09.07.2015 Drucksache 6/871Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 23. Juli 2015 Bachelor-Abschlüsse an der Polizeifachhochschule Meiningen Die Kleine Anfrage 315 vom 15. Mai 2015 hat folgenden Wortlaut: Laut Medienberichten (Freies Wort Suhl, 15. April 2015) bemüht sich die Polizeifachhochschule Meiningen um die Anerkennung Ihrer Bachelor-Abschlüsse. Die bisher mangelnde Anerkennung wird mit fehlenden Promotionen der Lehrkräfte begründet, die diese gemäß Thüringer Verwaltungsfachhochschulgesetz in der Regel haben müssen. Bis zum 31. Mai sei seitens der Fachhochschule nun ein Personalentwicklungskonzept vorzulegen. Ich frage die Landesregierung: 1. Gibt es nach Kenntnis der Landesregierung auch in anderen Bundesländern eine ähnliche Situation und welche Lösungen des Problems werden dort gegebenenfalls favorisiert? 2. Wie ist die aktuelle Stellensituation der Lehrkräfte an der Polizeifachhochschule Meiningen (bitte nichtnamentlich aufgliedern nach promovierten und nicht promovierten Lehrkräften, nach Vollzeit- und Teilzeitstellen ) und gibt es zurzeit unbesetzte Stellen? 3. Wie schätzt die Landesregierung diese aktuelle Personalsituation der Lehrkräfte ein? 4. Sieht die Landesregierung aufgrund der personellen Situation bei den Lehrkräften die Anerkennung von Abschlüssen gefährdet, wenn ja, welche Maßnahmen ergreift die Landesregierung zeitnah, um die Anerkennung sicherzustellen? 5. Hält die Landesregierung Veränderungen in der aktuellen Arbeitszeitregelung für Lehrkräfte (die mit 40 Stunden Präsenzzeit untypisch für den Hochschulbetrieb ist) notwendig? 6. Ist es aus Sicht der Landesregierung sinnvoll, nicht promovierten Lehrkräften die Möglichkeit einzuräumen , auch während der Arbeitszeit zu promovieren? 7. Welche Maßnahmen ergreift die Landesregierung, um die Attraktivität der Polizeifachhochschule Meiningen für promovierte Bewerber zu erhöhen? 8. Wie unterstützt die Landesregierung die Polizeifachhochschule Meiningen bei der Erstellung des Personalentwicklungskonzepts ? K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Walk (CDU) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/871 Das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage namens der Lan desregierung mit Schreiben vom 9. Juli 2015 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Zunächst ist voranzustellen, dass sich der Bericht der Tageszeitung "Freies Wort Suhl" vom 15. April 2015 auf das Verfahren zur Reakkreditierung des Bachelorstudiengangs "Polizeivollzugsdienst" (B.A.) der Thüringer Fachhochschule für öffentliche Verwaltung, Fachbereich Polizei, bezieht. Der Studiengang wurde im Jahr 2009 erfolgreich bis zum 30. September 2014 akkreditiert, nach Abschluss des Reakkreditierungsverfahrens im Jahr 2014 erfolgte eine befristete Reakkreditierung bis zum 31. März 2016. Die vollständige Reakkreditierung bis zum 30. September 2021 wurde durch die beauftragte Agentur unter anderem an die Vorlage eines Personalentwicklungskonzeptes zur Erfüllung der Vorgaben des Thüringer Verwaltungsfachhochschulgesetzes bezüglich der Anforderungen an die hauptamtlichen Lehrkräfte bis zum 1. Juli 2015 gebunden. Problemlagen zu personellen Fragen im Rahmen der Akkreditierung oder Reakkreditierung vergleichbarer Studiengänge in anderen Bundesländern sind der Landesregierung nicht bekannt, gleichwohl sind Auflagen und Empfehlungen im Rahmen eines solchen Verfahrens nicht unüblich. Zur Erfüllung inhaltlicher Auflagen zur Reakkreditierung des Masterstudiengangs "Öffentliche Verwaltung - Polizeimanagement" der Deutschen Hochschule der Polizei in Münster wurde das dortige Verfahren im Oktober 2014 für die Dauer von 18 Monaten ausgesetzt. Zu 2.: Die im Organisations- und Dienstpostenplan des Fachbereichs Polizei der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung ausgewiesenen Dienstposten für Lehrkräfte einschließlich deren Besetzung sind in der nachfolgenden Tabelle dargestellt: Dienstposten Anzahl besetzt davon promoviert nicht promoviert Fachgruppenleiter Rechtswissenschaften 1 1 - 1 Fachgruppenleiter Einsatzlehre/Kriminalwissenschaften 1 1 - 1 Fachgruppenleiter Führungs- und Sozialwissenschaften 1 1 - 1 Hauptamtliche Lehrkräfte 14 7 - 7 Lehrkraft Fremdsprachen 1 0 - - Summe 18 10 0 10 Die Fachgruppenleiter sind ebenfalls als Lehrkräfte tätig. Alle Lehrkräfte üben ihre Tätigkeit in Vollzeit aus. Zum Fachbereich Polizei ist darüber hinaus ein Beamter des höheren Polizeivollzugsdienstes abgeordnet, er ist ebenfalls als Lehrkraft eingesetzt. Ein weiterer Beamter des höheren Polizeivollzugsdienstes ist seit dem 1. Mai 2015 befristet für vier Monate vom Fachbereich Polizei zum Bildungszentrum der Thüringer Polizei in Meiningen abgeordnet. Zu 3.: Wie in der Antwort zu Frage 1 dargestellt, sind die Dienstposten für Lehrkräfte aktuell nicht im vollen Umfang besetzt. Eine umfassende Betrachtung der notwendigen Anzahl an Lehrkräften in Bezug auf die künftige Entwicklung der Zahl der Studierenden wird Gegenstand der Umsetzung der im Koalitionsvertrag der regierungstragenden Parteien festgeschriebenen Maßnahme zur Zusammenfassung der polizeilichen Ausund Fortbildung an einer gemeinsamen Einrichtung sein. Zuletzt wurde die Personalausstattung im Februar 2015 durch die externe Einstellung einer Volljuristin verbessert. Zudem werden zur Gewährleistung des Lehrbetriebs am Fachbereich Polizei auch nebenamtliche Lehrkräfte beauftragt. Zu 4.: Der eingerichtete Bachelorstudiengang dient dem Erwerb der Laufbahnbefähigung für den gehobenen Polizeivollzugsdienst gemäß § 11 Abs. 1 Nr. 1 in Verbindung mit § 17 Thüringer Laufbahngesetz und damit 3 Drucksache 6/871Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode primär der Nachwuchsgewinnung für die Thüringer Polizei. Die von der Akkreditierungsagentur beauflagte Konzeption zur Erfüllung der Vorgaben des Thüringer Verwaltungsfachhochschulgesetzes im Hinblick auf promovierte Lehrkräfte stellt die Laufbahnbefähigung nicht in Frage. Dennoch werden selbstverständlich alle Anstrengungen unternommen um die Auflage fristgerecht zu erfüllen. Zu 5.: Der Umfang der Lehrveranstaltungen für hauptamtliche Lehrkräfte kann nach § 10 Abs. 4 Thüringer Verwaltungsfachhochschulgesetz durch Rechtsverordnung der Landesregierung bestimmt werden. Der Fachbereich Polizei der Thüringer Fachhochschule für öffentliche Verwaltung ist vom Geltungsbereich der entsprechenden Thüringer Verordnung über die Regellehrverpflichtung der hauptamtlich Lehrenden an der Verwaltungsfachhochschule, Fachbereich Steuern und Fachbereich Kommunalverwaltung und staatliche allgemeine Verwaltung allerdings ausgenommen. Die Rechtsverordnung wird derzeit novelliert, in diesem Zusammenhang wird die Aufnahme des Fachbereichs Polizei geprüft. Zu 6.: Den Lehrkräften der Bildungseinrichtung steht es frei, parallel zu den ihnen übertragenen Lehraufgaben an anderen Hochschulen eine Promotion anzustreben. Zu 7.: Generell besteht die Möglichkeit bei externen Stellenausschreibungen auf die Gewinnung promovierter Bewerber hinzuarbeiten. Zu 8.: Das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales arbeitet bei der Erstellung des Personalentwicklungskonzeptes eng mit dem Fachbereich Polizei der Thüringer Fachhochschule für öffentliche Verwaltung zusammen. Dr. Poppenhäger Minister