23.06.2015 Drucksache 6/804Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 9. Juli 2015 Sprachförderung von Kindern nichtdeutscher Herkunftssprache an Thüringer Schulen Die Kleine Anfrage 296 vom 5. Mai 2015 hat folgenden Wortlaut: Die Anzahl der Schülerinnen und Schüler nichtdeutscher Herkunftssprache ist angesichts eines erhöhten Flüchtlingsaufkommens und des vermehrten Zuzugs von Familien auch aus der EU in den letzten Jahren in Thüringen stark angestiegen. Die Thüringer Schulen sehen sich angesichts der nach drei Monaten ein setzenden Schulpflicht mit besonderen Herausforderungen im Rahmen der Sprachförderung von Deutsch als Zweitsprache konfrontiert. In der fachlichen Empfehlung des Freistaats Thüringen heißt es: "Der Schü ler wird gefördert, bis seine Deutschkenntnisse der Niveaustufe B2 des GER (Gemeinsamer Europäischer Referenzrahmen für Sprachen) entsprechen." Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele Schülerinnen und Schüler nichtdeutscher Herkunftssprache besuchen aktuell die Thüringer Schulen und wie hat sich diese Zahl in den letzten Jahren entwickelt (bitte aufgeteilt nach Schulformen auflisten)? 2. Wie viele Schülerinnen und Schüler nichtdeutscher Herkunftssprache werden derzeit aufgrund fehlender Sprachkenntnisse nicht altersgerecht beschult? 3. Welche Verfahrensweisen bestehen, wenn das Alter in erheblicher Diskrepanz zur Zahl der besuchten Schuljahre steht? Werden beispielsweise Zwölfjährige mit einem dreijährigen Grundschulbesuch im Heimatland in Thüringen im Grundschul- oder im weiterführenden Schulbereich eingeschult? 4. Wie vielen Kindern und Jugendlichen kann aktuell trotz Schulpflicht nach § 17 Thüringer Schulgesetz kein Schulplatz angeboten werden und wie viele davon erhalten Unterricht in Deutsch als Zweitsprache (DaZ)? 5. Wie wird seitens der zuständigen Stellen sichergestellt, dass alle schulpflichtigen Schülerinnen und Schüler, insbesondere Kinder von Asylsuchenden, tatsächlich die Schule besuchen? 6. In welchen der Niveaustufen (A1 bis B2 nach GER) werden aktuell jeweils wie viele Schülerinnen und Schüler unterrichtet (wenn möglich, aufgeteilt nach Schulformen auflisten)? 7. Nach welchen Maßgaben erfolgt die Einstufung der Schülerinnen und Schüler in die jeweilige Schulstufe und welche Testverfahren werden dabei verwendet? K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Rothe-Beinlich (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/804 8. Wie hoch ist die Anzahl der DaZ-Förderunterricht unterrichtenden Lehrkräfte in Vollzeitstellen, wo sind diese konkret eingesetzt und über welche Qualifikationen verfügen diese (bitte aufgeteilt nach Schulform darstellen)? 9. Welche Erkenntnisse zur tatsächlichen Entwicklung der Deutschkenntnisse der Schülerinnen und Schü ler mit nichtdeutscher Herkunftssprache liegen der Landesregierung vor? Wurden dazu gegebenenfalls bereits Untersuchungen vorgenommen bzw. sind solche Erhebungen und Untersuchungen geplant? 10. Wie viele Schülerinnen und Schüler mit sprachlichem Förderbedarf erhalten keinen DaZ-Unterricht (auf geteilt nach Schulformen)? Welche Förderung erhalten sie gegebenenfalls stattdessen? 11. Welche Möglichkeiten zur Förderung der Muttersprache werden an Thüringer Schulen angeboten? 12. Wie geht die Landesregierung mit der Schwierigkeit um, dass für den Besuch eines Gymnasiums Fremd sprachenkenntnisse in zwei Sprachen nachgewiesen werden müssen und ist es hier gegebenenfalls möglich, die Muttersprache als Fremdsprache anzuerkennen, um die betroffenen Kinder nicht vom Besuch eines Gymnasiums auszuschließen? Wenn nein, warum nicht? 13. Welche Empfehlungen zur Förderung der Willkommenskultur sowie zur Förderung des interkulturellen Lernens und Miteinanders aller Schülerinnen und Schüler liegen den Schulen seitens der zuständigen Stellen des Landes vor und in welcher Weise wird deren Umsetzung an den Schulen evaluiert? 14. Welche Fortbildungsangebote zur sprachlichen Förderung von Kindern nichtdeutscher Herkunftssprache werden von Seiten des Landes angeboten und wie ist die Inanspruchnahme dieser Angebote? Das Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport hat die Kleine Anfrage namens der Lan desre gierung mit Schreiben vom 19. Juni 2015 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Die entsprechenden Daten sind in der Anlage 1 dargestellt. Zu 2.: Auf die Antwort zu Frage 3 wird verwiesen. Zu 3.: Entsprechend der "Fachlichen Empfehlung zum Schulbesuch und zur Förderung von Schülerinnen und Schülern nichtdeutscher Herkunftssprache in Thüringen" werden Schüler nichtdeutscher Herkunftsspra che in der Regel in die ihrem Alter bzw. ihrem bisherigen Schulbesuch entsprechende Klassenstufe aufge nommen. Eine Einweisung in eine niedrigere Klassenstufe allein wegen mangelnder Kenntnisse der deut schen Sprache ist nicht zulässig. Nicht ausreichende Sprach- und Fachkenntnisse werden im Rahmen der individuellen Förderung (insbeson dere in Deutsch als Zweitsprache - DaZ) und weiterer Maßnahmen (wie (Teil-)Notenaussetzung, Nachteils ausgleich) berücksichtigt. Siehe auch unter: http://www.thueringen.de/imperia/md/content/tmbwk/bildung/ schulwesen/empfehlungen/fachliche_empfehlung_schueler_auslaendischer_herkunft.pdf Zu 4.: Aus der Pflicht zum Besuch einer Schule folgt im Umkehrschluss auch der Anspruch des Schulpflichtigen zur Aufnahme an einer öffentlichen Bildungseinrichtung. Dieser Anspruch auf Zugang zu den vorhandenen Bil dungseinrichtungen ist in Artikel 20 der Verfassung des Freistaats Thüringen festgeschrieben und gesetzlich zulässig dergestalt eingeschränkt, dass kein Anspruch auf Zugang zu jeder individuell gewünschten Schule besteht (vgl. hierzu § 3 ThürSchulG). Die mit der Fragestellung implizierte Situation, dass ein Schulpflichti ger gar keinen Zugang zu einer Schule findet, kann es jedoch nicht geben. Daher gibt es auch keine Schul pflichtigen, die schulische Fördermaßnahmen nach § 47 Abs. 6 ThürSchulO außerhalb von Schulen erhalten. 3 Drucksache 6/804Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode Zu 5.: Die verfassungsrechtlich vorgesehene allgemeine Schulpflicht (Artikel 23 Abs. 1 der Verfassung des Frei staats Thüringen) wird insbesondere durch gesetzliche Regelungen zur Pflicht zur Anmeldung Schulpflich tiger durch deren Eltern (§ 23 Abs. 2 ThürSchulG) sichergestellt. Sollten Eltern dieser Pflicht nicht nach kommen, kann im Rahmen eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens auf die Umsetzung der allgemeinen Schulpflicht hingewirkt werden. Zuständige Stellen sind in diesem Falle die Landräte und kreisfreien Städ te (§ 59 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 Satz 1 ThürSchulG). Begleitend kann der Schulpflichtige selbst durch ein Ord nungswidrigkeitenverfahren zum Schulbesuch angehalten werden (§ 59 Abs. 1 Nr. 3 ThürSchulG) und zu dem auf Grundlage des § 24 ThürSchulG der Schule zwangsweise zugeführt werden. In der Praxis ist das Verfahren zur Anmeldung eines Flüchtlingskindes zwischen den Staatlichen Schuläm tern und den Zuständigen in den Gebietskörperschaften im Rahmen der bestehenden Netzwerke abge stimmt und wird in der Regel von den Koordinatoren für die Beschulung von Schülern nichtdeutscher Her kunftssprache an den zuständigen Staatlichen Schulämtern begleitet. Zu 6.: In der DaZFörderung werden folgende drei Kursarten unterschieden: - Vorkurs (Alphabetisierung und Vermittlung von Grundkenntnissen der deutschen Sprache gemäß A 1 (GER) - Grundkurs (Vermittlung von Deutschkenntnissen gemäß B1 (GER) und Hinführung zu Fachsprachen) - Aufbaukurs (Vermittlung von Deutschkenntnisse gemäß B2 (GER) und von Grundkenntnissen in Fach sprachen und Bildungssprache) Die entsprechenden Daten sind in der Anlage 2 dargestellt. Zu 7.: Auf die Antwort zu Frage 3 wird verwiesen. Darüber hinaus gibt auch das ThILLM-Material Heft 134 "Sprichst Du schon Deutsch?" eine Anregung zur Einschätzung des Sprachstandes sowie des Lernverhaltens. Das Material liegt allen Schulen vor. Zu 8.: Aus der beigefügten Anlage 3 ist ersichtlich, wie viele Bedienstete (in VZB), aufgegliedert nach Schuläm tern und Schularten, zum Stichtag der Schulstatistik im Förderunterricht für schulpflichtige Kinder nichtdeut scher Herkunftssprache eingesetzt waren. Eine Aufgliederung hinsichtlich der Qualifikation der Bedienste ten ist nicht möglich. Zu 9.: Die Entwicklung der Deutschkenntnisse wird im Rahmen des DaZ-Unterrichts beispielsweise durch Verfah ren der Sprachstandsfeststellung dokumentiert. Im Schuljahr 2011/2012 hat die Friedrich-Schiller-Universität Jena, Lehrstuhl Prof. Dr. Bernt Ahrenholz, im Auftrag des für Bildung zuständigen Ministeriums eine Untersuchung zur "Mehrsprachigkeit an Thüringer Schulen" durchgeführt. Die Ergebnisse sind unter http://www.daz-portal.de/images/Berichte/bm_band_01_ mats_bericht_20130618_final.pdf veröffentlicht. Derzeit gibt es Überlegungen zu einer wissenschaftlichen Begleitung der neu eingeführten Sprachklassen. Zu 10.: Die Schulen sind im Rahmen ihres Bildungs- und Erziehungsauftrags zur individuellen Förderung der Schü ler als durchgängiges Prinzip des Lehrens und Lernens verpflichtet (§ 2 Abs. 2 ThürSchulG). Die Förderung ist abhängig vom jeweils festgestellten Bedarf. Nicht alle in der Statistik erfassten Schülerinnen und Schüler mit Migrationshintergrund haben einen Bedarf an sprachlicher Förderung in Deutsch als Zweitsprache. Schülerinnen und Schüler mit Bedarf an Förderun terricht Deutsch als Zweitsprache erhalten diesen im Vor-, Grund- oder Aufbaukurs entsprechend den Re gelungen der Verwaltungsvorschrift zur Organisation des Schuljahres. Zudem sind weitere individuelle Fördermaßnahmen bei Schülerinnen und Schülern nichtdeutscher Her kunftssprache, wie pädagogische und gegebenenfalls sonderpädagogische Förderung, wie für alle Schü lerinnen und Schüler bei festgestelltem Bedarf möglich. 4 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/804 In der Anlage 4 ist der Anteil von Schülerinnen und Schülern mit und ohne Förderbedarf in Deutsch als Zweitsprache dargestellt. Zu 11.: An Thüringer Schulen wird von staatlicher Seite kein herkunftssprachlicher Unterricht angeboten. Die sprach liche Förderung konzentriert sich auf die Sprachförderung in der deutschen Sprache. Zu 12.: Die zweite Fremdsprache ist im Bildungsgang Gymnasium relevant. Bei Aufnahme von aus dem Ausland zugezogenen Schulpflichtigen in die Klassenstufen 5, 6 und 7 erfolgt durch die aufnehmende Schule eine Heranführung an den Lernstand der übrigen Schüler. Der Unterricht in der ersten und zweiten Fremdsprache ist zu belegen. Zu Beginn ist ein (Teil-)Notenverzicht möglich (§ 59 Abs. 6 ThürSchulO). Bei Aufnahme von aus dem Ausland zugezogenen Schulpflichtigen in die Klassenstufen 8, 9 und 10 kommt die Anerkennung von im Herkunftsland erworbenen Sprachkenntnissen in Betracht. Voraussetzung dafür ist die Vorlage von Zeugnissen. Darin muss ein Sprachunterricht von mindestens vier Jahren mit mindes tens 14 Wochenstunden ab Klassenstufe 5 nachgewiesen werden. Außerdem ist es möglich, in der Klassenstufe 11S oder 10 Unterricht in der zweiten Fremdsprache im Um fang von sechs Wochenstunden zu belegen und diese Fremdsprache dann in der Qualifikationsphase als fortgeführte Fremdsprache weiter zu belegen. Zu 13.: Grundlage für die Förderung interkulturellen Lernens an den Schulen ist der Beschluss der Kultusminister konferenz von Dezember 2013 "Interkulturelle Bildung und Erziehung in der Schule". In der Fachlichen Empfehlung zum Schulbesuch und zur Förderung von Schülerinnen und Schülern nicht deutscher Herkunftssprache in Thüringen finden sich zudem Anregungen zur Erstellung eines Förder- und Integrationskonzepts der Schule. Dies bezieht auch interkulturelle Aspekte ein. Eine wissenschaftliche Evaluation ist derzeit nicht vorgesehen. Zu 14.: Die Fortbildungsangebote für Lehrkräfte zur sprachlichen Förderung von Kindern für das Schuljahr 2014/2015 sind in der Anlage 5 dargestellt. Insgesamt besteht ein hoher Fortbildungsbedarf der Lehrkräfte. Die Teilnehmerzahl in den zentralen Ver anstaltungen beträgt zwischen 20 und 60 Personen. Im Schuljahr 2015/2016 werden zusätzlich regionale und auch schulinterne Fortbildungsveranstaltungen durch neu berufene Landesfachberaterinnen Deutsch als Zweitsprache angeboten werden. Darüber hinaus werden mit der "Richtlinie zur Gewährung von Zuwendungen des Freistaats Thüringen für die Förderung der Integration von Menschen mit Migrationshintergrund" vom 5. Mai 2014 jährlich bis zu 30 Projekte mit einem jährlichen Gesamtvolumen von bislang 500.000 Euro gefördert. Gegenstand der För derung sind ein- bis dreijährige Maßnahmen und Projekte, darunter insbesondere Projekte, die auf eine sprachliche Förderung der Zuwanderer sowie auf eine erfolgreiche Integration in den Arbeitsmarkt ausge richtet sind. Diese Projekte haben als Zielgruppe nicht zwingend Kinder nichtdeutscher Herkunftssprache im Blick. Der Teilnehmerkreis schließt diese Kinder jedoch teilweise ein; teilweise profitieren sie jedenfalls mittelbar über die Steigerung der sprachlichen Kompetenz ihrer unmittelbaren Bezugspersonen. Beispielhaft soll ein Projekt des Instituts für Interkulturelle Kommunikation e. V. Erfurt (IIK) zur Förderung einer schnellen Integration von Zuwandererfamilien durch nachhaltige Stärkung von sprachlichen, sozia len und erzieherischen Kompetenzen genannt werden. Im Rahmen der genannten Richtlinie wurde dieses Projekt in den Jahren 2013 und 2014 mit rund 20.000 Euro jährlich gefördert. Das Projekt beinhaltete au ßerschulische, zusätzliche Sprachförderungsangebote für schulpflichtige Migranten mit nicht ausreichenden Deutschkenntnissen mit dem Ziel, ihre sprachlichen Defizite schneller abzubauen und damit eine Chancen gleichheit während der Schullaufbahn zu sichern. Nach Mitteilung des Projektträgers haben im Projektjahr 2013 35 Schüler aus Erfurt während des gesamten Schuljahres regelmäßig und motiviert an den Kursen teilgenommen. Zahlen für 2014 liegen nicht vor. 5 Drucksache 6/804Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode Hinzuweisen ist auch auf die aus Landesmitteln finanzierten und vom IIK durchgeführten Erstorientierungs kurse in den Landeserstaufnahmeeinrichtungen in Eisenberg und Suhl. Diese füllen bei der Sprachförderung die Lücke der ersten Monate nach der Einreise, bis nach drei Monaten die Schulpflicht mit dem Anspruch auf DaZ-Förderung einsetzt. In Suhl und in Eisenberg werden täglich Kurse sowohl für Erwachsene als auch für Kinder angeboten. Übergeordnetes Ziel ist in allen Kursen eine rasche Erstorientierung, dazu gehören die Vermittlung von Basissprachkenntnissen (erster Grundwortschatz und einfache grammatische Kenntnisse, teilweise muss zunächst alphabetisiert werden) und die Vermittlung eines gesellschaftlichen Basiswissens. Thematische Inhalte des Sprachkurses für Kinder sind: Begrüßung, Herkunft, Familie, Tagesablauf, Freizeit, Essen, Trinken, Einkaufen, Körper, Gesundheit, Arztbesuch (fünf Module). Thematische Inhalte der (schu lischen) Orientierungskurse für Kinder sind Schulsystem, Schulpflicht, Schulordnung, Schulalltag, Unter richtsformen, Regeln des Zusammenlebens, Umgang mit Arbeitsmitteln usw. (zwei Module). Grundsätzlich sind auch die Orientierungsmodule immer mit dem Sprachunterricht verknüpft, auch hier wird Wortschatz mit gesellschaftlichem Wissen zusammen vermittelt. Somit sind alle Stunden der Erstorientierungskurse auch gleichzeitig Sprachunterricht. Nach Mitteilung des IIK gibt es in Eisenberg neben den Kursen für Erwachsene täglich einen Kurs speziell für Kinder mit vier Unterrichtsstunden pro Tag am Nachmittag, der jeweils von ca. 15 Teilnehmern besucht wird. Auch in Suhl gibt es Kurse speziell für Kinder. Täglich laufen dort zwei Kurse parallel: drei Unterrichtsein heiten täglich für Kinder im Alter von 8 bis 13 Jahren (20 bis 30 Teilnehmer) sowie drei Unterrichtseinheiten täglich für Kinder im Alter von 6 bis 7 Jahren (Alphabetisierungsgruppe, 10 bis 20 Teilnehmer). Dr. Klaubert Ministerin Anlagen*) *) Hinweis: Auf den Abdruck der Anlagen wurde verzichtet. Ein Exemplar mit Anlagen erhielten jeweils die Fraktionen und die Landtagsbibliothek. Des Weiteren können sie im Abgeordneteninformationssystem unter der oben genannten Druck sachennummer sowie im Internet unter der Adresse: www.parldok.thueringen.de eingesehen werden. Anlage 1 www.schulstatistik-thueringen.de 1 Ausländer/Asylberechtigte, Asylbewerber/Kriegsflüchtlinge und Aussiedler nach Schularten (ST&FT) absolut in % absolut in % absolut in % absolut in % absolut in % absolut in % absolut in % absolut in % absolut in % Ausländer 492 0,1 264 0,2 101 0,1 3 0,0 54 0,1 1 0,0 69 23 164 0,2 Aussiedler 1.021 0,2 527 0,4 459 0,4 6 0,0 27 0,0 2 0,1 0 0,0 5 0,0 Ausländer 526 0,1 317 0,2 130 0,1 5 0,0 69 0,1 5 0,2 0 0 87 0,1 Aussiedler 1.491 0,3 797 0,6 633 0,5 17 0,1 38 0,0 6 0,2 0 0,0 42 0,1 Ausländer 854 0,2 502 0,4 242 0,2 6 0,0 100 0,1 4 0,1 0 0 58 0,1 Aussiedler 1.786 0,4 838 0,6 883 0,7 15 0,1 41 0,0 9 0,3 0 0,0 115 0,1 Ausländer 1.194 0,3 692 0,5 356 0,3 15 0,1 124 0,1 6 0,1 1 0 72 0,1 Aussiedler 2.053 0,5 1.028 0,8 940 0,8 24 0,1 54 0,1 7 0,2 0 0,0 144 0,2 Ausländer 1.450 0,3 824 0,7 459 0,4 22 0,1 136 0,2 8 0,2 1 0 90 0,1 Aussiedler 2.143 0,5 1.043 0,8 1.013 0,8 38 0,2 42 0,0 7 0,2 0 0,0 173 0,2 Ausländer 1.772 0,4 998 0,9 531 0,4 40 0,2 194 0,2 8 0,2 1 0 124 0,1 Aussiedler 2.865 0,7 1.235 1,1 1.471 1,2 37 0,2 115 0,1 7 0,2 0 0,0 257 0,3 Ausländer 1.755 0,4 1.034 1,1 442 0,4 50 0,3 212 0,2 17 0,4 0 0 134 0,1 Aussiedler 2.469 0,6 998 1,0 1.303 1,1 55 0,3 108 0,1 5 0,1 0 0,0 341 0,4 Ausländer 1.977 0,5 1.078 1,3 573 0,5 50 0,3 261 0,3 15 0,3 0 0 146 0,2 Aussiedler 2.355 0,6 952 1,2 1.214 1,1 44 0,2 135 0,2 9 0,2 1 0,3 452 0,5 Ausländer 2.066 0,6 1.127 1,7 595 0,5 42 0,2 281 0,3 21 0,4 0 0 121 0,1 Aussiedler 2.177 0,6 789 1,2 1.229 1,1 30 0,2 126 0,2 3 0,1 0 0,0 286 0,3 Ausländer 2.013 0,6 1.117 2,0 642 0,6 33 0,2 205 0,3 16 0,3 0 0 165 0,2 Aussiedler 1.940 0,6 720 1,3 1.026 1,0 31 0,2 150 0,2 13 0,3 0 0,0 151 0,2 Ausländer 2.242 0,7 1.145 2,2 711 0,8 60 0,4 296 0,4 30 0,6 0 0 168 0,2 Aussiedler 1.978 0,6 646 1,2 1.110 1,2 41 0,2 167 0,2 14 0,3 0 0,0 169 0,2 Die Prozente wurden anhand der Schülerzahlen je Schulart gebildet. 19 97 /9 6 19 98 /9 9 FÖS GY 19 99 /0 0 20 00 /0 1 20 01 /0 2 20 02 /0 3 19 93 /9 4 19 94 /9 5 19 95 /9 6 19 96 /9 7 GES KO bbS 19 92 /9 3 Sj. Art abS GS RS TGS Anlage 1 www.schulstatistik-thueringen.de 2 Ausländer/Asylberechtigte, Asylbewerber/Kriegsflüchtlinge und Aussiedler nach Schularten (ST&FT) absolut in % absolut in % absolut in % absolut in % absolut in % absolut in % absolut in % absolut in % absolut in % Ausländer 2.580 0,8 1.116 2,0 887 1,1 72 0,5 465 0,7 40 0,8 0 0 215 0,2 Aussiedler 1.926 0,6 666 1,2 1.115 1,4 44 0,3 99 0,1 2 0,0 0 0,0 134 0,1 Ausländer 2.612 0,9 1.143 2,0 821 1,2 89 0,6 493 0,8 64 1,1 2 1 210 0,2 Aussiedler 2.043 0,7 723 1,2 1.102 1,6 42 0,3 167 0,3 9 0,2 0 0,0 112 0,1 Ausländer 2.529 0,9 1.053 1,7 774 1,4 76 0,5 533 0,9 91 1,5 2 1 292 0,3 Aussiedler 1.932 0,7 655 1,1 980 1,7 48 0,3 222 0,4 27 0,4 0 0,0 208 0,2 Ausländer 2.272 0,8 922 1,4 674 1,4 87 0,7 484 0,9 105 1,7 0 0 250 0,3 Aussiedler 1.412 0,5 469 0,7 693 1,4 41 0,3 184 0,4 25 0,4 0 0,0 171 0,2 Ausländer 2.410 0,9 870 1,3 773 1,8 89 0,7 565 1,1 113 1,8 0 0 181 0,2 Aussiedler 1.378 0,5 478 0,7 607 1,4 45 0,4 219 0,4 29 0,5 0 0,0 120 0,1 Ausländer 2.543 1,0 786 1,2 820 1,9 100 0,9 709 1,5 128 2,1 0 0 230 0,3 Aussiedler 1.172 0,5 352 0,5 468 1,1 36 0,3 279 0,6 37 0,6 0 0,0 123 0,2 Ausländer 2.669 1,1 833 1,3 803 1,9 107 1,0 790 1,7 136 2,2 0 0 233 0,3 Aussiedler 1.095 0,4 364 0,6 398 0,9 42 0,4 243 0,5 48 0,8 0 0,0 123 0,2 Ausländer 2.478 1,0 796 1,2 624 1,4 88 1,0 836 1,8 134 2,1 0 0 233 0,4 Aussiedler 772 0,3 245 0,4 273 0,6 34 0,4 178 0,4 42 0,7 0 0,0 96 0,1 Ausländer 2.490 1,1 832 1,3 629 1,4 33,0 1,2 70 0,8 792 1,6 134 2,3 0 0 247 0,4 Aussiedler 649 0,3 188 0,3 219 0,5 12,0 0,4 22 0,3 184 0,4 24 0,4 0 0,0 106 0,2 Ausländer 2.596 1,1 956 1,5 675 1,5 53,0 1,0 62 0,8 739 1,5 111 2,0 0 0 293 0,5 Aussiedler 615 0,3 211 0,3 190 0,4 13,0 0,3 14 0,2 167 0,3 20 0,4 0 0,0 71 0,1 Ausländer 2.727 1,2 1.077 1,7 696 1,5 110,0 1,5 48 0,6 679 1,3 117 2,1 0 0 692 1,3 Aussiedler 551 0,2 216 0,3 153 0,3 20,0 0,3 9 0,1 132 0,3 21 0,4 0 0,0 76 0,1 Ausländer 3.162 1,3 1.353 2,1 835 1,9 185,0 1,9 51 0,7 610 1,2 128 2,2 0 0 980 1,9 Aussiedler 528 0,2 233 0,4 128 0,3 28,0 0,3 7 0,1 119 0,2 13 0,2 0 0,0 46 0,1 Die Prozente wurden anhand der Schülerzahlen je Schulart gebildet (Schülerzahlen siehe Übersicht im Teil I: "Schüler nach Schularten"). 20 13 /1 4 20 14 /1 5 20 04 /0 5 20 05 /0 6 20 06 /0 7 20 07 /0 8 20 08 /0 9 GS RS TGS 20 10 /1 1 20 11 /1 2 20 12 /1 3 20 09 /1 0 FÖS GY GES KO bbS 20 03 /0 4 Sj. Art abS Anlage 2 Ausländer und Aussiedler nach Förderung sowie Schulart Schuljahr 2014/2015 - ∑ GS RS TGS GY GES FÖS bbS mit Förderunterricht im Grundkurs 128 105 21 2 mit Förderunterricht im Aufbaukurs 96 66 26 2 2 mit Förderunterricht im Intensivkurs 17 4 10 3 befristeter Aufenthalt - mit Förderunterricht im Grundkurs 588 308 192 20 7 1 6 54 befristeter Aufenthalt - mit Förderunterricht im Aufbaukurs 194 113 48 13 4 1 15 befristeter Aufenthalt - mit Förderunterricht im Intensivkurs 51 17 31 1 2 unbefristeter Aufenthalt - mit Förderunterricht im Grundkurs 578 388 127 21 12 1 8 21 unbefristeter Aufenthalt - mit Förderunterricht im Aufbaukurs 208 131 50 2 4 21 unbefristeter Aufenthalt - mit Förderunterricht im Intensivkurs 72 20 29 6 2 1 14 mit Förderunterricht im Grundkurs 128 105 21 2 mit Förderunterricht im Aufbaukurs 96 66 26 2 2 mit Förderunterricht im Intensivkurs 17 4 10 3 befristeter Aufenthalt - mit Förderunterricht im Grundkurs 588 308 192 20 7 1 6 54 befristeter Aufenthalt - mit Förderunterricht im Aufbaukurs 194 113 48 13 4 1 15 befristeter Aufenthalt - mit Förderunterricht im Intensivkurs 51 17 31 1 2 unbefristeter Aufenthalt - mit Förderunterricht im Grundkurs 578 388 127 21 12 1 8 21 unbefristeter Aufenthalt - mit Förderunterricht im Aufbaukurs 208 131 50 2 4 21 unbefristeter Aufenthalt - mit Förderunterricht im Intensivkurs 72 20 29 6 2 1 14 Schuljahresstatistik Schulen-Klassen-Schüler ABS ST+FT, Schuljahr: 14/15, Stichtag: 17.09.2014 Schuljahresstatistik Schulen-Klassen-Schüler BBS ST+FT, Schuljahr: 14/15, Stichtag: 12.11.2014 * Intensivkurs = Vorkurs Ausländer, Asylberechtigte und -bewerber, Kriegsflüchtlinge Ausländerart Ausländerförderung Schulart - ∑ Aussiedler Anlage 3 Personal Unterrichtseinsatz (Lehrer) Förderunterricht von schulpflichtigen Kindern nichtdeutscher Herkunftssprache Schuljahr: 2014/2015 Geografie: Schulträger: in staatlicher Trägerschaft Personengruppenart: Lehrer Measures: Einsatzstunden in VZB - ∑ + Grundschule + Regelschule + Gemeinschaftsschule + Gymnasium + Gesamtschule / Sonstige Schule + Förderschule + Kolleg + Berufsbildende Schule Geschlecht Geschlecht Geschlecht Geschlecht Geschlecht Geschlecht Geschlecht Geschlecht Geschlecht + ∑ + ∑ + ∑ + ∑ + ∑ + ∑ + ∑ + ∑ + ∑ Mittelthüringen 23,2 14,9 5,8 1 0,7 0,2 0,6 Nordthüringen 11,4 6,3 4,3 0,6 0,2 Ostthüringen 17 10,4 4 1,2 1,2 0,2 Südthüringen 10,1 7,3 2,8 0,1 Westthüringen 17,9 12,6 4,4 0,6 0,4 Schuljahresstatistik Personal ABS ST+FT, Schuljahr: 14/15, Stichtag: 17.09.2014 Schuljahresstatistik Personal BBS ST+FT, Schuljahr: 14/15, Stichtag: 12.11.2014 Schuljahresstatistik Sonstiges Personal , Schuljahr: 14/15, Stichtag: 17.09.2014/12.11.2014 SSA Schulart Anlage 4 Ausländer und Aussiedler ohne Förderunterricht sowie Schulart Schuljahr 2014/2015 - ∑ GS RS TGS GY GES FÖS bbS ohne Förderunterricht 333 58 71 24 117 13 7 43 befristeter Aufenthalt - ohne Förderunterricht 408 87 83 12 42 4 14 166 unbefristeter Aufenthalt - ohne Förderunterricht 1.990 288 272 108 501 118 18 685 Aussiedler ohne Förderunterricht 333 58 71 24 117 13 7 43 befristeter Aufenthalt - ohne Förderunterricht 408 87 83 12 42 4 14 166 unbefristeter Aufenthalt - ohne Förderunterricht 1.990 288 272 108 501 118 18 685 Schuljahresstatistik Schulen-Klassen-Schüler ABS ST+FT, Schuljahr: 14/15, Stichtag: 17.09.2014 Schuljahresstatistik Schulen-Klassen-Schüler BBS ST+FT, Schuljahr: 14/15, Stichtag: 12.11.2014 Ausländer, Asylberechtigte und -bewerber, Kriegsflüchtlinge Ausländerart Ausländerförderung Schulart - ∑ Anlage 5 Fortbildungsangebote für Lehrkräfte: Bund-Länder-Programm „Bildung durch Sprache und Schrift“ Teilnehmer Zeitraum 15 Schulen in Ost-, Mittel- und Westthüringen 2014-2017 Veranstaltungsarten: 1. Zentrale Veranstaltungen 2 x jährlich, thüringenweit, geöffnet für alle interessierten Lehrkräfte Themen u. a.: Analyse des Sprachstandes bei Schülerinnen und Schülern nichtdeutscher Herkunftssprache, Verbindung von fachlichem und sprachlichem Lernen 2. Verbundtreffen aller 6 Wochen, regional, alle teilnehmenden Schulen, geöffnet für interessierte Lehrkräfte Themen u. a.: Leseförderung, Wortschatzarbeit 3. Schulinterne Fortbildungen nach Bedarf der teilnehmenden Schulen, geöffnet für interessierte Nachbarschulen Fortbildungsreihe zur Verbesserung der schulischen Integration von Schülern mit Migrationshintergrund Teilnehmer Zeitraum Umfang Lehrkräfte aus Geraer Grundschulen September 2014-Juni 2015 8 Module Themen: Interkulturelle Sensibilisierung, Grundlagen Zweitspracherwerb, Mehrsprachigkeit, Möglichkeiten der Erfassung des Sprachstandes, Lautleseverfahren, sprachsensibler Unterricht Veranstaltungen im Rahmen der Berufseingangsphase Teilnehmer Veranstaltungen Lehrkräfte in der Berufseingangsphase 1. Förderung von Schülern nichtdeutscher Herkunftssprache 2. Sprachsensibler Fachunterricht 3. Interkulturelles Lernen Einzelveranstaltungen (zu speziellen von Lehrkräften gewünschten Themen) Teilnehmer Zeitraum Umfang Lehrkräfte, die DaZ-Förderunterricht erteilen fortlaufend dreistündig bis ganztags Themen u. a. - Wortschatzerwerb - Materialien und Lehrwerke - Förderung - Alphabetisierung - Förderorientierte Fehlerkorrektur - Erfahrungsaustausch - Berufsbezogener DaZ-Unterricht Schulinterne Fortbildung Teilnehmer Zeitraum Umfang Lehrkräfte der jeweiligen Schule, geöffnet für Interessierte aus Nachbarschulen fortlaufend meist Nachmittagsveranstaltungen Themen: je nach Bedarf der Schule Fortbildung für spezielle Zielgruppen Teilnehmer Zeitraum Umfang Personen der jeweiligen Zielgruppe (z. B. Beratungslehrer, Fachberater, Schulentwicklungsberater) fortlaufend meist Nachmittagsveranst altungen Themen: je nach Bedarf der Zielgruppe Alle Anlagen .pdf zu1_Seite2 zu1_Seite1 zu10a zu6