30.06.2015 Drucksache 6/819Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 14. Juli 2015 Stadion-Sanierung des FSV Wacker Nordhausen Die Kleine Anfrage 312 vom 15. Mai 2015 hat folgenden Wortlaut: In einem Artikel der Thüringer Allgemeinen vom 9. März 2015 war zu lesen, dass die geplante Stadion-Sanierung von Wacker Nordhausen gemeinsam von Land, Stadt und Verein getragen werden muss. Herr Ministerpräsident Ramelow brachte in diesem Zusammenhang den Freistaat Thüringen als Unterstützer ins Spiel. Ich frage die Landesregierung: 1. Welche Priorität hat die Stadion-Sanierung im Freistaat Thüringen, hinsichtlich der Fußball-Lizenz? 2. Mit welchen Mitteln und in welcher Höhe wird sich das Land beteiligen? 3. Wann könnte der Fußball-Club Nordhausen mit einem positiven Bescheid vom Freistaat Thüringen rechnen? Das Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport hat die Kleine Anfrage namens der Lan desregierung mit Schreiben vom 29. Juni 2015 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Die Landesregierung hat das Bauvorhaben in den Förderplan des Jahres 2015 aufgenommen. Zu 2: Die entsprechenden Mittel könnten aus der Haushaltsstelle 04 35-883 71 - Zuweisungen für Investitionen an Gemeinden und Gemeindeverbände für Sportanlagen im Breiten-, Nachwuchsleistungs- und Spitzensport - zur Verfügung gestellt werden. Über die Höhe der Zuwendung kann erst nach Vorlage und Prüfung der Antragsunterlagen entschieden werden . Zudem müssen ausreichende Mittel für die Sportstättenbauförderung vorhanden sein. Art, Umfang und Höhe sind in Nummer 5 der "Richtlinie zur Förderung des Sportstättenbaus und der Sportstättenentwicklungen " geregelt (ThürStAnz Nr. 50/2012 Seite 1919 ff.). K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Gentele (fraktionslos) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/819 Zu 3.: Antragsteller und Bauherr ist die Stadt Nordhausen, die folglich auch Adressat des Zuwendungsbescheides sein wird. Zunächst müssen prüffähige, bewilligungsreife Antragsunterlagen vorliegen. Sobald die Landesregierung zur Mittelbewirtschaftung des Haushaltes 2015 ermächtigt ist, kann ein Zuwendungsbescheid erlassen werden. Dr. Klaubert Ministerin