02.07.2015 Drucksache 6/847Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 21. Juli 2015 Umsetzung der Sozialplanung in Thüringen Die Kleine Anfrage 317 vom 21. Mai 2015 hat folgenden Wortlaut: Als Aufgabe der öffentlichen Kommunalverwaltung analysiert Sozialplanung die soziale Lage und beobachtet Entwicklungen im Sozialraum. In den Thüringer Landkreisen und kreisfreien Städten findet Sozialplanung in unterschiedlichem Umfang und mit unterschiedlicher Schwerpunktsetzung statt. Im Rahmen der Armutspräventionsrichtlinie haben alle Thüringer Landkreise und kreisfreien Städte die Möglichkeit , finanzielle Mittel für so genannte Planungskoordinatoren zu beantragen. Ich frage die Landesregierung: 1. Welche Landkreise und kreisfreien Städte haben bereits Fördermittel zur Installation von Sozialplanern beantragt? 2. Welcher Anteil der ESF-Fördermittel der Armutspräventionsrichtlinie wird in die strategische Sozialplanung investiert? 3. Wie beurteilt die Landesregierung das Instrument der strategischen Sozialplanung insgesamt, auch unter Einbeziehung einer Beurteilung eines für notwendig erachteten Veränderungs- bzw. Verbesserungsbedarfs ? 4. Inwieweit sind die Akteure der strategischen Sozialplanung auf Landesebene vernetzt? Das Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie hat die Kleine Anfrage namens der Lan desre gierung mit Schreiben vom 30. Juni 2015 wie folgt beantwortet: Zu 1.. Folgende Landkreise und kreisfreien Städte haben zum Stichtag 15. April Anträge auf Förderung gestellt: Kyffhäuserkreis, Landkreis Sömmerda, Landkreis Schmalkalden-Meiningen, Ilm-Kreis, Stadt Jena, Stadt Weimar und Stadt Gera. Zu 2.: Die Armutspräventionsrichtlinie beinhaltet im Verlauf der gesamten ESF-Förderperiode ein Volumen von 20 Millionen Euro ESF-Mittel. Der unmittelbar für die Förderung der Sozialplanung vorgesehene Anteil beträgt 50 Prozent. Die verbleibenden 50 Prozent dienen zur Förderung von Wohnort- bzw. sozialraumbezoK l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Thamm (CDU) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/847 genen Unterstützungsangeboten (Quartiersmanagement) in gefährdeten Wohnquartieren im Rahmen der Thüringer Initiative für Integration, Nachhaltigkeit, Kooperation und Aktivierung (ThINKA). Auch dieser Teil der Förderung der Richtlinie dient u. a. durch Ermittlung und Bereitstellung von Sozialraumdaten der Unterstützung der kommunalen Sozialplanung. Zu 3.: Zur weiteren Entwicklung einer sozialraumorientierten Sozialpolitik ist eine strategische Sozialplanung auf kommunaler Ebene als geeignetes Instrument anzusehen, um ständige/tatsächliche Aufgaben, wie Armutsprävention und aktuelle Aufgaben, wie die Flüchtlingsthematik zu bewältigen. Integrierte Sozialplanung soll zu einer zentralen kommunalen Querschnittsaufgabe entwickelt werden, die unter Beachtung der kommunalen Selbstverwaltung den Entscheidungsträgern grundlegende Informationen als Entscheidungshilfe zur Verfügung stellt. Die Landesregierung will mit der Förderung der Landkreise und kreisfreien Städte und flankierend der LIGA der freien Wohlfahrtspflege in Thüringen e.V. dazu beitragen, dass Landkreise und kreisfreie Städte als örtliche öffentliche Träger der Sozial-, Jugend- und Gesundheitshilfe im Dialog mit allen relevanten Akteuren und der Bevölkerung eine bedarfsgerechte Sozial- und Bildungsinfrastruktur sichern bzw. entwickeln. Eine gesetzliche Verpflichtung zur Planung von Einrichtungen und Maßnahmen in den Kommunen gibt es bisher nur für Teilbereiche der sozialen Infrastruktur, insbesondere für die Jugendhilfe. Der Änderungs- und Verbesserungsbedarf besteht daher nach Ansicht der Landesregierung im Auf- und Ausbau und der Weiterentwicklung der über die Teilfachplanungen hinausgehenden integrierten Sozialplanung. Perspektivisch erwartet die Landesregierung dadurch zudem eine qualifiziertere, empirisch gesicherte Ermittlung kommunaler Unterstützungsbedarfe durch das Land. Zu 4.: Die Stabsstelle strategische Sozialplanung im Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie gewährleistet die Zusammenarbeit und den regelmäßigen Austausch mit den kommunalen Sozialplanern, mit der LIGA der freien Wohlfahrtspflege, dem Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft und Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport, der beim Landesverwaltungsamt angesiedelten Regionalplanung, den kommunalen Spitzenverbänden, der Fachhochschule Erfurt, der Bauhaus Universität Weimar sowie die Kooperation mit anderen Bundesländern. Dieses etablierte Netzwerk und die daraus gewonnenen Erkenntnisse waren wesentliche Grundlage der erstmalig im operationellen Programm des Europäischen Sozialfonds verankerten, vorrangig die Kommunen unterstützenden, Förderung im Rahmen der ESF-Armutspräventionsrichtlinie. Werner Ministerin