13.07.2015 Drucksache 6/883Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 28. Juli 2015 Bedeutung außerschulischer Lernorte Die Kleine Anfrage 324 vom 26. Mai 2015 hat folgenden Wortlaut: Außerschulische Lernorte ermöglichen eine besondere Form der Herstellung eines Praxisbezugs in der Schulbildung. Der Besuch eines außerschulischen Lernorts kann höchst unterschiedlich sein. Es ist möglich , dass Schüler in gärtnerische oder handwerkliche Arbeiten aktiv mit einbezogen werden und diese gezielt und wiederkehrend besuchen. So bilden Aufenthalte in sogenannten Schullandheimen mehrtägiges außerschulisches Lernen zu verschiedenen Themen (Natur, Umwelt, Kultur, Geschichte, Biologie, Geographie , Geologie) an. Als Beispiel für den Ilm-Kreis sind das Thermometermuseum sowie das Schullandheim Geraberg zu nennen, wo Schülern in Projekttagen Klimawandel und Energiewende plastisch veranschaulicht werden. Das GoetheStadtMuseum Ilmenau bietet zum Beispiel Angebote Kindern das Schreiben wie zu Goethes Zeiten näher zu bringen. Dies sind nur zwei von vielen wertvollen und förderungswürdigen Angeboten außerschulischen Lernens. Ich frage die Landesregierung: 1. Welchen Stand hat das außerschulische Lernen bisher an Thüringer Schulen (bitte auch Projekte und finanzielle Unterstützung für außerschulisches Lernen insgesamt aufschlüsseln)? 2. Welche finanzielle und organisatorische Unterstützung können Schulen und beantragende Lehrer bei der Umsetzung außerschulischer Projekte erhalten (bitte auflisten nach Art der möglichen Unterstützung, Höhe der möglichen Unterstützungsleistung pro Projekt, Antragsverfahren)? 3. Wie plant die Landesregierung künftig Einrichtungen für das außerschulische Lernen zu fördern? 4. Plant die Landesregierung Maßnahmen, um außerschulisches Lernen besser in Lehrpläne zu integrieren und den Lehrkräften die Beantragung von Mitteln sowie den organisatorischen Aufwand für Projekte des außerschulischen Lernens zu erleichtern? Wenn ja, welche? Wenn nein, weshalb nicht? Das Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport hat die Kleine Anfrage namens der Lan desregierung mit Schreiben vom 9. Juli 2015 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Außerschulisches Lernen oder auch Lernen am anderen Ort genannt, hat an Thüringer Schulen einen hohen Stellenwert für die Kompetenz- und Wertevermittlung bei Schülerinnen und Schülern. Die Grundlagen K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Bühl (CDU) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/883 dafür bilden der Bildungs- und Erziehungsauftrag sowie die außerunterrichtlichen Angebote für Thüringer Schulen gemäß §§ 2 und 11 des Thüringer Schulgesetzes. Die außerschulischen Angebote richten sich im Einzelnen nach den personellen und sächlichen Voraussetzungen der jeweiligen Schule, nach den Bedürfnissen der Schülerinnen und Schüler sowie nach dem Wunsch der Eltern. Welche außerunterrichtlichen Angebote konkret ausgewählt werden, entscheidet die Schulkonferenz. Der Besuch außerschulischer Lernorte von Thüringer Schulklassen erfolgt in Abstimmung mit dem Schulträger. Die Nutzung außerschulischer Lernorte ist insbesondere anzustreben, da Schülerinnen und Schülern hierdurch neue Erfahrungshorizonte eröffnet werden, sie Praxiserfahrung zur Berufsorientierung aus "erster Hand" erhalten, die Identifikation mit ihrer Region, Landschaft und Natur verstärkt wird, kulturelles und künstlerisches Erleben erfahrbar wird, naturwissenschaftliche und gesellschaftswissenschaftliche Fragestellungen miteinander verbunden werden können und historische Kompetenzen durch eigenes Erleben und Erschließen von Lerngegenständen erworben werden. Die Vielfalt der außerschulischen Lernorte in Thüringen entspricht der Vielfalt außerschulischer Angebote und Projekte. Sie umfassen u. a. die Bereiche - Naturwissenschaft und Technik mit Unternehmen, Museen und technischen Denkmalen, - Politik und Geschichte mit kommunalen Institutionen, Gerichten, Archiven, Gedenkstätten und Erinnerungsorten für die Opfer totalitärer Gewaltherrschaft, - Sport und Spiel mit Vereinen, - Kultur und Religion mit Theatern, Kultureinrichtungen, Bibliotheken und Lernorten zu Martin Luther und zu Spuren der Reformation. Einen umfassenden Überblick über die Vielfalt von Projektangeboten außerschulischen Lernens gibt das Thüringer Schulportal. Abrufbar unter: http://www.schulportal-thueringen.de/lernorte. Zu Möglichkeiten der finanziellen Unterstützung für außerschulisches Lernen wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen. Zu 2.: Durch die Landesregierung werden unterrichtsbegleitende und außerunterrichtliche schulische Vorhaben unterstützt. Die in diesem Bereich zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel sind freiwillige Leistungen des Landes, auf die kein Rechtsanspruch besteht und welche im Rahmen der Möglichkeiten des Landeshaushaltes gewährt werden. Der Haushalt 2015 sieht in diesem Zusammenhang unterstützend Reisebeihilfen für Thüringer Schulklassen in Höhe von 120.000 Euro (Titel 04 05 537 72) und sonstige Zuschüsse für laufende Zwecke zur Förderung von unterrichtsbegleitenden und außerunterrichtlichen schulischen Vorhaben an Thüringer Schulen in Höhe von 427.800 Euro (Titel 04 05 685 72/Projektfinanzierung) vor. Reisebeihilfen (Zuschuss zu den Fahrtkosten bis zu einem Höchstbetrag von 300 Euro pro Klasse) können Thüringer Schulen über den Schulträger für bestimmte Klassenstufen zum Besuch von Thüringer Gedenkstätten und Erinnerungsorten, für Betriebsbesichtigungen im Rahmen der Landesstrategie zur praxisnahen Berufsorientierung sowie für den Besuch der Wanderausstellung "Der Weg zur deutschen Einheit" gewährt werden (http://www.thueringen.de/th2/tmbjs/bildung/foerderung/reisebeihilfen/index.aspx). In 2015 ist darüber hinaus geplant, Reisebeihilfen zum Besuch des grünen Klassenzimmers der Landesgartenschau in Schmalkalden zu gewähren. Für unterrichtsbegleitende und außerunterrichtliche schulische Vorhaben (Projekte) von Schulen innerhalb Thüringens kann durch den Schulträger oder durch einen schulbezogenen Maßnahmenträger eine Zuwendung (finanzieller Zuschuss) beantragt werden. Die Informationen hierzu sind im Internet unter http://www. thueringen.de/th2/tmbjs/bildung/foerderung/schulische_projekte/index.aspx abrufbar. Zuwendungsfähig sind beispielsweise Maßnahmen - zur Stärkung von Demokratie, Toleranz und Weltoffenheit sowie zur Herausbildung toleranter Denk- und Verhaltensweisen, - gegen Gewaltverhalten, Fremdenfeindlichkeit und extremistische Gruppenbildung, - zur Aufklärung über mögliche Gefährdungen und Einschränkungen durch extreme ideologische oder religiöse Überzeugungen, - im musisch-künstlerischen Bereich (u. a. Projekte mit Schultheatergruppen, Schulchören), - im naturwissenschaftlich-technischen Bereich, - im gesellschaftswissenschaftlichen Bereich, - zur Stärkung der interkulturellen Kompetenz, 3 Drucksache 6/883Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode - zur Gesundheits- und Sexualerziehung, - zur Prävention und des Konsums von legalen und illegalen Drogen bzw. Substanzen sowie - zur Bildung für Nachhaltigkeit (Vierdimensionenmodell: Ökonomie, Ökologie, Soziales, Globales). Zuwendungsfähige Ausgaben sind beispielsweise Ausgaben für - projektbezogene Sachmittel (z. B. Verbrauchsmaterial, Folien, Filme), - projektbezogene Mieten und Nutzungsgebühren (z. B. Tontechnik, Räumlichkeiten), - Honorare für schulfremde Personen (z. B. Referenten, Künstler) nach Maßgabe der Honorarordnung des Thüringer Instituts für Lehrerfortbildung, Lehrplanentwicklung und Medien (Thillm) in der jeweils geltenden Fassung sowie deren Fahrtkosten gemäß Thüringer Reisekostengesetz in der jeweils geltenden Fassung. Nach §§ 23 und 44 der Thüringer Landeshaushaltsordnung werden nach Prüfung des eingereichten Antrags in der Regel bis zu 80 Prozent der projektbezogenen zuwendungsfähigen Ausgaben gefördert. Nicht förderfähig sind grundsätzlich beispielsweise Klassen-, Gruppen-, Kurs-, Studien- und Abschlussfahrten , Arbeitsgemeinschaften, die Durchführung von und Beteiligung an Wettbewerben/Wettkämpfen, Sportfesten , Schuljubiläen sowie Projektentwicklungskosten. Zu 3.: Im Rahmen der Förderung von unterrichtsbegleitenden und außerunterrichtlichen schulischen Vorhaben (vgl. Antwort zu Frage 2) können nur Einrichtungen für das außerschulische Lernen (z. B. Thüringer Schullandheime ) als Maßnahmenträger für bestimmte Projekte mit konkreten Thüringer Schulen Zuschüsse beantragen. Die Zuschüsse werden in diesem Bereich nach Lage des Landeshaushalts und Prüfung des Einzelfalls gewährt . Zu 4.: Die Empfehlungen zum Besuch von außerschulischen Lernorten sind wichtige Elemente der Thüringer Lehrpläne . Hiermit soll die Persönlichkeitsentwicklung bei Schülerinnen und Schülern nach alters- und fachspezifischen Sach-, Methoden-, Selbst- und Sozialkompetenzen durch unterrichtsbegleitende Maßnahmen gefördert werden. Ein Ausbau der Empfehlungen zum Besuch von außerschulischen Lernorten im Rahmen der Thüringer Lehrpläne erscheint angesichts der vorhandenen vielfältigen Angebote gegenwärtig nicht notwendig . Lehrerinnen und Lehrer nutzen die Angebote und planen die Vor- und Nachbereitung des Besuchs von außerschulischen Lernorten beispielsweise in Absprache mit Partnern von Thüringer Gedenkstätten. Der organisatorische Aufwand für die Projektplanung von Maßnahmen des außerschulischen Lernens ist zudem vor dem Hintergrund der Einhaltung der Vorgaben der Thüringer Landeshaushaltsordnung zu sehen . Das heißt, bei der Planung und Abrechnung von Maßnahmen im Rahmen des außerschulischen Lernens sind die gesetzlichen Vorgaben des Freistaats Thüringen einzuhalten. Der organisatorische Aufwand, das zeigen die Erfahrungen, lässt sich durch eine langfristige Planung überschaubar halten. Die Durchführung von Projekten liegt in der Eigenverantwortung der Schulen. Dr. Klaubert Ministerin