundheitsministerin in ihrem Appell "Kinder aus suchtbelasteten Familien" vom 1. März 2019, den sie unter anderem an die Kommunen gerichtet hat, darauf hingewiesen , dass es einer stärkeren Kooperation zwischen Suchthilfe, Psychiatrie, Jugendhilfe und Gesundheitswesen bedürfe. Ein familienorientierter Ansatz könne nur gemeinsam bewältigt werden. Deshalb seien Kooperationen zwischen diesen Institutionen unabdingbar und müssten aktiv von den kommunalen Verantwortungsträgern unterstützt werden. Zu 5.: Statistische Daten zur Anzahl suchtkranker Eltern und Schwangerer in Thüringen für die Jahre 2017 bis 2019 liegen nicht vor. Zu 6.: Die Planung finanzieller Mittel des Landes zur Versorgung des Personenkreises suchtbelasteter Eltern und Schwangerer wird in der Regel nicht gesondert ausgewiesen. Vielmehr fördert das Land Maßnahmen und Projekte von Verbänden sowie Fachstellen im Bereich der Suchtprävention und -hilfe, die zum Teil suchtbelastete Eltern und Schwangere betreffen. Dies gilt zum Beispiel für den Runden Tisch "Kinder aus suchtbelasteten Familien in Thüringen" unter der Federführung der Thüringer Fachstelle Suchtprävention des Fachverbandes Drogen- und Suchthilfe e. V. In Kapitel 08 29 Titel 684 71 Untertitel 0300 des Landeshaushalts für das Jahr 2019 steht dafür ein Betrag in Höhe von 976.600 Euro zur Verfügung. Diese Mittel werden die Träger voraussichtlich vollständig abrufen. 4 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/7901 Zu 7.: Das in der Antwort auf die Frage 4 beschriebene "Suchthilfezentrum für Mutter und Kind" in Wolfersdorf ist eine stationäre Einrichtung für suchtkranke Frauen mit ihren Kindern. Die Finanzierung der notwendigen Leistungen kann nach hiesiger Kenntnis als gesichert betrachtet werden. Zu 8.: Das Präventionszentrum der Suchthilfe in Thüringen GmbH hat zum Thema "Kinder aus suchtbelasteten Familien" in den letzten fünf Jahren sukzessive immer mehr Landkreise und Kommunen erreicht. Aktuell sind zwölf Landkreise oder Kommunen an einem Beratungsprozess - mit einer Dauer von jeweils ein bis drei - Jahren beteiligt. Die Landkreise und Kommunen werden über diesen "Kommunalen Beratungsprozess" dabei unterstützt, eigene regionalspezifische Angebote für Kinder und Jugendliche aus suchtbelasteten Familien zu erschließen und aufzubauen. Je nach Kommune und zu beratendem Träger gestalten sich die Ausgangssituationen, Ressourcen und Bedarfe sehr individuell. Die Form des letztlich zu installierenden Angebots wird bedarfsgerecht mit dem jeweiligen Träger erarbeitet. Der Beratungsprozess wird durch verschiedene Bausteine inhaltlich umgesetzt. Ein Zeitraum von in der Regel drei Jahren ist vorgesehen und wird in den meisten Fällen auch benötigt. In Einzelfällen dauert der begleitete Entwicklungsprozess auch länger. Es existiert mittlerweile eine Warteliste, so dass mittel- und langfristig weitere Kommunen beraten werden. Ergänzend hat das Präventionszentrum der Suchthilfe in Thüringen GmbH Fachkräfteschulungen zur Thematik entwickelt. Dadurch können alle interessierten Kommunen in Thüringen ein zweitägiges Fortbildungscurriculum "Kind s/Sucht Familie" besuchen. In dem Zeitraum von 2015 bis 2019 fanden im Kyffhäuserkreis vier Schulungen, in Bad Salzungen, Jena, Greiz und Saale-Orla-Kreis jeweils eine Schulung statt. Außerdem wurde die Arbeitshilfe "Bordbuch" für die praktische Arbeit mit Kindern und Jugendlichen von suchtkranken Müttern und Vätern entwickelt, die als Schulungsangebot über das Präventionszentrum der Suchthilfe in Thüringen GmbH abrufbar ist. Entsprechende Informationsveranstaltungen und Schulungen gibt es seit dem Jahr 2017 in Erfurt, im Saale -Orla-Kreis, Ilm-Kreis und in Greiz. Zu 9.: Die Thüringer Fachstellen für Suchtprävention gestalten und planen ihre Öffentlichkeitsarbeit wie folgt: a) Runder Tisch "Kinder aus suchtbelasteten Familien in Thüringen" Der Runde Tisch "Kinder aus suchtbelasteten Familien in Thüringen" unter der Federführung der Thüringer Fachstelle Suchtprävention des Fachverbandes Drogen- und Suchthilfe e. V. ist ein Zusammenschluss der Mitarbeiter von Hilfsangeboten für die betreffende Zielgruppe, von Fachkräften sowie auch einer Vertreterin des Gesundheitsressorts. Ziele und Aufgaben sind - der Erfahrungsaustausch der Träger und Fachleute untereinander, - Planung und Unterstützung von Fachtagungen sowie Veranstaltungen, - Erstellen von Informationsmaterial sowie - allgemein die Sensibilisierung und Information über Problemlagen von Kindern aus suchtbelasteten Familien in verschiedenen Gremien. Zum Beispiel konnte gemeinsam mit dem Runden Tisch "Kinder psychisch kranker Eltern in Thüringen" die Broschüre "Hilfen für Kinder von suchtbelasteten und/oder psychisch kranken Eltern in Thüringen" herausgegeben werden (Stand: Januar 2018). Sie gibt Antworten auf die Frage, wie ich Kinder aus entsprechend belasteten Familien erkenne, wie man den Kindern helfen kann und wo man Rat suchen kann. Sie soll insbesondere den Fachkräften der Suchthilfe, der Jugendhilfe, Lehrern, Schulsozialarbeitern sowie auch Schulpsychologen zur Verfügung stehen. 5 Drucksache 6/7901Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode b) Politischer Appell "Kinder aus suchtbelasteten Familien" Nach der "Verordnung über den öffentlichen Gesundheitsdienst und die Aufgaben der Gesundheitsämter in den Landkreisen und kreisfreien Städten" bieten die Gesundheitsämter verschiedene Dienste an. Dazu gehören zum Beispiel: - die Beratung von Frauen in der Schwangerschaft (§ 8 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1), - die Beratung und Betreuung von Kindern und Jugendlichen und Sorgeberechtigten hinsichtlich ihrer gesundheitlichen Entwicklung (§ 8 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2) und - die gesundheitliche Beratung von Menschen, die an einer Sucht oder an einer psychischen Krankheit oder an einer Behinderung leiden, von ihr bedroht oder dadurch gefährdet sind, sowie deren Angehörige über Personen, Einrichtungen und Stellen, die vorsorgende, begleitende und nachsorgende Hilfe gewähren können (§ 8 Abs. 1 Satz 2 Nr. 5). Die genannten Aufgaben werden bezüglich suchtbelasteter Familien auf kommunaler Ebene in sehr unterschiedlicher Art und Weise wahrgenommen, so jedenfalls das Ergebnis der Untersuchungen des oben genannten Runden Tisches. Da auf Ebene der Fachverbände sowie des Gesundheitsressorts die Notwendigkeit gesehen wird, auf die Probleme von Kindern aus suchtbelasteten Familien insgesamt hinzuweisen, hat die zuständige Ministerin am 1. März 2019 den in der Antwort auf die Frage 4 bereits zitierten Appell "Kinder aus suchtbelasteten Familien" herausgegeben. Diesen richtet sie an Verantwortliche beim Land, bei den Landkreisen und kreisfreien Städten, den Gemeinden sowie zudem an Fachkräfte auf diesem Gebiet. Der Appell weist auf die Verantwortung der Kommunen und deren Gestaltungsspielräume im Bereich der Suchtprävention hin. Dabei benennt er zwei Problemlagen gesondert, nämlich die zum Teil fehlenden verbindlichen Finanzierungsgrundlagen sowie die fehlende Anerkennung der Kinder als eigenständige Zielgruppe im Hilfesystem. Er informiert über die den Kommunen vom Land zur Verfügung gestellten Unterstützungsangebote und ruft dazu auf, sich für folgende Maßnahmen einzusetzen: - Es bedarf einer stärkeren Kooperation zwischen den verschiedenen Fachbereichen, also Suchthilfe, Psychiatrie, Jugendhilfe und Gesundheitswesen, - die Bürger des Landes sollen über das Krankheitsbild informiert und sensibilisiert werden, - es sollen regelfinanzierte, niedrigschwellige und flächendeckende Angebote für Kinder aus suchtbelasteten Familien aufgebaut werden und - es bedarf der Schulung von Fachkräften zum Thema, darüber hinaus der Aufnahme in die Ausbildungspläne von Lehrkräften, Sozialarbeitern, Erziehern sowie weiteren Fachkräften. Zusätzliche öffentlichkeitswirksame Maßnahmen sind den Antworten auf die Fragen 3 und 8 zu entnehmen. Zu 10.: Die von der Friedrich-Schiller-Universität in Jena vorgelegte Bestands- und Bedarfsanalyse des Thüringer Suchthilfesystems geht auf der Grundlage geführter Interviews mit Fachkräften von einem Mehrbedarf an Dienstleistungsangeboten für suchtbelastete Familien aus (Ziffer 5.10). Als zentrale Nutzergruppe werden dabei "Crystal abhängige Mütter/junge Frauen" hervorgehoben (Ziffer 5.3). Die Studie weist zugleich darauf hin, dass Konsumformen und Substanzarten im Bereich Drogen - bei aller Konstanz der Hauptkonsumarten - einem starken Wandel unterliegen, sodass es immer zu Diskrepanzen zwischen Hilfeangeboten und Nutzung (Nachfrage) komme (Ziffer 5.3). Deswegen sieht die Landesregierung ihre Aufgabe darin, die Angebotsstruktur mit allen an der Suchtprävention und -hilfe Beteiligten entsprechend weiterzuentwickeln. Als Gremium dafür dient zum Beispiel die Landesgesundheitskonferenz , welche Gesundheitsziele definiert und gesundheitspolitische Empfehlungen abgibt. Weiterhin steht das zuständige Fachressort in engem Austausch mit der Thüringer Fachstelle Suchtprävention beim Fachverband der Drogen- und Suchthilfe e. V., der Thüringer Landesstelle für Suchtfragen e. V. sowie dem Präventionszentrum der Suchthilfe in Thüringen GmbH. Als konkretes Beispiel wird auf das bereits genannte Thüringer Versorgungsmodell für Methamphetamin konsumierende schwangere Frauen und ihre Kinder an der Friedrich-Schiller-Universität in Jena verwiesen. Zu 11. und 12.: Die Fragen 11 und 12 werden zusammen beantwortet. 6 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/7901 Die Arbeit des Suchthilfezentrums für Mutter und Kind in Wolfersdorf verdient nach hiesiger Betrachtung Respekt und Anerkennung. Sie ist die einzige ihrer Art in Thüringen. Eine wesentliche Erfahrung aus der Arbeit des Suchthilfezentrums für Mutter und Kind in Wolfersdorf besteht im hohen Verwaltungsaufwand für den Träger. Dieser hat zum Beispiel drei Kostensätze zu vereinbaren , im Hinblick auf das Wohnen und die Tagesstruktur für die Klientinnen sowie zudem für deren Kinder. Der Bundesregierung sind solche Probleme bei der Versorgung suchtbelasteter Familien bekannt. Sie hat deswegen das Institut für Kinder- und Jugendhilfe gGmbH in Mainz mit dem Projekt "Steuerungswissen und Handlungsorientierung für den Aufbau effektiver interdisziplinärer Versorgungsnetzwerke für suchtbelastete Familien" beauftragt. In diesem Projekt wirken Vertreter aus verschiedenen Ländern, unter anderem auch der Landesregierung, sowie die Leiterin der genannten Einrichtung in Wolfersdorf mit. Insofern besteht ein Austausch mit anderen Bundesländern. Das Erkenntnisinteresse des Vorhabens besteht darin herauszufinden, unter welchen Struktur- und Rahmenbedingungen der Aufbau funktionaler Versorgungsstrukturen gelingen kann und ob sich das Konzept der kooperativen Leistungserbringung zwischen Jugend- und Suchthilfe in der Praxis als gangbarer Weg erweist, um suchtbelastete Familien und deren Kinder wirksam zu unterstützen. Zu 13.: Sowohl die Suchtprävention als auch die Suchthilfe bedürfen grundsätzlich einer professionellen Herangehensweise mit entsprechendem Fachwissen und Erfahrungen auf diesem Gebiet. Deswegen kann ehrenamtliches Engagement nur begleitend, unterstützend und zusätzlich zur professionellen Versorgung stattfinden. Es beruht auf Freiwilligkeit und nach Möglichkeit erhalten die bürgerschaftlich Engagierten eine Erstattung ihrer finanziellen Aufwendungen. Eine Übernahme in die Regelversorgung ist deswegen nicht vorgesehen. Werner Ministerin Zukunftskonzept zur Versorgung Schwangerer aus suchtbelasteten Familien Ich frage die Landesregierung: Zu 1.: Zu 2.: Zu 3.: Zu 4.: Zu 5.: Zu 6.: Zu 7.: Zu 8.: Zu 9.: Zu 10.: Zu 11. und 12.: Zu 13.: