25.11.2019 Drucksache 6/7905Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 25. November 2019 Vergabe von Leistungen des öffentlichen Personennahverkehrs im Landkreis Hildburghausen Die Kleine Anfrage 4136 vom 27. September 2019 hat folgenden Wortlaut: Nach mein Kenntnis hat der Landkreis Hildburghausen Leistungen des öffentlichen Personennahverkehrs in einem europaweiten Verfahren ausgeschrieben und auch an die Regionalbus Arnstadt GmbH vergeben. Die Personenbeförderungsleistungen wurden für die dauer von zehn Jahren ab dem 1. Januar 2020 ausgeschrieben . Gegen das Vergabeverfahren gab es ein Nachprüfungsverfahren, das durch die Vergabekammer beim Thüringer Landesverwaltungsamt durchgeführt und entschieden wurde (Aktenzeichen: 250-4003-11441/2019-E- 003-HBN). Die Entscheidung erging am 3. Juli 2019. Die Vergabekammer hat dabei unter anderem festgestellt, dass das vom Landkreis durchgeführte Vergabeverfahren rechtswidrig ist. Zudem wurde der Landkreis durch die Vergabekammer verpflichtet, das Vergabeverfahren zu wiederholen und dabei unter Beachtung der Rechtsauffassung der Vergabekammer die Vergabeunterlagen zu überarbeiten. Der Landkreis Hildburghausen unterliegt der Rechtsaufsicht des Landes. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie hat die Vergabekammer die Rechtswidrigkeit des nachgefragten Vergabeverfahrens im Wesentlichen begründet? 2. Welche Vorgaben hat die Vergabekammer hinsichtlich der Überarbeitung der Vergabeunterlagen im nachgefragten Verfahren gemacht? 3. Wie hat der Landkreis Hildburghausen das Wiederholungsverfahren zum nachgefragten Vergabeverfahren durchgeführt? 4. Wie viele Angebote wurden im nachgefragten Wiederholungsverfahren abgegeben? Wie viele dieser Angebote erfüllten die Vorgaben der Ausschreibung, und mit welcher Begründung erhielt die Regionalbus Arnstadt GmbH den Zuschlag? 5. Mit welcher Begründung hat der Landkreis Hildburghausen möglicherweise entgegen der Entscheidung der Vergabekammer keine Wiederholung des Vergabeverfahrens durchgeführt? Auf welcher Grundlage erfolgte dann die Zuschlagserteilung an die Regionalbus Arnstadt GmbH? K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Kuschel (DIE LINKE) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/7905 Das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage namens der Lan desregierung mit Schreiben vom 21. November 2019 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Die Vergabekammer hat in dem nachgefragten Nachprüfungsverfahren festgestellt, dass der Landkreis Hildburghausen im Rahmen der Neuvergabe der ausgeschriebenen Personenverkehrsdienste nicht berechtigt war, die Antragstellerin als Bestandsbetreiberin der Personenverkehrsdienste zu verpflichten, die bislang mit der Erbringung der Personenverkehrsdienste betrauten Arbeitnehmer zu übernehmen. Der Landkreis Hildburghausen war insbesondere im Rahmen der Neuvergabe der ausgeschriebenen Personenverkehrsdienste nicht berechtigt, die Antragstellerin zu verpflichten, die bislang mit der Erbringung der Personenverkehrsdienste betrauten Arbeitnehmer ihrer bisherigen Nachunternehmer zu übernehmen. Der Landkreis Hildburghausen hat zudem in den Vergabeunterlagen nicht im erforderlichen Umfang transparente Angaben zu den vertraglichen Rechten und zu den Arbeitsbedingungen der von einer Personalübernahme betroffenen Arbeitnehmer gemacht. Zu 2.: Die Vergabekammer hat den Landkreis Hildburghausen zwecks Beseitigung der festgestellten Vergaberechtsverstöße unter anderem verpflichtet, die Vergabeunterlagen unter Beachtung der Rechtsauffassung der Vergabekammer zu überarbeiten. Die Vergabekammer hat jedoch keine näheren Vorgaben zur Überarbeitung der Vergabeunterlagen gemacht, da insofern ein Ermessensspielraum des Landkreises Hildburghausen besteht, den die Vergabekammer nicht weiter einschränken darf. Zu 3.: Der Landkreis Hildburghausen hat das Vergabeverfahren in den Stand vor Abgabe der Angebote zurückversetzt , die Vergabeunterlagen überarbeitet und das Vergabeverfahren von diesem Zeitpunkt an wiederholt. Zu 4.: Im wiederholten Vergabeverfahren sind vier Angebote eingereicht worden. Die Bieter haben jeweils den Vorgaben der Ausschreibung entsprechende Angebote abgegeben. Das Kombinationsangebot der RBA Regionalbus Arnstadt GmbH für die Lose 1 und 2 war das günstigste Angebot und hat daher am 29. September 2019 den Zuschlag erhalten. Zu 5.: Der Landkreis Hildburghausen hat das vorangegangene Vergabeverfahren in den Stand vor Abgabe der Angebote zurückversetzt, die Vergabeunterlagen überarbeitet und das Vergabeverfahren von diesem Zeitpunkt an wiederholt. Im nachfolgenden Vergabeverfahren hat die RBA Regionalbus Arnstadt GmbH dann den Zuschlag erhalten, da sie der günstigste Bieter war. Maier Minister Vergabe von Leistungen des öffentlichen Personennahverkehrs im Landkreis Hildburghausen Ich frage die Landesregierung: Zu 1.: Zu 2.: Zu 3.: Zu 4.: Zu 5.: