14.07.2015 Drucksache 6/887Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 31. Juli 2015 Kreisübergreifende Gemeindefusion Die Kleine Anfrage 329 vom 28. Mai 2015 hat folgenden Wortlaut: In einem Artikel der Thüringischen Landeszeitung vom 14./15. Mai 2015, Lokalteil Unstrut-Hainich, ging es um die aktuell diskutierte Neuordnung von Gemeindestrukturen im Landkreis Eichsfeld und in dem Zusammenhang um einen möglichen kreisübergreifenden Zusammenschluss auch mit der Gemeinde Dünwald, die als direkte Nachbarin jetzt dem Unstrut-Hainich-Kreis angehört. In dem Artikel heißt es u.a.: "... Das Problem : Dazwischen liegt jeweils die Kreisgrenze und das bedeutet, dass es nicht nur Beschlüsse der Kreistage des Unstrut-Hainich-Kreises und des Landkreises Eichsfeld brauche, sondern auch eine entsprechende Gesetzesvorlage des Innenministeriums. Die wird, davon haben sowohl Sylvia Geißler als auch Böning, wie beide unisono sagen, 'gehört', derzeit erarbeitet. Möglicherweise werden schon in der kommenden Woche Details dazu bekannt ..." Frau Sylvia Geißler ist ehrenamtliche Bürgermeisterin der Gemeinde Dünwald, Herr Dirk Böning ist Vorsitzender der Verwaltungsgemeinschaft Eichsfeld-Wipperaue. Ich frage die Landesregierung: 1. Ist der Landesregierung bekannt, dass das in dem Artikel benannte Verfahren eines kreisübergreifenden Zusammenschlusses in irgendeiner Weise in Gang gesetzt worden ist, falls ja, durch wen und wann? 2. Liegen dem Innenministerium zu einem kreisübergreifenden Zusammenschluss oder einem beabsichtigten Kreiswechsel der Gemeinde Dünwald schriftliche Anträge, Gemeinderatsbeschluss/-beschlüsse, Kreistagsbeschlüsse etc. vor oder gab es dazu persönliche Gespräche oder Vorsprachen im Innenministerium , wenn ja, durch wen und wann mit welchem Ergebnis? 3. Arbeitet das Innenministerium tatsächlich an einer diesbezüglichen Gesetzesvorlage? 4. Wie steht die Landesregierung zu der Frage, vor einem solchen Beschlussverfahren durch die Gemeinderäte und Kreistage bzw. den Landtag die betroffenen Bürger einzubeziehen und ein Bürgervotum einzuholen? Wer sollte dies nach Auffassung der Landesregierung veranlassen? 5. Unterstützt die Landesregierung grundsätzlich und zeitnah kreisübergreifende Zusammenschlüsse von Gemeinden, wenn ja, unter welchen Bedingungen bzw. mit welchen Kriterien und auch wenn das beabsichtigte Leitbild noch nicht verabschiedet ist? K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Lehmann (CDU) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/887 Das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage namens der Lan desregierung mit Schreiben vom 14. Juli 2015 wie folgt beantwortet: Zu 1.: nein Zu 2.: Nein - dem Ministerium für Inneres und Kommunales liegen keine schriftlichen Anträge, Gemeinderatsbeschlüsse bzw. Kreistagsbeschlüsse zu einem kreisübergreifenden Zusammenschluss oder einem beabsichtigten Kreiswechsel der Gemeinde Dünwald vor. In einem Gespräch am 21. Juni 2011 zum Thema "Zukunft der Gemeinde Dünwald" im Innenministerium informierte Frau Bürgermeisterin Geißler über die unterschiedlichen Strömungen innerhalb der Gemeinde Dünwald bezüglich einer möglichen Kreiszugehörigkeit zum Unstrut-Hainich-Kreis bzw. zum Landkreis Eichsfeld. Der Landrat des Landkreises Eichsfeld, Herr Dr. Henning , stellte in einem Gespräch im Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales am 27. Mai 2015 seine Vorstellungen über kommunale Strukturänderungen im Eichsfeld vor. Auf die Erarbeitung des Leitbildes "Zukunftsfähiges Thüringen" als Voraussetzung wurde der Landrat hingewiesen. Zu 3.: Nein - im Verlauf des Jahres 2015 soll ein kommunales Leitbild "Zukunftsfähiges Thüringen" zur geplanten Verwaltungs-, Funktional- und Gebietsreform erarbeitet und anschließend eine gesellschaftliche Diskussion desselben eröffnet werden. Unter Berücksichtigung der Ergebnisse dieser Debatte ist parallel die Erarbeitung eines Vorschaltgesetzes zur Verwaltungs-, Funktional- und Gebietsreform vorgesehen, in dem auch die Vorgaben für freiwillige Zusammenschlüsse normiert werden sollen. Erst nach Vorlage dieser Rahmenbedingungen wird gegebenenfalls ein Neugliederungsgesetz erarbeitet werden, in dem freiwillige leitbildgerechte Strukturänderungen geregelt werden. Zu 4.: Die Landesregierung bezieht die Bürger im Rahmen der geltenden Gesetze in die Entscheidungsfindung ein. Hierzu wird auf die Regelungen der §§ 9, 46, 51 und 92 der Thüringer Kommunalordnung verwiesen. Bei allen Strukturänderungen von Kommunen wird im Verlauf des entsprechenden Gesetzgebungsverfahrens eine förmliche schriftliche Anhörung aller Beteiligten durchgeführt, das Ergebnis ausgewertet und nach der Abwägung der Gründe des öffentlichen Wohls, die für oder gegen eine Neugliederung sprechen, die Entscheidung durch den Gesetzgeber getroffen. Zu 5.: Kreisübergreifende Zusammenschlüsse von Gemeinden sind grundsätzlich nicht ausgeschlossen, sofern Gründe des öffentlichen Wohls dafür sprechen. Dies ist im Einzelfall und nach Vorliegen der Anträge zu prüfen . Im Übrigen wird auf die Beantwortung der Frage 3 verwiesen. Poppenhäger Minister