06.07.2015 Drucksache 6/866Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 23. Juli 2015 Kritik an Werbeaktionen der Bundeswehr in Thüringen Die Kleine Anfrage 265 vom 14. April 2015 hat folgenden Wortlaut: Teile der Thüringer Partei DIE LINKE, insbesondere die Linksjugend solid, haben wiederholt das Agieren der Bundeswehr insgesamt und insbesondere die Informationsarbeit über und die Werbung für den Dienst in der Bundeswehr kritisiert. In einer Pressemitteilung vom 22. Januar 2015 fordert die Linksjugend 'solid SDS Erfurt, die Werbung für den Dienst an der Waffe zu beenden und zukünftig zu unterlassen. Weiterhin heißt es dort, dass mit Werbeaktionen der Bundeswehr versucht werde, in der Bevölkerung Verständnis für die Berufsarmee und ihre Einsätze im Rahmen internationaler Kampfeinsätze in Konfliktgebieten herzustellen . "Werben für's Sterben" werde abgelehnt. Ich frage die Landesregierung: 1. Teilt die Landesregierung die auch von einigen Abgeordneten der Koalitionsfraktionen in den sozialen Medien geteilte Einschätzung, bei Informationsveranstaltungen der Bundeswehr an Thüringer Schulen handele es sich um "Werben für's Sterben" (bitte ausführlich begründen)? 2. Wie schätzt die Landesregierung die Bedeutung der im Freistaat Thüringen befindlichen Organisationsstrukturen der Bundeswehr für die Außen- und Sicherheitspolitik der Bundesrepublik ein und auf welcher Grundlage erfolgt diese Einschätzung? 3. Wie viele Beschäftigte (direkt und indirekt) und Rekruten beschäftigt die Bundeswehr nach Erkenntnissen der Landesregierung im Freistaat Thüringen? 4. Mit welchen Maßnahmen und Instrumenten unterstützt die Landesregierung die Arbeit der Bundeswehr im Freistaat Thüringen und beabsichtigt die Landesregierung, diese Unterstützung in Zukunft einzuschränken oder zu beenden? Das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage namens der Lan desregierung mit Schreiben vom 3. Juli 2015 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Die Aufgabe von Jugendoffizieren der Bundeswehr ist nicht Werbung, sondern Information über Sicherheitspolitik , Friedenssicherung und Bewältigung internationaler Konflikte. In dieser Funktion werden Jugendoffiziere von Thüringer Schulen eingeladen. K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Gruhner (CDU) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/866 Auf die Auseinandersetzung mit Krieg und Frieden wird nicht nur im Vorwort der Thüringer Lehrpläne eingegangen , sondern dies ist fächerübergreifendes Thema (z. B. in Geschichte und Sozialkunde). Über Veranstaltungen externer Partner in der Schule oder den Besuch solcher Veranstaltungen außerhalb der Schulanlage entscheiden die Thüringer Schulen in eigener Verantwortung (§ 56 Thüringer Schulgesetz). Zu 2.: Außen- und Sicherheitspolitik wie auch Organisation der Bundeswehr sind reine Bundesangelegenheiten und entziehen sich daher einer Bewertung durch die Landesregierung. Zu 3.: Die Bundeswehr hat im Freistaat Thüringen an ihren acht Standorten 5.223 Soldaten, davon 439 freiwillig Wehrdienstleistende (FWDL) und 1.017 Zivilbeschäftigte. Zu 4.: Die Landesregierung hält aktiv Kontakt zu den in Thüringen stationierten Bundeswehrdienststellen. Sie ist regelmäßig repräsentiert bei Appellen (z. B. Verabschiedungs-/Rückkehrerappellen, Indienststellungen), Bataillonsübergaben und öffentlichen Gelöbnissen. Eine Kooperation zwischen der Bundeswehr und dem Freistaat Thüringen besteht im Rahmen der Zivil-Militärischen -Zusammenarbeit (ZMZ) und ist gesetzlich klar umrissen. Das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales steht hier daher in ständiger Verbindung mit dem Landeskommando Thüringen. Gemäß Artikel 87a Abs. 2 in Verbindung mit Artikel 35 Abs. 2 Satz 2 Grundgesetz (GG) unterstützt die Bundeswehr im Rahmen freier Kapazitäten durch Hilfeleistungen bei Naturkatastrophen und bei besonders schweren Unglücksfällen und auf Anforderung der zuständigen Landesbehörden. Ebenso ist das Tätigwerden der Bundeswehr aufgrund eines Amtshilfeersuchens einer Landesbehörde nach Artikel 87a Abs. 2 in Verbindung mit Artikel 35 Abs. 1 GG möglich. In diesem Zusammenhang finden gemeinsam mit den Vertretern des Landeskommandos Thüringen mehrmals im Jahr Stabsübungen an der Thüringer Landesfeuerwehr- und Katastrophenschutzschule im Rahmen des dortigen Ausbildungsprogramms statt. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen. In Vertretung Götze Staatssekretär