09.07.2015 Drucksache 6/872Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 23. Juli 2015 Verbindliche Standards für Erstaufnahmeeinrichtungen in Thüringen Die Kleine Anfrage 326 vom 27. Mai 2015 hat folgenden Wortlaut: In der geplanten Erstaufnahmeeinrichtung für Asylsuchende in der ehemaligen Görmar-Kaserne in Mühlhausen sollen rund 900 Flüchtlinge untergebracht werden. Im Sinne einer Willkommenskultur und der menschenwürdigen Unterbringung von Flüchtlingen aus Kriegsgebieten sind Mindestanforderungen unumgänglich. Ich frage die Landesregierung: 1. Gibt es verbindliche Standards für Erstaufnahmeeinrichtungen in Thüringen? 2. Wenn nein, wann ist mit der Erarbeitung bzw. dem Wirksamwerden solcher Standards zu rechnen und wer ist mit der Erarbeitung befasst bzw. wer ist einbezogen? 3. Welche Grundlagen gelten bisher für den Bedarf an Wohn-, Freizeit- und Bildungseinrichtungen in Erstaufnahmeeinrichtungen ? 4. Welche konzeptionelle Ausgestaltung, auch im Hinblick auf sprachlich qualifiziertes Beratungs- und Betreuungspersonal, liegt der Unterbringung zugrunde? 5. Plant die Landesregierung infolge der steigenden Zahl an ausländischen Mitbürgern die Benennung eines Thüringer Flüchtlings- und Zuwanderungsbeauftragten? Das Thüringer Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz hat die Kleine Anfrage namens der Lan desre gierung mit Schreiben vom 9. Juli 2015 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Derzeit gibt es keine verbindlichen Standards für die Erstaufnahmeeinrichtungen in Thüringen. Allerdings wird sowohl länderübergreifend als auch durch das Landesverwaltungsamt an einer Festlegung verbindlicher Standards für Erstaufnahmeeinrichtungen gearbeitet. Zu 2.: Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen. Nach Mitteilung des Landesverwaltungsamtes soll eine verbindliche Festlegung spezieller Standards für Landesaufnahmeeinrichtungen in Thüringen zeitnah erfolgen. K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Lehmann (CDU) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Migration, Justiz und Verbraucherschutz 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/872 Zu 3.: Erstaufnahmeeinrichtungen müssen standortbezogenen, flüchtlingsspezifischen, integrationsspezifischen und wirtschaftlichen Anforderungen genügen. Insbesondere die flüchtlings- und integrationsspezifischen Aspekte werden in den bestehenden Landesaufnahmeeinrichtungen in Eisenberg und Suhl Schritt für Schritt umgesetzt. So sind in beiden Aufnahmeeinrichtungen Gebets- und Sozialräumlichkeiten, Kinderspielzimmer und Unterrichtsräumlichkeiten geschaffen worden. Entscheidend ist dabei auch die Größe der Einrichtung. Zu 4.: Qualifizierte Sozialberatung und Sozialbetreuung ist ein Schwerpunkt in den Aufnahmeeinrichtungen. Das Land schließt hierüber Verträge mit anerkannten Trägern. Derzeit sind in den bestehenden Landesaufnahmeeinrichtungen in Eisenberg und Suhl Sozialbetreuer eingesetzt, die Englisch, teilweise Arabisch, Serbisch , Mazedonisch, Französisch, Italienisch und Russisch sprechen. Zu 5.: Mit Beschluss der Thüringer Landesregierung vom 31. März 2015 über die Zuständigkeit der einzelnen Ministerien nach Artikel 76 Abs. 2 Satz 1 der Verfassung des Freistaats Thüringen wurden der Beauftragten für Integration, Migration und Flüchtlinge Zuständigkeiten übertragen, welche den Bereich Flüchtlinge und Migration abdecken. Darüber hinaus hält die Landesregierung einen weiteren Beauftragten für diesen Zuständigkeitsbereich nicht für erforderlich. Lauinger Minister