26.11.2019 Drucksache 6/7908Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 26. November 2019 Polizeistation in Arnstadt Mühlweg - erneut nachgefragt Die Kleine Anfrage 4143 vom 2. Oktober 2019 hat folgenden Wortlaut: Aus der Beantwortung der Kleinen Anfrage 3985 in Drucksache 6/7802 ergeben sich erneut folgende Nachfragen . Ich frage die Landesregierung: 1. Ist es rechtlich zulässig, in einem öffentlichen, sicherheitsrelevanten Gebäude, kein Brandschutzkonzept vorliegen zu haben, wie ist dies im Brandfall zu bewerten und dürfen die Arrestzellen in diesem Fall überhaupt genutzt werden (vergleiche Antwort zu Frage 1 in Drucksache 6/7802)? 2. Wann wird die erste Evakuierungsübung durchgeführt und sind schon Termine - mit Ablauf und Risikoszenarien - mit Vertretern des Arbeitsschutzes, der Brandschutzbeauftragten und dem Bürgermeister als oberster Feuerwehrmann vereinbart (vergleiche Antwort zu Frage 4 in Drucksache 6/7802)? 3. Werden Einsätze möglicherweise erschwert oder behindert vor dem Hintergrund, dass es am Objekt Mühlweg eine Ein- und eine Ausfahrt nicht gibt und wie ist dies nach der geltenden Gesetzeslage zu rechtfertigen (vergleiche Antwort zu Frage 6 in Drucksache 6/7802)? 4. Wann ist mit der Überarbeitung des Energieausweises zu rechnen,mit wem werden die Ergebnisse besprochen und ist bei einem Nichterreichen der Klimaziele der Landesregierung mit Standortkonsequenzen zu rechnen (vergleiche Antwort zu Frage 7 in Drucksache 6/7802)? 5. Warum muss aus Sicht der Landesregierung bei der Ansiedlung einer Polizeistation, keine öffentliche Beteiligung erfolgen, obwohl kommunale und öffentliche Interessen erheblich betroffen sind (vergleiche Antwort zu Frage 8 in Drucksache 6/7802; bitte mit detaillierter Begründung unter Angabe der Rechtsgrundlagen )? 6. Beabsichtigt die Landesregierung, das kommunale Einvernehmen nachträglich einzuholen, wenn nein, welches Rechtsmittel steht der betroffenen Kommune zur Verfügung, um diese Entscheidung überprüfen zu lassen? 7. Wie beurteilt die Landesregierung vor dem Hintergrund, dass im Thüringer Staatsanzeiger Nummer 8/2005, Seite 469, der Aufruf zur Teilnahme in Vorbereitung eines Auswahlverfahrens für eine neue Polizeistation in Arnstadt veröffentlicht wurde, die Beantwortung der Frage 9 in Drucksache 6/7802? K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Mühlbauer (SPD) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/7908 8. Ist eine Auftragsvergabe an die Ilm-Kreis Personenverkehrsgesellschaft mbH erfolgt und sind in diesem Zusammenhang bautechnische Zeichnungen erstellt und Genehmigungsunterlagen erarbeitet worden? Das Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft hat die Kleine Anfrage namens der Landesre gierung mit Schreiben vom 25. November 2019 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Ja, dies ist zulässig. Im Weiteren spricht nichts gegen die Nutzung der Arrestzellen. Ergänzend wird auf die "Brandschutzanforderungen für bestehende Gebäude - Hinweise zur Rechtslage" (siehe Thüringer Staatsanzeiger Nr. 17/2019, S. 784 ff.) verwiesen. Zu 2.: Mit Bezug auf die in genannter Drucksache dargestellte Sachlage kann ergänzend berichtet werden, dass eine weitere brandschutztechnische Begehung, voraussichtlich am 3. März 2020, avisiert ist. In deren Folge und aufbauend auf die sich hieraus ergebenden Erkenntnisse werden alle weiteren notwendigen Maßnahmen erfolgen. Zu 3.: Das Objekt Mühlweg verfügt über eine Ein- und Ausfahrt. Nachteilige Auswirkungen auf das Einsatzgeschehen sind nicht bekannt. Zu 4.: Der Energieausweis wurde inzwischen durch das Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr erstellt. Danach bewegen sich die Verbräuche der Medien noch im grünen Bereich. Weitere Maßnahmen sind infolgedessen nicht erforderlich. Zu 5.: Die im Zusammenhang mit der Baumaßnahme stehenden bauordnungsrechtlichen Belange wurden bereits mit der Beantwortung der Kleinen Anfrage 3838 der Abgeordneten Mühlbauer in Drucksache 6/7363 umfassend erläutert. Hierzu können keine ergänzenden Aussagen getroffen werden. Zu 6.: Es wird auf die Antwort zu Frage 5 verwiesen. Zu 7.: Zur Verbesserung der Unterbringungssituation der Polizeistation Arnstadt wurde im Jahr 2005 in Regie des Landesbetriebs Thüringer Liegenschaftsmanagement (THÜLIMA) ein Markterkundungsverfahren zu Mietlösungen durchgeführt. Im Rahmen der Wirtschaftlichkeitsberechnung zwischen Miete und Eigenbau hat das THÜLIMA ermittelt, dass der Eigenbau gegenüber einer Mietlösung günstiger ist. Beide Lösungen wurden nicht realisiert, da sich 2006 die Möglichkeit der Unterbringung im landeseigenen Grundstück Mühlweg 1a in Arnstadt (ehemaliges Landwirtschaftsamt) ergab. Zu 8.: Es wird auf die Antwort auf Frage 7 verwiesen. Keller Ministerin Polizeistation in Arnstadt Mühlweg - erneut nachgefragt Ich frage die Landesregierung: Zu 1.: Zu 2.: Zu 3.: Zu 4.: Zu 5.: Zu 6.: Zu 7.: Zu 8.: