10.07.2015 Drucksache 6/882Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 28. Juli 2015 Aufbau von Stabsstellen in der Thüringer Staatskanzlei - nachgefragt Die Kleine Anfrage 323 vom 21. Mai 2015 hat folgenden Wortlaut: In der Antwort auf die Mündliche Anfrage des Fragestellers in Drucksache 6/341 teilte die Landesregierung mit, dass in der Staatskanzlei aufgrund der Einrichtung von Stabsstellen keine Stellen neu geschaffen und keine Stellen zur Staatskanzlei umgesetzt werden. Die Frage, wie die für den Bereich des Ministeriums für Umwelt, Energie und Naturschutz zu schaffenden Dienstposten die notwendigen Stellen und Planstellen bereitgestellt werden, werde im Zuge der Haushaltsaufstellung 2015 geklärt. Ferner teilte die Staatskanzlei mit, dass die Entscheidung zur Besetzung der Stellen durch eine rechtskonforme Auswahl anhand eines konkreten Anforderungsprofils getroffen werde. Soweit erforderlich, werde hierzu eine öffentliche Stellenausschreibung erfolgen. Ausweislich des auf der Internetseite der Staatskanzlei veröffentlichten Organigramms vom 15. Mai 2015 wurden im Büro des Ministers für Kultur, Bundes- und Europaangelegenheiten und Chefs der Staatskanzlei je ein Dienstposten für eine Referentin/ein Referent der stellvertretenden Ministerpräsidentin und ein Referent der Vertreterin des Ministerpräsidenten eingerichtet, letzter wurde offenbar bereits besetzt. Ich frage die Landesregierung: 1. Mit welcher Begründung werden in der Staatskanzlei je eine Referentin/ein Referent der Thüringer Finanzministerin und der Thüringer Ministerin für Umwelt, Energie und Naturschutz beschäftigt? Aus welchen Gründen werden diese Referenten nicht am Dienstsitz des jeweiligen Ministeriums beschäftigt? Wie viele Referenten und/oder persönliche Referenten sind jeweils im Büro der Thüringer Finanzministerin und im Büro der Thüringer Ministerin für Umwelt, Energie und Naturschutz beschäftigt? 2. Handelt es sich bei den oben genannten Dienstposten um die von der Landesregierung geplanten Stabsstellen? Wenn nein, um welche Dienstposten handelt es sich und mit welcher Begründung und mit welchen Aufgaben und Befugnissen wurden sie eingerichtet? Wenn ja, wie sind die Dienstposten im Einzelnen bewertet und welche Aufgaben und Befugnisse liegen dieser Bewertung im Einzelnen zugrunde? 3. Wie begründet die Landeregierung die Notwendigkeit der im Büro des Ministers für Kultur, Bundes- und Europaangelegenheiten und Chef der Staatskanzlei eingerichteten Referentenstellen im Hinblick auf das verfolgte Ziel "einer vertrauensvollen Zusammenarbeit"? K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Gruhner (CDU) und A n t w o r t der Thüringer Staatskanzlei 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/882 4. Wie viele Stellen mit welcher Bewertung wurden für die Einrichtung der Dienstposten neu geschaffen, innerhalb der Thüringer Staatskanzlei oder aus welchen Fachministerien (bitte jeweils mit Angabe des Einzelplans und des Kapitels) umgesetzt? 5. Wurde der Dienstposten des Referenten der Vertreterin des Ministerpräsidenten öffentlich ausgeschrieben ? Nach welchen Kriterien und mit welchen Inhalten erfolgte die Ausschreibung? Nach welchen Kriterien erfolgte die Besetzung der Stelle? 6. Falls keine öffentliche Ausschreibung durchgeführt wurde, aus welchen Gründen wurde darauf verzichtet? 7. Plant die Landesregierung den Dienstposten der Referentin/des Referenten der stellvertretenden Ministerpräsidentin öffentlich auszuschreiben? 8. Wie unterscheiden sich das Amt, die Aufgaben und Befugnisse der "Stellvertretenden Ministerpräsidentin" von der "Vertreterin des Ministerpräsidenten" und welche verfassungsrechtlichen Bestimmungen liegen dieser Aufgabenverteilung zugrunde? Die Thüringer Staatskanzlei hat die Kleine Anfrage namens der Lan desre gierung mit Schreiben vom 8. Juli 2015 wie folgt beantwortet: Vorbemerkungen In der Thüringer Staatskanzlei wurde weder ein Dienstposten des Referenten/der Referentin der stellvertretenden Ministerpräsidentin noch ein Dienstposten des Referenten/der Referentin der Vertreterin des Ministerpräsidenten eingerichtet und besetzt. Gleichwohl kann der Bedarf bestehen, dass in Koalitionen die Mitglieder der Landesregierung ihre Regierungsarbeit über die bestehenden Strukturen hinausgehend durch geeignetes Personal koordinieren. Hierauf bezieht sich die Darstellung in den gestrichelten Kästchen des Organigramms der Thüringer Staatskanzlei vom 15. Mai 2015. Lediglich bei diesen beiden dargestellten Dienstposten handelt es sich um die "Stabsstellen", auf die der Fragesteller in Frage 1, Teilfrage 1, Bezug nimmt. Soweit in der Antwort der Kleinen Anfrage von Stabsstellen die Rede ist, sind diese beiden Dienstposten gemeint. Hinsichtlich der in Frage 1, Teilfrage 3, in Bezug genommenen Dienstposten ist dies nicht der Fall. Die Dienstposten werden nicht in der Thüringer Staatskanzlei, sondern im Thüringer Finanzministerium und im Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz eingerichtet. Zu 1.: Es wird auf die Vorbemerkungen verwiesen. In der Thüringer Staatskanzlei ist kein Referent des Thüringer Finanzministeriums tätig. Im Thüringer Finanzministerium werden im Ministerbüro zwei Referenten (eine persönliche Referentin der Ministerin sowie ein Referent für Grundsatzfragen und Bundesrats- und Rechtsangelegenheiten) eingesetzt. Das Kabinett hat entschieden, dass für die Vertreterin des Ministerpräsidenten eine so genannte Stabsstelle im Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz mit Dienstgang in die Staatskanzlei eingerichtet und mit einem Referenten besetzt wird. Im Büro der Ministerin für Umwelt, Energie und Naturschutz wird eine persönliche Referentin beschäftigt. Zu 2.: Ja, es handelt sich um die so genannten Stabsstellen. Auf die Vorbemerkungen wird verwiesen. Der mit Dienstgang in die Staatskanzlei eingerichtete Dienstposten des Referenten des Thüringer Ministeriums für Umwelt, Energie und Naturschutz ist nach Besoldungsgruppe A 14 bewertet. Zu seinen Aufgaben gehören u. a. die o.g. Koordinierung und Abstimmung von politischen Grundsatzangelegenheiten und die Mitarbeit bei der Planung von Querschnittsthemen und der Umsetzung von Arbeitsschwerpunkten der Landesregierung. Zu 3.: Auf die Vorbemerkungen wird verwiesen. 3 Drucksache 6/882Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode Zu 4.: Im Einzelplan 06 Kapitel 06 01 wurde eine Stelle der Wertigkeit A 14/E 14 (kw 2019) geschaffen. Im Einzelplan 09 Kapitel 09 01 wurde zur Besetzung der so genannten Stabsstelle eine bis 2019 befristete Stelle der Wertigkeit A 14 geschaffen. Zu 5. und 6.: Die unter Antwort zu Frage 4 aufgeführte Stelle im Einzelplan 09 wurde ohne öffentliche Ausschreibung in Übereinkunft mit dem Personalrat des Thüringer Ministeriums für Umwelt, Energie und Naturschutz besetzt. Es handelt sich um eine Stelle, für die neben der persönlichen und fachlichen Eignung ein besonderes Vertrauensverhältnis mit der Hausleitung des Thüringer Ministeriums für Umwelt, Energie und Naturschutz vorausgesetzt wird. Zu 7.: Dazu wurde noch keine Entscheidung getroffen. Zu 8.: Nach Artikel 70 Abs. 4 Satz 2 der Verfassung des Freistaats Thüringen bestimmt der Ministerpräsident einen Minister zu seinem Stellvertreter. Der Ministerpräsident bestimmte am 5. Dezember 2014 die Finanzministerin zu seiner Stellvertreterin. Diese Stellvertretung spiegelt sich auch in dem Beschluss der Landesregierung über die gegenseitige Vertretung der Mitglieder der Landesregierung wider. Schon bislang sah § 1 Abs. 2 der Gemeinsamen Geschäftsordnung für die Landesregierung sowie für die Ministerien und die Staatskanzlei des Freistaates Thüringen eine weitere Vertretung des Ministerpräsidenten für die Fälle vor, in denen er und seine Stellvertreterin verhindert sind. Von der Möglichkeit, einen weiteren Vertreter zu bestimmen, wurde Gebrauch gemacht. Prof. Dr. Hoff Minister