09.01.2015 Drucksache 6/86Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 19. Januar 2015 Geplante Ampel B 281 in Reichmannsdorf Die Kleine Anfrage 53 vom 21. November 2014 hat folgenden Wortlaut: In einem Beitrag der Ostthüringer Zeitung vom 19. Juni 2014 wurde angegeben, dass an der durch den Straßenbau entstandenen Engstelle der Bundesstraße (B) 281 in Reichmannsdorf im September 2014 eine Ampel realisiert werden soll. Bisher erfolgte keine Umsetzung des Vorhabens. In einer ersten Testphase sollte ermittelt werden, inwieweit eine Ampelanlage über das Wochenende ganz abgeschaltet und dann ab Sonntag um 22 Uhr wieder eingeschaltet werden könnte. Ich frage die Landesregierung: 1. Warum ist eine Ampelanlage an der Engstelle B 281 in Reichmannsdorf notwendig und wann soll diese realisiert werden? 2. Warum wurde im Zuge des Baus der Bundesstraße keine Ampelanlage errichtet? 3. Wie hoch sind die Baukosten für eine Ampelanlage an dieser Stelle und mit welchen jährlichen Betriebs kosten ist zu rechnen? 4. Wie werden die zukünftigen Wartezeiten und die Staugefahr mit einer Ampelanlage an dieser Engstelle eingeschätzt, auch im Hinblick auf die Busse, die am unmittelbaren Ortsausgang halten müssen? 5. Kann durch eine Erweiterung der Straße an der Engstelle eine Ampelanlage überflüssig gemacht werden bzw. gibt es andere Alternativen zum geplanten Ampelbau? Das Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft hat die Kleine Anfrage namens der Lan desre gierung mit Schreiben vom 6. Januar 2015 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Die Lichtsignalanlage im Zuge der Bundesstraße (B) 281 in Reichmannsdorf ist erforderlich, um den Be gegnungsverkehr im Bereich der dortigen Engstelle gefahrlos zu ermöglichen. Die Inbetriebnahme erfolg te am 8. Dezember 2014. Die zunächst versuchsweise erfolgte Regelung der Engstelle mittels Verkehrszeichen hat sich nicht bewährt, da es immer wieder zu Begegnungsfällen kam, die nur durch Rangieren oder Überfahren der Gehwege ge K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Kowalleck (CDU) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/86 löst werden konnten. Deshalb soll die Lichtsignalanlage entgegen der Pressemeldung vom 19. Juni 2014 nun auch komplett durchgängig betrieben werden. Zu 2.: Da das Anhalten und Anfahren der Fahrzeuge vor Lichtsignalanlagen in Engstellen eine zusätzliche Lärm und Abgasbelastung für die Anwohner darstellt, wurde zunächst versucht, auf diese zu verzichten. Für den Fall, dass sich dies nicht bewährt, wurden bereits beim Straßenbau Leerrohre eingebaut, um den nachträg lichen Bauaufwand zu minimieren. Zu 3.: Die Baukosten belaufen sich auf ca. 65.000 Euro. Die jährlichen Betriebskosten betragen ca. 1.350 Euro. Davon entfallen 750 Euro auf die Wartung der Anlage und 600 Euro auf Energiekosten. Zu 4.: Bei der aktuellen Verkehrsmenge von ca. 3.500 Kraftfahrzeugen je 24 Stunden wird die Wartezeit selbst in der Spitzenstunde selten mehr als zwei Minuten betragen. Dies wird aus der Sicht der Landesregierung als zumutbar angesehen. In verkehrsarmen Zeiten kann durch eine flexible Steuerung mit einer sogenannten "Alles-Rot-Schaltung" die jeweils zuerst anfordernde Richtung direkt freigeben werden, so dass bei Einhaltung der dort zulässi gen Höchstgeschwindigkeit von 30 Kilometer pro Stunde eine Durchfahrt ohne ein Anhalten möglich ist. Ohne Anforderung einer Richtungsfreigabe steht die Anlage in beiden Richtungen auf Rot (Ruhezustand). Da sich die Bushaltestellen jeweils vor und nach der Engstelle in einem Abstand von ca. 200 Meter zur Hal telinie der Engstellenlichtsignalanlage befinden, wird selbst im Berufsverkehr keine Beeinträchtigung für den Linienverkehr und die Fahrgäste erwartet. Zu 5.: Die für die Straße zur Verfügung stehende Fläche wurde für den Bau eines einseitigen Gehwegs und der Fahrbahneinengung ausgenutzt. Die Herstellung eines durchgängigen Straßenquerschnitts mit zwei Fahr spuren in Regelbreite hätte den Abbruch mehrerer Wohnhäuser erfordert. Hierzu konnte mit den Eigentü mern keine Einigung erzielt werden. Da sich die Engstellenregelung mittels Verkehrszeichen nicht bewährt hat, werden derzeit keine Alternati ven zur Engstellenregelung mittels Lichtsignalanlage gesehen. Keller Ministerin