25.06.2015 Drucksache 6/815Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 14. Juli 2015 Überlange Verfahrensdauern bei Rechtsmitteln gegen Prüfungsergebnisse an Thüringer Hochschulen? Die Kleine Anfrage 301 vom 4. Mai 2015 hat folgenden Wortlaut: Die Feststellung von Ergebnissen einer Modulprüfung stellt auch im Thüringer Hochschul- und Verwaltungsrecht einen Verwaltungsakt dar, der von den akademischen Behörden/Prüfungsausschüssen zu erlassen ist. Gegen ihn ist das Rechtsmittel des Widerspruchs und in weiterer Folge ein verwaltungsgerichtliches Verfahren möglich. Thüringer Studierendenvertretungen haben in letzter Zeit allerdings mehrfach bemängelt, dass der gebotene effektive Rechtsschutz in diesen Verfahren nur eingeschränkt gewährleistet würde. Regelmäßig würden Verfahren länger als die verbleibende Studienzeit benötigen, weshalb der Rechtsschutz praktisch leerlaufe . So wurden zum Beispiel beim Oberverwaltungsgericht in Weimar im Jahr 2014 Verfahren angesetzt, bei denen das Prüfungsverfahren bereits im Jahr 2009 stattfand. Ferner wurde von Widerspruchsverfahren berichtet, die mehr als drei Jahre ohne Bescheidung blieben oder dass Bescheide in Prüfungssachen entgegen der Anforderungen aus der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts regelmäßig nicht begründet würden. Andererseits sollen universitäre Prüfungsausschüsse bis zu 165 Fälle in drei Stunden bearbeitet haben, obwohl die Einladung erst vier Tage zuvor erging, woraus sich Zweifel an der gebotenen Einzelfallprüfung ergäben. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele Rechtsmittel wurden gegen Prüfungs- und Prüfungsverfahrensbescheide an Thüringer Hochschulen und vor den Thüringer Gerichten in den Jahren 2009 bis 2014 eingelegt (bitte nach Art des Rechtsmittels, Semester und Hochschule/Gericht aufgliedern)? 2. Wie entwickelte sich in diesen Jahren die Bearbeitungszeit dieser Rechtsmittel an den Hochschulen und vor den Gerichten (bitte nach Art des Rechtsmittels, Semester, Hochschule/Gericht und Art der Erledigung aufgliedern)? 3. Wie viele Rechtsmittel wurden zurückgenommen, weil das mit dem Klage- oder Widerspruchsantrag Begehrte aus zeitlichen oder prozessrechtlichen Gründen nicht mehr erlangt werden konnte (bitte nach Art des Rechtsmittels, Semester und Hochschule/Gericht aufgliedern)? K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Schaft (DIE LINKE) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/815 4. In welchen Fällen lagen die Verzögerungen nach den Fragen 2 und 3 zumindest teilweise auch an einer verspäteten oder unvollständigen Aktenvorlage seitens der Hochschulen? 5. Wie beurteilt die Landesregierung, auch im Hinblick auf die rechtsaufsichtliche Rolle des Thüringer Ministeriums für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft bzw. früheren Thüringer Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur, die zeitliche, rechtliche, verfahrensmäßige und zuständigkeitsrechtliche Ausgestaltung des Vorverfahrens nach § 68 Verwaltungsgerichtsordnung in Verbindung mit § 9 Thüringer Gesetz zur Ausführung der Verwaltungsgerichtsordnung? Fanden in diesem Zusammenhang Weisungen oder sonstige rechtsaufsichtliche Maßnahmen/Beanstandungen statt? Wenn ja, welche? 6. Wurden seitens des Landes seit 2010 Maßnahmen veranlasst, um die Bearbeitungszeit in Prüfungsrechtssachen vor den Verwaltungsgerichten zu senken? Wenn ja, welche und mit welchem Erfolg? Wenn nein, warum nicht? Das Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft hat die Kleine Anfrage namens der Lan desre gierung mit Schreiben vom 22. Juni 2015 wie folgt beantwortet: Zu 1. bis 3. In der Anlage ist die Entwicklung der Inanspruchnahme von Rechtsmitteln im Rahmen von Prüfungsverfahren an den Thüringer Hochschulen sowie die jeweilige Bearbeitungszeit dieser Rechtsmittel je Hochschule dargestellt. Kein Rechtsmittel wurde aus den in Frage 3 formulierten Gründen nach Angaben der Hochschulen zurückgenommen. Zu 4.: Ausweislich der Stellungnahmen der Thüringer Hochschulen wurden dem Verwaltungsgericht die Unterlagen in den Klageverfahren jeweils fristgemäß vorgelegt. Die Hochschulen haben ein hohes Interesse daran , dass durch die mit einem Rechtsmittelverfahren regelmäßig verbundenen Verfahrensabläufe möglichst keine Verzögerungen im Studium eintreten und die Einhaltung der Regelstudienzeit nicht gefährdet wird. Hierzu werden im Rahmen der Qualitätssicherungssysteme der Thüringer Hochschulen die notwendigen Maßnahmen ergriffen. Soweit Verfahren länger als zwei Jahre dauerten, waren diese in der Regel auch in zweiter Instanz, d. h. vor dem Thüringer Oberverwaltungsgericht, anhängig. Zu 5.: Das Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft und die Thüringer Hochschulen schätzen die rechtliche Ausgestaltung des Vorverfahrens als zweckmäßig und sachgerecht ein. Nach Auskunft der Hochschulen ist ein förmliches Widerspruchsverfahren sehr gut geeignet, eine umfassende außergerichtliche Recht- und Zweckmäßigkeitskontrolle am Maßstab des geltenden Prüfungsrechts für den betroffenen Einzelfall sicherzustellen. Hinsichtlich der Ausgestaltung des Vorverfahrens besteht daher aus hiesiger Sicht keine Veranlassung zu Änderungen. Rechtsaufsichtliche Beanstandungen oder Maßnahmen waren nicht angezeigt. Zu 6.: Aufgrund der richterlichen Unabhängigkeit bestehen keine Möglichkeiten, von außen auf Bearbeitungszeiten bei Gericht - sowohl im einzelnen Verfahren als auch in einer Gruppe von Verfahren - einzuwirken. Tiefensee Minister Anlage*) *) Hinweis: Auf den Abdruck der Anlage wurde verzichtet. Ein Exemplar mit Anlage erhielten jeweils die Fraktionen und die Landtagsbibliothek . Des Weiteren kann sie im Abgeordneteninformationssystem unter der oben genannten Drucksachennummer sowie im Internet unter der Adresse: www.parldok.thueringen.de eingesehen werden. Anlage zur Kleinen Anfrage 301 1 Universität Erfurt Rechtsmittel in Prüfungsangelegenheiten Zu den Fragen 1 bis 3: 2009 2010 2011 2012 2013 2014 1. Widerspruchsverfahren in der Hochschule: Anzahl 8 6 10 11 9 10 Bearbeitungszeit in Monaten zwischen 0,5 und 6 Art der Erledigung a) Rücknahmen 2 4 7 8 6 5 b) Abhilfe 1 1 1 1 1 c) Widerspruchsbescheid 5 2 2 2 2 4 2. Verfahren vor Gericht (je VG): Anzahl 0 0 0 1 1 0 Bearbeitungszeit in Monaten - - - 10 9 - Art der Erledigung - - - Rücknahme Abweisung - 3. Rücknahmen gemäß Frage 3: keine Anlage zur Kleinen Anfrage 301 2 Technische Universität Ilmenau Rechtsmittel in Prüfungsangelegenheiten Zu den Fragen 1 bis 3: 2009 2010 2011 2012 2013 2014 1. Widerspruchsverfahren in der Hochschule: Anzahl 4 4 11 9 7 11 Bearbeitungszeit in Monaten 2,38 1,63 2,73 1,44 6,36 4,32 Art der Erledigung a) Rücknahme 2 3 . 7 3 3 1 b) Abhilfe 1 1 2 1 c) Widerspruchsbescheid 1 2 5 4 10 2. Verfahren vor Gericht (je VG): Anzahl 1 0 1 0 1 2 Bearbeitungszeit in Monaten 2 - 5 - 2 1,5 bzw. 9,5 Art der Erledigung Einstellung Abweisung Einstellung schwebendes Verfahren 3. Rücknahmen gemäß Frage 3: keine Anlage zur Kleinen Anfrage 301 3 Friedrich-Schiller-Universität Jena Rechtsmittel in Prüfungsangelegenheiten Zu den Fragen 1 bis 3: 2009 2010 2011 2012 2013 2014 1. Widerspruchsverfahren in der Hochschule: Anzahl 133 152 181 261 293 234 Bearbeitungszeit bis 3 Monate 131 150 179 260 289 231 bis 6 Monate 2 2 2 1 4 3 Art der Erledigung: Hierzu liegen nicht in allen Prüfungsämtern Daten vor bzw. sind in der gesetzten Frist nicht ermittelbar. Nach einer Schätzung wird ca. in der Hälfte der Verfahren aufgrund des Widerspruchs Abhilfe geleistet. 2. Verfahren vor Gericht (je VG): Anzahl Klage 9 8 9 9 8 9 Eilverfahren 3 1 1 3 Bearbeitungszeit bis 12 Monate 11 7 6 10 8 7 bis 24 Monate 3 1 länger als 24 Monate 1 1 Verfahren noch nicht beendet 1 2 2 Art der Erledigung Stattgabe 2 1 1 Abweisung 4 2 2 3 1 Vergleich 1 1 2 3 1 Rücknahme 5 3 3 7 3 4 Erledigung 2 1 1 2 Verfahren noch nicht beendet 1 2 2 3. Rücknahmen gemäß Frage 3: keine Anlage zur Kleinen Anfrage 301 4 Bauhaus-Universität Weimar Rechtsmittel in Prüfungsangelegenheiten Zu den Fragen 1 bis 3: 2009 2010 2011 2012 2013 2014 1. Widerspruchsverfahren in der Hochschule: Anzahl 3* 3* 0* 23 15 17 Bearbeitungszeit in Monaten im Durchschnitt ca. 3 Art der Erledigung k.A. k.A. Widerspruchsbescheide 2. Verfahren vor Gericht (je VG): Anzahl 2 1 0 1 1 0 Bearbeitungszeit in Monaten 3-5 8 6 14 Art der Erledigung Rücknahme Vergleich Rücknahme Rücknahme 3. Rücknahmen gemäß Frage 3: keine * unvollständig, nur 1 Prüfungsamt konnte Angaben machen Anlage zur Kleinen Anfrage 301 5 Hochschule für Musik FRANZ LISZT Weimar Rechtsmittel in Prüfungsangelegenheiten Zu den Fragen 1 bis 3: 2009 2010 2011 2012 2013 2014 1. Widerspruchsverfahren in der Hochschule: Anzahl 0 6 0 6 3 0 Bearbeitungszeit in Monaten 0,7 0,6 0,7 Art der Erledigung a) Abhilfe 3 1 b) Zurückweisung 3 5 3 2. Verfahren vor Gericht (je VG): Anzahl 0 0 0 1 2 0 Bearbeitungszeit in Monaten 3 7 Art der Erledigung Vergleich Rücknahme 3. Rücknahmen gemäß Frage 3: keine Anlage zur Kleinen Anfrage 301 6 Fachhochschule Erfurt Rechtsmittel in Prüfungsangelegenheiten Zu den Fragen 1 bis 3: 2009 2010 2011 2012 2013 2014 1. Widerspruchsverfahren in der Hochschule: Anzahl k.A. 27 22 26 24 19 Bearbeitungszeit in Monaten 1-2. 1-2 . 1-2 . 1-2 . 1-2 Art der Erledigung Abhilfe oder Abhilfe oder Abhilfe oder Abhilfe oder Abhilfe oder Zurück- Zurück- Zurück- Zurück- Zurückweisung weisung weisung weisung weisung 2. Verfahren vor Gericht (je VG): Anzahl k.A. 0 2 2 3 2 Bearbeitungszeit in Monaten k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. Art der Erledigung Rücknahme Vergleich Urteil Vergleich Rücknahme bzw. noch nicht abgeschlossen 3. Rücknahmen gemäß Frage 3: keine Anlage zur Kleinen Anfrage 301 7 Ernst-Abbe-Hochschule Jena Rechtsmittel in Prüfungsangelegenheiten Zu den Fragen 1 bis 3: 1. Die Widerspruchsverfahren an der Ernst-Abbe-Hochschule Jena werden nicht zentral erfasst, so dass Angaben zur Gesamtzahl nach Auskunft der Hochschule innerhalb kurzer Zeit nicht mitgeteilt werden können. Die Gesamtbearbeitungszeit vom Eingang des Widerspruchsschreibens bis zur Erstellung des Widerspruchsbescheides liegt im Regelfall bei 2-3 Monaten. In Einzelfällen ist auch eine längere Bearbeitungsdauer zu verzeichnen. Dies betrifft insbesondere kompliziert gelagerte Fälle, bei denen z.B. eine weitere Begutachtung von Prüfungsleistungen erforderlich ist oder Fälle, bei denen die Widerspruchsbegründung durch die Studierenden oder sonst erforderliche Nachweise/ Zuarbeiten mit erheblicher Verzögerung einhergehen. 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2. Verfahren vor Gericht (je VG): Anzahl 1 0 1 0 0 1 Bearbeitungszeit in Monaten 1 7 seit 6/2014 Art der Erledigung Einstellung Vergleich 3. Rücknahmen gemäß Frage 3: keine Anlage zur Kleinen Anfrage 301 8 Hochschule Nordhausen Rechtsmittel in Prüfungsangelegenheiten Zu den Fragen 1 bis 3: 1. Zur den Frage zu Widerspruchsverfahren an der Hochschule Nordhausen können nach Auskunft der Hochschule keine Angaben gemacht werden 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2. Verfahren vor Gericht (je VG): Anzahl 2 0 0 0 0 2 Bearbeitungszeit in Monaten 2 seit 10/2014 Art der Erledigung Rücknahme 3. Rücknahmen gemäß Frage 3: keine Anlage zur Kleinen Anfrage 301 9 Fachhochschule Schmalkalden Rechtsmittel in Prüfungsangelegenheiten Zu den Fragen 1 bis 3: 2009 2010 2011 2012 2013 2014 1. Widerspruchsverfahren in der Hochschule: Anzahl 13 6 6 4 4 3 Bearbeitungszeit in Monaten in der Regel 1 bis 2 Art der Erledigung Widerspruchsbescheide 2. Verfahren vor Gericht (je VG): Anzahl 2 0 0 0 0 0 Bearbeitungszeit in Monaten 12 bzw. 2 Art der Erledigung Einstellung Rücknahme 3. Rücknahmen gemäß Frage 3: keine