01.07.2015 Drucksache 6/845Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 20. Juli 2015 "Kaderpolitik" der Landesregierung? Die Kleine Anfrage 281 vom 14. April 2015 hat folgenden Wortlaut: Die rot-rot-grüne Koalition hat sich im Koalitionsvertrag zur Einhaltung der Landeshaushaltsordnung und zur Fortsetzung der im Personalentwicklungskonzept vorgesehenen Reduzierung der Zahl der im Landesdienst beschäftigten Mitarbeiter bekannt. Gleichwohl hat die Landesregierung neue Posten geschaffen und besetzt. In einem Namensartikel für das "Neue Deutschland" und www.sozialismus.de hat die Fraktionsvorsitzende der Fraktion "DIE LINKE" im Thüringer Landtag eine "fehlende 'Kaderpolitik'" und "die politische Durchsetzung der Ministerien und Verwaltungen mit Getreuen anderer Parteien" beklagt. Außerdem hat Frau Hennig-Wellsow dazu aufgefordert, in "Qualifizierung und Personalabwicklung" und "die Besetzung von Positionen in den Behörden mit formal und fachlich qualifiziertem 'eigenem' Personal in ausreichender Zahl" zu "investieren". Ich frage die Landesregierung: 1. Welche Erkenntnisse liegen der Landesregierung zu einer etwaigen "Durchsetzung der Ministerien und Verwaltungen mit Getreuen anderer Parteien" im Freistaat Thüringen vor? Falls Erkenntnisse vorliegen, auf welcher Grundlage hat die Landesregierung diese Erkenntnisse gewonnen? 2. Plant die Landesregierung gegebenenfalls konkrete Schritte, um eine "Kaderpolitik" umzusetzen? Für welche Dienstposten kommt eine Besetzung mit politisch nahestehenden Personen gegebenenfalls in Betracht? 3. Wie viele Dienstposten sind (mit Stichtag 15. April 2015) seit dem Amtsantritt der Landesregierung in der Staatskanzlei, den Ministerien und nachgeordneten Bereichen neu geschaffen, neu besetzt oder personell umbesetzt worden; wie viele davon ohne Ausschreibung (bitte Aufschlüsselung nach Ministerien und Besoldungsgruppen bzw. tariflicher Eingruppierung)? 4. Wie viele Beamte und Beschäftigte erhalten durch die Verwendung auf neu geschaffenen oder neu besetzten Dienstposten eine höhere Eingruppierung bzw. höhere Entgelte und Bezüge als zuvor (bitte anonymisierte Aufschlüsselung nach Ministerien und nachgeordneten Behörden)? 5. Wie hoch liegt nach Erkenntnissen der Landesregierung das finanzielle Volumen der durch die Höhergruppierung entstehenden zusätzlichen Personalkosten, das dem Freistaat bis zum Ende der Legislaturperiode voraussichtlich entstehen wird? K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Gruhner (CDU) und A n t w o r t der Thüringer Staatskanzlei 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/845 Die Thüringer Staatskanzlei hat die Kleine Anfrage namens der Lan desre gierung mit Schreiben vom 30. Juni 2015 wie folgt beantwortet und darum gebeten, bei der Antwort auf die Frage 3 von der Veröffentlichung der Besoldungs- und Entgeltgruppen abzusehen1: Zu 1.: Der Landesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. Zu 2.: Nein; unabhängig davon kann für politische Beamte sowie im unmittelbaren Bereich der Leiter der obersten Landesbehörden sowie für die Leiter Presse- und Öffentlichkeitsarbeit in den obersten Landebehörden ein besonderes Vertrauensverhältnis bzw. eine besonders enge Zusammenarbeit für eine Stellen-/Dienstpostenbesetzung von Bedeutung sein (vgl. § 27 Thüringer Beamtengesetz, § 3 Abs. 2 Nr. 1 bis 3 Thüringer Laufbahngesetz). Zu 3.: Die Veränderungen seit dem Amtsantritt der neuen Landesregierung bis zum Stichtag 15. April 2015 (ohne Staatssekretäre) sind nach Staatskanzlei und Ministerien geordnet dargestellt. Dienstposten, die durch die Änderung der Ressortzuschnitte in anderen Ressorts ausgewiesen wurden, sind in der Darstellung nicht als neu geschaffene oder neu besetzte Dienstposten erfasst. (vgl. Eingangssatz zur Antwort der Landesregierung und Hinweis in der Endnote dazu)1 Für den Geschäftsbereich des Thüringer Ministeriums für Migration, Justiz und Verbraucherschutz wird darauf hingewiesen, dass Dienstposten, die nicht dauerhaft, sondern nur im Wege der Abordnung besetzt/ umbesetzt wurden, nicht berücksichtigt sind. Der richterliche Bereich wurde im Hinblick auf den Verfassungsgrundsatz der richterlichen Unabhängigkeit nicht einbezogen. (vgl. Eingangssatz zur Antwort der Landesregierung und Hinweis in der Endnote dazu)1 Für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft wird zu der nachfolgenden Übersicht (vgl. Eingangssatz zur Antwort der Landesregierung und Hinweis in der Endnote dazu)1 mitgeteilt, dass davon ausgegangen wurde, dass sich die Frage, wie viele "Dienstposten" im angefragten Zeitraum "neu geschaffen" wurden, auf die Schaffung neuer, zusätzlich eingerichteter Posten im stellentechnischen Sinn bezieht. Bei der Beantwortung der Frage, wie viele "Dienstposten" im angefragten Zeitraum "neu besetzt oder personell umbesetzt" wurden, erfolgte nur eine Berücksichtigung von denjenigen Dienstposten, welche grundlegende Veränderungen (Änderung eines maßgeblichen Teils der Aufgaben) zu verzeichnen haben. Nicht maßgebliche Aufgabenerweiterungen und Aufgabenreduzierungen wurden hingegen nicht erfasst. Zudem unberücksichtigt blieben sowohl Dienstpostenverlagerungen infolge der Änderung der Ressortzuschnitte als auch ressortinterne Umsetzungen bei gleichbleibender Zuständigkeit. (vgl. Eingangssatz zur Antwort der Landesregierung und Hinweis in der Endnote dazu)1 Zu 4.: In den Übersichten sind die Anzahl der Fälle der Beamten und Beschäftigten, die durch die Verwendung auf neu geschaffenen oder neu besetzten Dienstposten eine höhere Eingruppierung bzw. höhere Entgelte und Bezüge als zuvor erhalten, für jedes Ressort dargestellt. Fälle der Neueinstellung werden, soweit die vorherigen Bezüge/Entgelte nicht bekannt sind, gesondert ausgewiesen. Thüringer Staatskanzlei 2 sowie (6)2 nachgeordnete Behörden (4)2 Für den Geschäftsbereich des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales wird darauf hingewiesen , dass lediglich im nachgeordneten Polizeibereich insgesamt fünf Beamte bzw. Tarifbeschäftigte durch die Verwendung auf neu besetzten Dienstposten höhere Entgelte bzw. Bezüge als zuvor erhalten. Grundsätzlich wird dazu angemerkt: Die Einweisung von Beamten auf Dienstposten, die mit einem Amt bewertet sind, das höher als das aktuell inne gehabte Amt der Betroffenen ist, führt grundsätzlich nicht zu einer sofortigen Beförderung und damit zu höheren Bezügen als zuvor. 3 Drucksache 6/845Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode Eine Ausnahme davon bilden im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten nur Dienstposten, denen mit der Anlage 1 zum Thüringer Besoldungsgesetz, Besoldungsordnungen A und B eine konkrete Besoldungsgruppe (Amt) zugewiesen wird, z. B. Präsident und Vizepräsident der Landespolizeidirektion (Verknüpfung von Amt und Dienstposten). Bei der Ausschreibung von Dienstposten für Beschäftigte richtet sich die Wertigkeit des Dienstpostens nach der letztendlich auszuübenden Tätigkeit, gegebenenfalls auch unter Berücksichtigung bestimmter persönlicher Voraussetzungen der jeweiligen Dienstposteninhaber. Ausgehend davon wurde in den Dienstpostenplänen der Behörden und Einrichtungen der Thüringer Polizei grundsätzlich keine Bewertung dieser Dienstposten vorgenommen. Soweit abweichend davon für einen Dienstposten eine konkrete Entgeltgruppe ausgewiesen wurde, stellt diese die höchstmögliche Entgeltgruppe in der jeweiligen Wertebene dar. Eine pauschale Festschreibung des Anspruchs auf eine bestimmte Entgeltgruppe im Rahmen der Ausschreibung eines neuen Dienstpostens bei Beschäftigten ist insoweit ausgeschlossen. Im Ergebnis werden nur die im Berichtszeitraum durch externe Einstellung neu besetzten Dienstposten angezeigt . Danach ergeben sich folgende Werte: Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales keine/keiner Behörden und Einrichtungen der Thüringer Polizei 1 x B 6 1 x A 13 1 x E 11 2 x E 9 Angaben zu den weiteren Ressorts: Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport 1 nachgeordnete Behörden keine/keiner Thüringer Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz 2 sowie (1)2 nachgeordnete Behörden keine/keiner Thüringer Finanzministerium keine/keiner nachgeordnete Behörden keine/keiner Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft Zum Stichtag 15. April 2015 sind keine Änderungen bekannt. nachgeordnete Behörden Zum Stichtag 15. April 2015 sind keine Änderungen bekannt. Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit , Frauen und Familie keine/keiner nachgeordnete Behörden keine/keiner Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz 2 nachgeordnete Behörden keine/keiner Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft (3)2 nachgeordnete Behörden keine/keiner 4 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/845 Zu 5.: Das finanzielle Volumen der durch die Höhergruppierung voraussichtlich entstehenden Personalkosten bis zum Ende der Legislaturperiode ist für die einzelnen Ressorts sowie die Staatskanzlei in der nachfolgenden Tabelle dargestellt: Thüringer Staatskanzlei Den in der Antwort zu Frage 4 genannten Bediensteten (ohne Neueinstellungen) wird aufgrund des übertragenen Dienstpostens jeweils eine außertarifliche Zulage gewährt, die in Summe monatlich 688,47 Euro beträgt. Dies führt über die Legislaturperiode voraussichtlich zu Mehrkosten in Höhe von 39.904,32 Euro. Die Dienstposten sind nicht höherwertiger als vor der Neubesetzung. Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales Das finanzielle Volumen der in Frage 4 angezeigten Fälle lässt sich auf Grund der konkreten Umstände nicht in jedem Fall feststellen: Fall 1 (A 13) Vor der Einstellung und Ernennung zum Beamten/zur Beamtin war der/die Betroffene als Beschäftigter/Beschäftigte an einer Hochschule im Freistaat Thüringen tätig (Entgeltgruppe E 13Ü). Die rechtlichen Unterschiede zwischen einem Arbeitsverhältnis (auch im öffentlichen Dienst) und einem Beamtenverhältnis und die damit im Zusammenhang stehenden (Sozial-)Versicherungsverhältnisse lassen einen aussagekräftigen Einkommensvergleich und damit eine fundierte Aussage zum Einkommenszuwachs der Betroffenen durch die Einstellung und Ernennung zum Beamten/zur Beamtin nicht zu. Unter Zuhilfenahme der Tabelle zur Veranschlagung der Personalausgaben im Haushaltsplanentwurf 2015/2016 ergibt sich aber bei einer Gegenüberstellung der Personalkosten für die Entgeltgruppe E 13 (77.000 Euro) und für die Besoldungsgruppe A 13 hD (55.800 Euro) eine Personalkostenersparnis von ca. 21.200 Euro jährlich. Fall 2 (B 6) Zur Versetzung des Beamten aus einem anderen Bundesland zum Freistaat Thüringen und Einweisung in den mit B 6 bewerteten Dienstposten wird wegen fehlender Informationen zur bisherigen Besoldung ebenfalls auf die (Thüringer) Angaben der Tabelle zur Veranschlagung der Personalausgaben im Haushaltsplanentwurf 2015/2016 zurückgegriffen. Ausgehend vom bisherigen Amt B 2 (86.800 Euro) ergeben sich für das neue Amt B 6 (113.400 Euro) fiktiv zusätzliche Personalkosten von ca. 26.600 Euro jährlich. Fall 3 bis 5 (2 x E 9, 1 x E 11) In diesen Fällen handelt es sich um externe (Neu-)Einstellungen von Beschäftigten. Über die vorherigen Entgelte liegen keine Erkenntnisse vor. Insoweit ist keine Aussage zu "Mehrausgaben" möglich. Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport Dem/der in der Antwort zu Frage 4 genannten Bediensteten wird aufgrund der Höherwertigkeit des übertragenen Dienstpostens eine befristete persönliche Zulage gewährt, die monatlich 546,72 Euro beträgt. Dies führt über die Legislaturperiode zu Mehrkosten in Höhe von 32.803,20 Euro. 5 Drucksache 6/845Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode Thüringer Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz Das finanzielle Volumen bis zum Ende der 6. Legislaturperiode liegt nach derzeitigen Erkenntnissen bei etwa 18.000 Euro. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass es sich nicht um Ausgaben infolge einer Höhergruppierung handelt. Vielmehr entstehen diese durch die Gewährung einer Zulage. Thüringer Finanzministerium Auf die Antwort zu Frage 4 wird verwiesen. Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft Zum Stichtag 15. April 2015 sind keine Änderungen bekannt. Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales , Gesundheit, Frauen und Familie Unter Berücksichtigung der Antwort zu Frage 4 liegen dem Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie keine Erkenntnisse vor. Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz Durch die in Frage 4 angegebenen zwei Beschäftigten, die aufgrund der Verwendung auf neu besetzten Dienstposten ein höheres Entgelt erhalten, entstehen dem Thüringer Ministerium für Umwelt , Energie und Naturschutz keine zusätzlichen Personalkosten. Die neu besetzten Dienstposten sind nicht höherwertiger als vor der Neubesetzung durch interne Umsetzungen. Die Beschäftigten , die diese Dienstposten vorher innehatten, sind nicht mehr im Geschäftsbereich des Thüringer Ministeriums für Umwelt, Energie und Naturschutz tätig. Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft Im Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft sind im Zeitraum vom 5. Dezember 2014 bis 15. April 2015 keine Höhergruppierungen erfolgt. Prof. Dr. Hoff Minister Endnote: 1 Von einem Abdruck der in der Antwort der Landesregierung zu Frage 3 genannten Besoldungs- und Entgeltgruppen in der Drucksache wird abgesehen. Der Fragesteller sowie die Fraktionen und fraktionslosen Abgeordneten haben jeweils ein Exemplar der Antwort der Landesregierung mit den vollständigen Angaben erhalten. 2 Neueinstellungen, keine Angaben zum bisherigen Entgelt bzw. den bisherigen Bezügen