25.06.2015 Drucksache 6/813Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 10. Juli 2015 Start-Up-Förderung in Thüringen Die Kleine Anfrage 305 vom 7. Mai 2015 hat folgenden Wortlaut: In einem Artikel der Thüringer Allgemeinen vom 7. April 2015 wurden die Bedingungen für Start-Up-Unternehmen in Thüringen bemängelt. So geht aus dem Bericht der Zeitung hervor, dass in Thüringen ein Förderinstrument entwickelt werden muss, das schon bei der Entwicklung eines Start-Ups ansetzt. Nach Meinung der Experten müssen frühzeitige Un terstützungsmöglichkeiten - noch bevor zum Beispiel das Gründerstipendium EXIST in Anspruch genommen werden kann - vorhanden sein. Zudem wurde die Dauer von Antragsstellung bis zur Freigabe der Mittel bei den bestehenden Programmen kritisiert. Damit in Thüringen wieder eine positive Entwicklung bei Gründungen im High-Tech-Bereich erfolgen kann, müssen geeignete Maßnahmen ergriffen werden. Ich frage die Landesregierung: 1. Welche Programme sind in Thüringen zur Förderung von Start-Up-Unternehmen bereits vorhanden? 2. Plant die Landesregierung im Bereich der Start-Ups Maßnahmen und Programme zu initiieren, um der von Experten geäußerten negativen Entwicklung der letzten Jahre entgegenzuwirken? 3. Welche Fonds sind in Thüringen zur Unterstützung von Start-Up-Unternehmen vorhanden (bitte einzeln nach Volumen auflisten)? 4. Wie viele finanzielle Mittel hat Thüringen für Start-Up-Unternehmen seit dem Jahr 2009 bereitgestellt (bitte nach Jahr und Fonds auflisten)? 5. Welchen Platz nimmt Thüringen im bundesweiten Vergleich bei der finanziellen Unterstützung von StartUp -Unternehmen ein? 6. Zu welchen Konditionen gewährt die Landesregierung Start-Up-Unternehmen fi nanzielle Unterstützung? 7. Wie wird die Start-Up-Förderung über Fonds konkret dargestellt (bitte Fondskon struktion nach bankbetrieblichen und aufsichtsrechtlichen Anforderungen ein schließlich Refinanzierung darstellen)? 8. Mit welchen Unternehmen kooperiert das Land mit welchem Volumen bei der Verwaltung und Finanzierung der Fonds? K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Mohring (CDU) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/813 9. Plant die Landesregierung ein landeseigenes Förderprogramm für Start-Up-Unternehmen, das bereits bei der Entwicklung eines Start-Ups ansetzt? 10. Welche Ausstiegsszenarien sind von den Start-Up-Fonds unterstützt worden (z.B. Börsengang, Anteilsverkauf an Investoren) und welche Strategie verfolgt hier die Landesregierung? Das Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft hat die Kleine Anfrage namens der Lan desre gierung mit Schreiben vom 23. Juni 2015 wie folgt beantwortet: Zu 1.: In Thüringen wird aktuell ein breites Spektrum an Start-Up-Unterstützung angeboten - von der Idee über die Gründung bis hin zum Unternehmensaufbau und zur Expansion. In der Vorgründungs- und Gründungsphase bekommen die Gründungsinteressenten Unterstützung in Form von Beratungsleistungen an den Hochschulen durch das Thüringer Hochschulgründernetzwerk (z.B. K1, neudeli, auftakt etc.) oder im nichtuniversitären Umfeld durch das Thüringer Zentrum für Existenzgründungen und Unternehmertum (ThEx) mit seinem zielgruppenspezifischen Angebot ThEx innovativ bei der STIFT. Darüber hinaus werden für innovationsbasierte Gründungen verschiedene Wettbewerbe und Veranstaltungen angeboten (z. B. Thüringer Elevator Pitch, Gründungsideenwettbewerbe, Thüringer Strategiewettbewerb , Thüringer Gründerpreis, neudeli Fellowship, VC Campus, etc.), bei denen Gründer Ideen vorstellen und entwickeln, ihre Konzepte bewertet und attraktive Preise vergeben werden . Darüber hinaus können Gründer eine finanzielle Unterstützung für innovative Start-Up-Konzepte über das Thüringer Hochschulgründernetzwerk (EXIST-Stipendium) erhalten oder bekommen - mit Begleitung durch das ThEx - die Thüringer Gründerprämie für Angestellte, die der Freistaat Thüringen als neues Förderinstrument einführt. Die Gründerprämie dient der Existenzsicherung in der Vorgründungsphase und unterstützt Gründungsvorhaben, die innovationsbasiert von besonderer wirtschaftlicher Bedeutung sind (wissens- oder kreativwirtschaftsbasierte Gründungen). Ein weiterer wichtiger Baustein in der Förderung von Start-Ups ist der Zugang zum Kapitalmarkt. Anlaufstelle für Venture Capital bzw. Eigenkapital-Finanzierungen für Thüringer Unternehmen ist die bm-t beteiligungsmanagement thüringen gmbh (bm-t) - eine Tochtergesellschaft der Thüringer Aufbaubank. Die bm-t verwaltet verschiedene Fonds, aus denen auch innovative und erfolgversprechende Start-Up-Unternehmen finanziert werden können. Start-Ups werden aktuell insbesondere aus dem Thüringer Gründerfonds (ThGF) mit Beteiligungskapital versorgt. Seit 2011 wurden aus dem ThGF insgesamt 17 innovative Unternehmen mit einem Gesamtvolumen von 6,5 Millionen Euro finanziert. Darüber hinaus können Start-Ups auch über Zuschuss- und Darlehensprogramme der Thüringer Aufbaubank gefördert werden, und zwar im Zuschussbereich primär über Thüringen-Invest sowie über die Technologieförderung und im Darlehensbereich insbesondere mittels der Darlehenskomponente von ThüringenInvest sowie dem Programm Gründungs- und Wachstumsfinanzierung Plus. Zu 2.: Richtig ist, dass die Gründerquote im Vergleich zu den Zeiten der New Economy auf einem niedrigen Niveau verharrt, jedoch nicht nur in Thüringen, sondern bundesweit. Beeinflusst wird die Zahl der Gründungen wesentlich durch die volkswirtschaftlichen Entwicklungen, national wie international. Dazu zählen vor allem • die demograpische Entwicklung, bei der gründungsaffine Altersgruppen um die 40 Jahre überdurchschnittlich stark schrumpfen sowie • die wachsende Attraktivität angestellter Beschäftigung im Vergleich zur Selbständigkeit im zunehmenden Fachkräftewettbewerb. Nach Durchlaufen starker Nachholeffekte mit geringer Selbständigenquote und überdurchschnittlichen Gründungszahlen verharrt die Thüringer Selbständigenquote etwa auf Bundesniveau und weist nur noch moderate , tendenziell fallende Gründungszahlen auf. 3 Drucksache 6/813Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode Gründungen selbst können durch die öffentliche Hand ebenso wie Ideen für innovative Entwicklungen nicht direkt initiiert werden. Die öffentliche Hand kann nur dafür sorgen, dass potenzielle Unternehmensgründer gute Rahmenbedingungen für die Entwicklung und die Umsetzung ihrer Ideen und Vorhaben im Freistaat vorfinden. Die Beratungs- und Unterstützungslandschaft in Thüringen ist gut und leistungsfähig. Künftig wird das TMWWDG das Förderinstrumentarium noch stärker auf die Entwicklung von Ideen sowie die Aktivierung und Nutzung unternehmerischer Potentiale ausrichten und die Entwicklung gerade innovationsbasierter Unternehmen gezielt fördern. Mit der Auflage des Thüringer Gründerfonds (ThGF) im Jahr 2011 hat die Landesregierung ein speziell auf Existenzgründer ausgerichtetes Instrument geschaffen, um geeigneten innovativen Start-Ups in Thüringen auch Zugang zum Eigenkapital bzw. Venture Capital zu ermöglichen. Seither wurden bei 17 Start-Up-Unternehmen Beteiligungen mit einem Volumen von insgesamt 6,5 Millionen Euro aus dem ThGF ausgereicht. Als Nachfolger des ThGF wurde der Thüringer Start-Up-Fonds (TSF) konzipiert. Das Fondsvolumen soll sich auf 18,75 Millionen Euro belaufen, wovon ein Anteil in Höhe von 15 Millionen Euro aus EFRE-Mitteln gespeist werden soll. Zu 3.: Als speziell für Start-Up-Unternehmen eingerichtetes Förderinstrument des Freistaats wurde im Jahr 2011 der Thüringer Gründerfonds (ThGF) aufgelegt. Aktuell ist er mit 8,1 Millionen Euro dotiert, wobei zwischenzeitlich 6,5 Millionen Euro an Start-Ups ausgezahlt sind. Auch in der Vergangenheit wurden Start-Ups mit Beteiligungskapital unterstützt. Kapitalgeber waren die folgenden Thüringer Fonds: • Thüringer Innovationsfonds (TI-Fonds) in den Jahren 1999 bis 2012 Das Fondsvolumen belief sich auf 13,5 Millionen Euro. • Venture Capital Thüringen GmbH (VCT) in den Jahren 1999 bis 2013 Das Fondsvolumen betrug 20 Millionen Euro. • Private Equity Thüringen GmbH & Co. KG (PET) in den Jahren 2006 bis 2009, das mit einem Volumen von 70,85 Millionen Euro ausgestattet war. • Private Equity Thüringen GmbH & Co. Zweite Beteiligungen KG (PET II) in den Jahren 2010 bis 2015 Der PET-II-Fonds wurde mit einem Volumen von 40 Millionen Euro aufgelegt. Die Anteile an den Gesamtvolumina der Fonds, mit denen diese Fonds Start-Up-Unternehmen mit Beteiligungskapital unterstützt haben, sind in der Tabelle zu Frage 4 ausgewiesen. Darüber hinaus ist auch der größte deutsche und auf Gründungsvorhaben spezialisierte Frühphasenfonds - der High-Tech Gründerfonds (HTGF) - in Thüringen aktiv. In welchem Umfang sich in Thüringen private Fonds zur Unterstützung von Start-Up-Unternehmen engagiert haben, ist nicht bekannt. Zu 4.: Aus den von der bm-t verwalteten Fonds wurden seit dem Jahr 2009 ca. 26 Millionen Euro für Start-UpUnternehmen bereitgestellt. Verteilt nach Jahren und Fonds stellt sich dies wie folgt dar (Auszahlungen in Tausend Euro -T€-): Fonds 2009 2010 2011 2012 2013 2014 31.03.2015 TI-Fonds 100 T€ 300 T€ 50 T€ 100 T€ 30 T€ - - ThGF - - 280 T€ 1.239 T€ 1.775 T€ 2.410 T€ 814 T€ PET 2.920 T€ - - - - - - PET II - 1.350 T€ 4.426 T€ 1.370 T€ 4.446 T€ 2.221 T€ 620 T€ VCT 654 T€ 65 T€ 681 T€ 12 T€ 5 T€ - - 4 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/813 Diese Angaben beziehen sich ausschließlich auf die Kapitalbeteiligungsfonds, die vom Freistaat Thüringen initiiert wurden. Betreffend von finanziellen Zuwendungen, die Start-Up-Unternehmen aus anderen Förderprogrammen des Freistaats Thüringen in Anspruch nehmen können, ist eine solche Aufstellung nicht möglich , da die Zuwendungsempfänger nicht nach der Eigenschaft "Start-Up" oder "Nicht-Start-Up" getrennt erfasst werden. Ebenfalls nicht aufgeführt werden können die finanziellen Mittel, die Start-Ups in Thüringen von anderen institutionellen Anlegern, z. B. vom HTGF oder auch privaten Investoren, zur Verfügung gestellt wurden. Zu 5.: Nach der Statistik des Bundesverbandes Deutscher Kapitalbeteiligungsgesellschaften (BVK e.V.) belegte Thüringen im Jahr 2014 im Vergleich der Investments öffentlicher Beteiligungsgesellschaften (MBGs, KfW, HTGF, Beteiligungsgesellschaften der Länder) mit einem Volumen von 14,8 Millionen Euro den 6. Rang. Diese Angabe beinhaltet auch Later Stage Venture-Finanzierungen. Gemäß einer aktuellen Studie des HTGF lag Thüringen 2014 auf dem 5. Platz der Frühphasen-Investmentzusagen (nach Berlin, Bayern, NRW und Baden-Württemberg). Zu 6.: Finanzielle Unterstützungen für Start-Ups werden derzeit im Wesentlichen durch den ThGF, bis Anfang des Jahres in geringem Umfang auch aus dem PET-II-Fonds, in Form von Beteiligungskaptal zur Verfügung gestellt . Beide gewähren den Zielunternehmen offene und eigenkapitalähnliche stille Beteiligungen. Offene Beteiligungen erfolgen jeweils als Minderheitsbeteiligung an dem Unternehmen (max. 49,9 Prozent ). Der Preis für die zu übernehmenden Anteile bestimmt sich anhand einer üblicherweise durchzuführenden Unternehmensbewertung. Werden stille Beteiligungen eingegangen, teilt sich das Entgelt auf Grundlage eines Unternehmensratings in einen fixen und einen variablen, vom Gewinn des Zielunternehmens abhängigen Anteil, auf. Das Entgelt liegt in der Regel über zehn Prozent. Die Investments des ThGF betragen maximal 1,2 Millionen Euro pro Beteiligungsunternehmen. Beim PET II ist die Investitionsphase am 31. März 2015 ausgelaufen. Dabei konnten vier Millionen Euro pro Unternehmen maximal investiert werden. Zu 7.: Start-Up-Finanzierungen werden im Wesentlichen durch den ThGF dargestellt. Der ThGF ist ein Sondervermögen der Stiftung für Unternehmensbeteiligungen und -förderungen der gewerblichen Wirtschaft Thüringens (StUWT)1. Das Fondsvermögen speist sich aus Zuwendungen des Freistaats Thüringen und Umwidmungen des allgemeinen Stiftungsvermögens. Rückflüsse aus Investments stehen der Stiftung für neue Investments in Thüringen zur Verfügung. Bei dem ThGF handelt es sich nicht um ein Investmentvermögen im Sinne des Kapitalanlagegesetzbuchs. Der ThGF wird von der bm-t verwaltet. Die bm-t unterliegt nicht den bankenrechtlichen Vorschriften für öffentlich -rechtliche Kreditinstitute. Demzufolge unterliegt die bm-t als Managerin des ThGF weder der Registrierungs - noch einer Berichtspflicht bei bzw. gegenüber dem Bundesamt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Dennoch wird darauf geachtet, dass die Finanzierungen aus dem ThGF im Einklang mit dem Kreditwesengesetz erfolgen, das heißt, dass z. B. Vorfinanzierungen in Form von Gesellschafterdarlehen nur dann vergeben werden, wenn der ThGF bereits eine Beteiligung an dem Unternehmen hält. Bei dem PET II-Fonds handelt es sich um eine Personengesellschaft in Form einer GmbH & Co. KG. Komplementärin ist die Private Equity Thüringen Verwaltungs-GmbH, die von der TAB gehalten wird. Kommanditisten sind zu gleichen Teilen ein privater Investor, die TAB sowie zu einem kleinen Anteil die bm-t. Die Kommanditisten haben sich zur Einlage von insgesamt 40 Millionen Euro verpflichtet. Die Einzahlungen der Kommanditisten in die PET II erfolgen erst, wenn Investitionen in Zielunternehmen beschlossen sind und unmittelbar anstehen. Die Beihilfefreiheit der Investitionen in Zielunternehmen ist aufgrund der pari-passuFinanzierung von öffentlicher und privater Seite abgesichert. Da die PET II anders als der ThGF Kapital ei- 5 Drucksache 6/813Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode ner Anzahl von Anlegern eingesammelt hat, um sie nach einer festgelegten Anlagestrategie zu investieren, handelt es sich bei ihr um ein Investmentvermögen im Sinne des Kapitalanlagegesetzbuches (KAGB). Die bm-t verwaltet die PET II in ihrer Eigenschaft als geschäftsführende Kommanditistin. Bei der PET II handelt es sich deshalb um einen intern verwalteten alternativen Investmentfonds. Da es sich bei den Kommanditisten um professionelle bzw. semiprofessionelle Anleger handelt und PET II bei einem Gesamtvolumen unter 100 Millionen Euro auf den Einsatz von Hebelinstrumenten verzichtet, ist PET II ein sog. kleiner alternativer Investmentfonds, der nicht alle Bestimmungen des KAGB beachten muss. PET II ist seit November 2013 bei der BaFin registriert und unterliegt den Berichtspflichten des KAGB. Zu 8.: Die bm-t beteiligungsmanagement thüringen gmbh (100 Prozent Tochtergesellschaft der TAB) ist mit der Verwaltung der verschiedenen Venture Capital- und Private Equity-Fonds betraut. Zu den institutionellen Fonds-Investoren gehören Banken, Versicherungen und Versorgungswerke. Insgesamt haben die privaten Investoren bei PET und PET II bisher mit einen Beitrag in Höhe von 36,1 Millionen Euro zur Finanzierung der Fonds beigetragen. Zu 9.: Für die Vorgründungsphase gibt es bereits - wie in der Antwort zu Frage 1 beschrieben - diverse Förderinstrumente und professionelle Beratungsangebote. Dazu zählen insbesondere die neue Thüringer Gründerprämie , das EXIST-Programm des Bundes sowie das Thüringer Hochschulgründernetzwerk und ThEx innovativ als Teil des Thüringer Zentrums für Existenzgründungen und Unternehmertum. Zu 10.: Eigenkapitalbeteiligungen des ThGF werden grundsätzlich zu marktüblichen Bedingungen beendet. Im Fokus steht hierbei auch, nachhaltige, positive wirtschaftliche Effekte für den Freistaat zu erzielen, z. B. den Standort und die geschaffenen Arbeitsplätze zu sichern. Grundsätzlich kommen für den Ausstieg ein Börsengang (in den letzten Jahren aufgrund des Kapitalmarktumfeldes keine Transaktionen), der Verkauf an andere Finanzinvestoren (Secondaries), der Verkauf an strategische Investoren/Unternehmen (Trade Sale) sowie in Ausnahmefällen auch der Rückkauf der Fondsanteile durch das Management in Frage. Tiefensee Minister Endnote 1 Die "Stiftung für Unternehmensbeteiligungen und -förderungen der gewerblichen Wirtschaft Thüringens" (StUWT) wurde am 23.03.2015 in Stiftung "Thüringer Beteiligungskapital" (ThüB) umfirmiert.