24.06.2015 Drucksache 6/811Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 10. Juli 2015 Schuldnerberatung und Verbraucherinsolvenzberatung in Thüringen - Vollstreckungsverfahren Die Kleine Anfrage 309 vom 6. Mai 2015 hat folgenden Wortlaut: Durch steigende Anforderungen an finanzielle Alltagsdienstleistungen wie Miete, Telefon, Versicherungen, zunehmende rechtliche und tatsächliche Komplexität von Verträgen mit Anbietern sowie durch Unübersichtlichkeit der Angebote im Internet und vor allem durch unsichere und prekäre Lebens- und Arbeitsverhältnisse (Scheidung, befristete Arbeitsverträge) geraten Betroffene in Verschuldung. Mit Blick auf Thüringen ist dabei zu beachten, dass es mehr Menschen in schlecht bezahlten und unsicheren Arbeitsverhältnissen und auch mehr Menschen in (Langzeit-)Arbeitslosigkeit gibt als in Westdeutschland. Umso wichtiger ist eine wirksame und flächendeckende Schuldner- und Insolvenzberatung als Teil des sozialen Unterstützungs - und Auffangnetzes in Thüringen. Dabei ist auch zu bedenken, dass Schuldner- und Insolvenzberatung in der Praxis bzw. im jeweiligen konkreten Fall viele Überschneidungspunkte haben. Deshalb ist zum Beispiel auch zu klären, wie diese Tatsachen bei Fragen der Zusammenarbeit und bei den Arbeitsstrukturen der beiden Themenfelder zu berücksichtigen sind. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele Zwangsvollstreckungsverfahren wurden seit dem Jahr 2009 in Thüringen durchgeführt und wie viele davon wurden ohne Erfolg betrieben (Zahlen bitte nach einzelnen Jahren getrennt und unterschieden nach Privathaushalten bzw. Einpersonenunternehmen ausweisen und gegebenenfalls nach Kreisen und kreisfreien Städten, falls dies möglich ist)? 2. Wie viele Insolvenzen von Privathaushalten und Einpersonenunternehmen hat es in Thüringen seit dem Jahr 2009 gegeben und mit welchem Erfolg wurden diese Verfahren durchgeführt (Zahlen bitte nach Jahren und Privathaushalten bzw. Einpersonenunternehmen aufgeschlüsselt ausweisen)? 3. Wie viele Kontenpfändungen gegen in Thüringen wohnende Schuldner wurden seit dem Jahr 2009 durchgeführt und wie viele davon blieben erfolglos (Zahlen bitte nach einzelnen Jahren getrennt und unterschieden nach Privathaushalten bzw. Einpersonenunternehmen ausweisen)? 4. Wie viele Vollstreckungsverfahren wurden seit dem Jahr 2009 in Thüringen von Gerichtsvollziehern durchgeführt und welche Vergleichszahlen gibt es nach Kenntnis der Landesregierung aus anderen Bundesländern (Zahlen bitte nach einzelnen Jahren getrennt und unterschieden nach Privathaushalten bzw. Einpersonenunternehmen ausweisen)? K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Skibbe (DIE LINKE) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Migration, Justiz und Verbraucherschutz 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/811 5. Zur Dauer der Vollstreckungsverfahren in Thüringen: a) Wie lange dauern im Durchschnitt Vollstreckungsverfahren in Thüringen? b) Wie unterscheiden sich die Verfahrensdauern je nach Art und Weise der Vollstreckung (zum Beispiel durch Kontenpfändung/durch Gerichtsvollzieher)? c) Wie hat sich die durchschnittliche Verfahrensdauer seit dem Jahr 2009 verändert (bitte nach Jahren aufschlüsseln)? d) Welche Ursachen sind für die in den Buchstaben a bis c erfassten Tatsachen und Entwicklungen erkennbar ? e) Welche Vergleichszahlen aus anderen Bundesländern gibt es nach Kenntnis der Landesregierung für die Fragen unter den Buchstaben a bis c? Wie ist nach Ansicht der Landesregierung die Situation in Thüringen im Vergleich zur Situation in anderen Bundesländern einzuschätzen? Das Thüringer Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz hat die Kleine Anfrage namens der Lan desre gierung mit Schreiben vom 23. Juni 2015 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Die Verfahren im Sinne der Fragestellung unterscheiden sich grundsätzlich danach, ob die Zwangsvollstreckung in das bewegliche oder in das unbewegliche Vermögen erfolgt. Die vorhandenen bundeseinheitlichen statistischen Erhebungen sehen keine getrennte Erfassung nach bestimmten Schuldnergruppen oder hinsichtlich des erfolgreichen Ausgangs der Vollstreckungsverfahren vor. Daten, wie viele Verfahren gegen Privathaushalte bzw. Ein-Personen-Unternehmen ohne Erfolg betrieben wurden, liegen infolgedessen nicht vor. Im Bereich der Vollstreckung in das unbewegliche Vermögen kam es in Thüringen zu dem folgenden Geschäftsanfall : Jahr 2009 2010 2011 2012 2013 2014 Thüringen Zwangsversteigerungen 2.439 1.996 1.865 1.497 1.399 1.330 Zwangsverwaltungen 863 918 654 477 365 364 Quelle: ZP-Statistik - Auswertungstabellen des Thüringer Landesamtes für Statistik Im Bereich der Zwangsvollstreckung in das bewegliche Vermögen können mit dem Gerichtsvollzieher und dem Vollstreckungsgericht zwei unterschiedliche Vollstreckungsorgane tätig werden. Hinsichtlich der beim Vollstreckungsgericht anfallenden Verfahren findet nur eine undifferenzierte Erhebung statt. Es wird die Gesamtzahl der Verfahren erfasst, die bei den Amtsgerichten unter dem Aktenzeichen M registriert werden. Dazu gehören insbesondere der Bereich der Forderungspfändungen gem. §§ 829 ff. ZPO, die Anträge auf Aufhebung, Einstellung oder Beschränkung der Zwangsvollstreckung, die Erinnerungen gegen die Art und Weise der Zwangsvollstreckung durch den Gerichtsvollzieher (§ 766 ZPO), die Anträge auf Vollstreckungsschutz (§ 765a ZPO), die Anträge auf Festsetzung der Vollstreckungskosten (§ 788 Abs. 2 ZPO), die Anträge auf Genehmigung der Durchsuchung der Wohnung des Schuldners (§ 758 a ZPO, 287 Abs. 4 AO) und die Anträge der Finanzbehörde auf Anordnung der Ersatzzwangshaft (§ 334 Abs. 1 AO). Folgende Zahlen zum Geschäftsanfall an Vollstreckungsverfahren in das bewegliche Vermögen bei den Thüringer Vollstreckungsgerichten sind bekannt: Jahr 2009 2010 2011 2012 2013 2014 Thüringen Vollstreckungssachen (M) 87.362 89.347 90.647 90.246 71.748 71.392 Quelle: ZP-Statistik - Auswertungstabellen des Thüringer Landesamtes für Statistik Durch die Thüringer Gerichtsvollzieher wurden in den Jahren 2009 bis 2014 die aus der Anlage 1 ersichtlichen Vollstreckungshandlungen durchgeführt. 3 Drucksache 6/811Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode Neben den Gerichtsvollziehern und Vollstreckungsgerichten nehmen auch die Vollstreckungsbehörden, beispielsweise die Finanzämter, Zwangsvollstreckungen in das bewegliche Vermögen und in Forderungen , z.B. Konten, vor. Daten zur Ermittlung der Anzahl von Zwangsvollstreckungsverfahren - bezogen auf Privatpersonen oder Ein-Personen-Unternehmen - werden nicht erhoben. Die Statistik der Finanzämter weist lediglich die Anzahl der Rückstandsanzeigen nach. Eine Aussage über die Anzahl der hiervon betroffenen Privatpersonen oder Ein-Personen-Unternehmen lässt sich jedoch mit vertretbarem Aufwand daraus nicht ableiten, da für eine Person mehrere Rückstandsanzeigen bestehen können. Zu 2.: Daten über Insolvenzverfahren werden im Rahmen der bundeseinheitlichen Insolvenzstatistik erhoben. Die Erhebung sieht eine Unterscheidung nach verschiedenen Schuldnergruppen vor. Allerdings findet keine Differenzierung nach Privathaushalten und Ein-Personen-Unternehmen statt, sondern u.a. nach Verbrauchern , ehemals selbstständig Tätigen und natürlichen Personen als Gesellschafter. Die für diese Gruppen vorhandenen Daten über Insolvenzverfahren sind in der Anlage 1 hinsichtlich der eröffneten und mangels Masse abgewiesenen Verfahren zusammengestellt. Zu 3.: Die Zahl der Kontenpfändungen wird im Rahmen der bundeseinheitlichen Justizgeschäftsstatistiken und Statistiken der Finanzämter nicht gesondert erhoben. Der entsprechende Geschäftsanfall bei den Thüringer Vollstreckungsgerichten ist in den bereits zur Beantwortung der Frage 1 mitgeteilten Vollstreckungssachen (M) enthalten. Die in den Finanzämtern statistisch erfasste Anzahl der Forderungspfändungen beinhaltet auch - jedoch nicht nur - die durchgeführten Kontenpfändungen. Eine Unterscheidung nach Privathaushalten bzw. EinPersonen -Unternehmen findet nicht statt. Aussagen über Erfolg oder Misserfolg der Vollstreckungshandlungen können nicht getroffen werden. Jahr 2009 2010 2011 2012 2013 2014 Thüringer Finanzämter Forderungspfändungen 29.366 30.724 27.281 27.399 27.837 22.661 Zu 4.: Auf die Beantwortung der Frage 1 wird verwiesen. Die bekannten Vergleichszahlen anderer Bundesländer sind in der Anlage 1 zusammengestellt. Zu 5.: Verfahrensdauern für Vollstreckungsverfahren werden in den bundeseinheitlichen Justizgeschäftsstatistiken nicht erhoben. Dementsprechend liegen keine Informationen im Sinne der Fragestellung für Thüringen oder andere Bundesländer vor. Lauinger Minister Anlage*) *) Hinweis: Auf den Abdruck der Anlage wurde verzichtet. Ein Exemplar mit Anlage erhielten jeweils die Fraktionen und die Landtagsbibliothek . Des Weiteren kann sie im Abgeordneteninformationssystem unter der oben genannten Drucksachennummer sowie im Internet unter der Adresse: www.parldok.thueringen.de eingesehen werden. Seite 1 von 7 Anlage 1 zu Frage 1: Vollstreckungshandlungen der Thüringer Gerichtsvollzieher Thüringen Zwangsvollstreckungsund sonstige Aufträge Anträge auf Abnahme der eidesstattl. Versicherung durchgeführte Vorpfändungen (§ 845 ZPO) Vollstreckungsaufträge der Justizbehörden darunter Versteigerungen 2009 142.473 26 68.142 486 16.120 2010 142.475 20 69.125 572 17.089 2011 137.116 34 67.887 549 17.117 2012 131.087 43 66.201 445 17.017 Thüringen Zwangsvollstreckungsund sonstige Aufträge Anträge auf Abnahme der Vermögensauskunft durchgeführte Vorpfändungen (§ 845 ZPO) Vollstreckungsaufträge der Justizbehörden darunter Versteigerungen 2013 102.637 46 46.860 584 15.191 2014 68.583 36 90.901 370 16.259 Quelle: Übersicht über die Geschäftstätigkeit und den Personalbestand der Gerichtsvollzieher des Landes zu Frage 2: 2009 Insolvenzverfahren insgesamt eröffnet mangels Masse abgewiesen Schuldenbereinigungs - plan angenommen Natürliche Personen als Gesellschafter u.Ä. 42 36 6 Ehemals selbstständig Tätige davon 843 759 81 3 Regelinsolvenzverfahren 720 642 78 Verbraucherinsolvenzverfahren 123 117 3 3 Verbraucher 2.722 2.680 10 32 Seite 2 von 7 2010 Insolvenzverfahren insgesamt eröffnet mangels Masse abgewiesen Schuldenbereinigungs - plan angenommen Natürliche Personen als Gesellschafter u.Ä. 19 16 3 Ehemals selbstständig Tätige davon 808 699 109 Regelinsolvenzverfahren 663 556 107 Verbraucherinsolvenzverfahren 145 143 2 Verbraucher 2.717 2.684 3 30 2011 Insolvenzverfahren insgesamt eröffnet mangels Masse abgewiesen Schuldenbereinigungs - plan angenommen Natürliche Personen als Gesellschafter u.Ä. 19 14 5 Ehemals selbstständig Tätige davon 830 721 109 Regelinsolvenzverfahren 698 589 109 Verbraucherinsolvenzverfahren 132 132 Verbraucher 2.403 2.389 1 13 2012 Insolvenzverfahren insgesamt eröffnet mangels Masse abgewiesen Schuldenbereinigungs - plan angenommen Natürliche Personen als Gesellschafter u.Ä. 20 17 3 Ehemals selbstständig Tätige davon 700 630 69 1 Regelinsolvenzverfahren 567 500 67 Verbraucherinsolvenzverfahren 133 130 2 1 Verbraucher 2.447 2.418 6 23 Seite 3 von 7 2013 Insolvenzverfahren insgesamt eröffnet mangels Masse abgewiesen Schuldenbereinigungs - plan angenommen Natürliche Personen als Gesellschafter u.Ä. 21 16 5 Ehemals selbstständig Tätige davon 659 575 84 Regelinsolvenzverfahren 535 451 84 Verbraucherinsolvenzverfahren 124 124 Verbraucher 1.984 1.959 3 22 2014 Insolvenzverfahren insgesamt eröffnet mangels Masse abgewiesen Schuldenbereinigungs - plan angenommen Natürliche Personen als Gesellschafter u.Ä. 21 15 6 Ehemals selbstständig Tätige davon 636 550 85 1 Regelinsolvenzverfahren 521 438 83 Verbraucherinsolvenzverfahren 115 112 2 1 Verbraucher 1.892 1.871 3 18 Quelle: Thüringer Landesamt für Statistik – Statistischer Bericht – Insolvenzen in Thüringen 2009, 2010, 2011, 2012, 2013, 2014 Seite 4 von 7 zu Frage 4: Vollstreckungshandlungen der Gerichtsvollzieher – Vergleichszahlen anderer Bundesländer – Jahr 2009 Zwangsvollstreckungsund sonstige Aufträge Anträge auf Abnahme der eidesstattl. Versicherung durchgeführte Vorpfändungen (§ 845 ZPO) Vollstreckungsaufträge der Justizbehörden darunter Versteigerungen BadenWürttemberg 916.694 579 355.126 4.490 60.426 Bayern 947.729 1.741 372.541 2.654 45.311 Berlin 331.911 720 151.424 379 37.586 Brandenburg 164.978 122 78.393 481 18.441 Bremen 53.594 10 25.507 65 1.508 Hamburg 133.965 314 51.958 456 0 Hessen 454.247 696 189.297 2.133 82.760 MecklenburgVorpommern 117.665 145 51.690 387 2.469 Niedersachsen 583.839 429 286.212 3.116 50.654 NordrheinWestfalen 1.466.615 1.351 678.774 4.220 70.436 RheinlandPfalz 322.640 258 148.852 2.356 40.987 Saarland 75.628 60 40.360 133 6.958 Sachsen 320.802 518 120.468 404 27.620 SachsenAnhalt 192.463 76 82.813 251 15.313 SchleswigHolstein 207.578 157 86.635 214 2.577 Seite 5 von 7 Jahr 2010 Zwangsvollstreckungsund sonstige Aufträge Anträge auf Abnahme der eidesstattl. Versicherung durchgeführte Vorpfändungen (§ 845 ZPO) Vollstreckungsaufträge der Justizbehörden darunter Versteigerungen BadenWürttemberg 894.497 661 346.995 4.432 62.325 Bayern 933.712 2.075 368.195 2.539 45.396 Berlin 326.761 680 154.733 243 38.661 Brandenburg 166.966 104 78.548 468 18.105 Bremen 54.127 63 25.794 40 1.708 Hamburg 129.310 228 49.688 325 0 Hessen 454.823 598 189.467 2.166 80.479 MecklenburgVorpommern 119.556 89 56.086 251 2.850 Niedersachsen 579.654 303 281.180 2.792 43.759 NordrheinWestfalen 1.475.533 1.446 703.740 3.706 76.675 RheinlandPfalz 319.644 257 148.586 2.259 41.471 Saarland 75.298 72 39.714 131 5.555 Sachsen 298.688 359 124.792 382 26.329 SachsenAnhalt 190.238 112 84.621 534 14.364 SchleswigHolstein 206.421 110 88.060 175 2.530 Jahr 2011 Zwangsvollstreckungsund sonstige Aufträge Anträge auf Abnahme der eidesstattl. Versicherung durchgeführte Vorpfändungen (§ 845 ZPO) Vollstreckungsaufträge der Justizbehörden darunter Versteigerungen BadenWürttemberg 867.131 620 332.680 5.309 64.813 Bayern 898.216 2.074 360.835 2.394 48.869 Berlin 322.407 707 153.531 287 41.537 Brandenburg 159.150 138 76.033 377 18.449 Bremen 51.696 136 25.254 64 1.464 Hamburg 127.443 707 48.796 300 0 Hessen 434.456 577 184.890 1.670 93.813 MecklenburgVorpommern 114.908 146 53.808 192 2.659 Niedersachsen 551.403 375 272.895 2.382 50.940 NordrheinWestfalen 1.413.365 1.496 686.892 3.220 80.878 RheinlandPfalz 311.969 222 147.175 2.032 43.190 Saarland 72.389 71 40.141 144 6.256 Sachsen 287.871 263 120.319 371 29.303 SachsenAnhalt 181.979 191 81.246 429 19.487 SchleswigHolstein 201.535 127 86.741 261 2.667 Seite 6 von 7 Jahr 2012 Zwangsvollstreckungsund sonstige Aufträge Anträge auf Abnahme der eidesstattl. Versicherung durchgeführte Vorpfändungen (§ 845 ZPO) Vollstreckungsaufträge der Justizbehörden darunter Versteigerungen BadenWürttemberg 829.288 531 319.059 4.827 61.381 Bayern 854.949 1.854 353.020 2.104 45.948 Berlin 308.159 646 143.464 221 38.024 Brandenburg 149.889 122 72.319 414 12.851 Bremen 49.330 65 24.240 82 1.413 Hamburg 126.596 233 48.691 233 0 Hessen 409.087 545 174.885 2.037 97.760 MecklenburgVorpommern 113.354 99 54.042 165 2.866 Niedersachsen 513.124 248 259.299 2.457 49.784 NordrheinWestfalen 1.371.390 1.279 673.734 3.078 72.338 RheinlandPfalz 297.491 186 143.372 2.247 39.407 Saarland 69.257 44 40.229 129 6.642 Sachsen 278.174 270 116.846 417 27.038 SachsenAnhalt 173.390 1.730 81.048 907 22.265 SchleswigHolstein 190.822 113 82.122 195 2.408 Jahr 2013 Zwangsvollstreckungsund sonstige Aufträge Anträge auf Abnahme der eidesstattl. Versicherung durchgeführte Vorpfändungen (§ 845 ZPO) Vollstreckungsaufträge der Justizbehörden darunter Versteigerungen BadenWürttemberg 605.046 269 396.094 4.077 45.341 Bayern 489.418 1.782 300.355 2.672 30.792 Berlin 197.873 474 170.011 1.018 29.909 Brandenburg 107.090 349 90.307 102 16.673 Bremen 40.574 34 23.736 119 1.197 Hamburg 91.541 872 59.693 514 0 Hessen 274.200 288 228.000 3.220 103.932 MecklenburgVorpommern 82.416 70 65.959 295 2.874 Niedersachsen keine Angaben für 2013 NordrheinWestfalen 982.255 1.075 528.656 3.777 62.286 RheinlandPfalz 364.076 72 60.824 2.236 33.520 Saarland 40.890 21 47.235 417 5.487 Sachsen 209.340 279 183.141 610 17.524 SachsenAnhalt 126.572 76 108.052 696 25.824 SchleswigHolstein 152.415 149 84.058 470 2.388 Quelle: Übersicht über die Geschäftstätigkeit und den Personalbestand der Gerichtsvollzieher (DGVZ 2010, Nr. 9; DGVZ 2011, Nr. 9; DGVZ 2013, Nr. 1; DGVZ 2014, Nr. 1; DGVZ 2015, Nr. 3) Seite 7 von 7 Vergleichsdaten anderer Bundesländer für das Kalenderjahr 2014 liegen noch nicht vor.