17.07.2015 Drucksache 6/890Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 31. Juli 2015 Errichtung einer Krisen-Task-Force im Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz Die Kleine Anfrage 298 vom 6. Mai 2015 hat folgenden Wortlaut: Den Medien war zu entnehmen, dass in Schöngleina, Thiemendorf und Wetzdorf Stallanlagen ein und desselben Schweinezuchtbetriebs mit Sitz in Thüringen sowie eine Tierarztpraxis und das Wohnhaus eines Tierarztes durchsucht worden sind. Die Durchsuchungen erfolgten aufgrund von Strafanzeigen durch gemeinsames Handeln des Thüringer Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie, dem Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz und den Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsämtern. Zudem hat die vorherige Landesregierung in Drucksache 5/7204 einen Bericht vorgelegt, in dem (Seite 4 ff.) die Intensivierung der Fachaufsicht als Lösungsansatz u.a. für die Sicherstellung eines tierschutzgerechten Umgangs beim Schlachten von Tieren formuliert wurde. Fraglich ist, wie die derzeitigen Strukturen des Krisenmanagements bewertet werden und weiterentwickelt werden könnten. Wir fragen die Landesregierung: 1. Was ist von den Ankündigungen, die im oben genannten Bericht aufgeführt sind, bereits umgesetzt? 2. Wie bewertet die Landesregierung das Zusammenwirken der Behörden auf kommunaler Ebene und Landesebene im Bereich des Tierschutzes im Fall Schöngleina und Thiemendorf? 3. Inwieweit sieht die Landesregierung den Bedarf zur Einrichtung einer stehenden Krisen-Task-Force, um künftigen Fällen von Tierschutzverstößen besser begegnen zu können? 4. Wie könnte eine unter Frage 3 beschriebene Krisen-Task-Force strukturiert sein? Welche Bereiche außer dem Tierschutz könnte diese noch übernehmen? Welche Zeitschiene ist dafür notwendig? 5. Welche Aufgaben könnte die mögliche Krisen-Task-Force genau wahrnehmen? 6. Welche Maßnahmen wären aus Sicht der Landesregierung notwendig, um den Tierschutz auf bundesgesetzlicher Grundlage grundsätzlich und nachhaltig zu verbessern? Das Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie hat die Kleine Anfrage namens der Lan desre gierung mit Schreiben vom 16. Juli 2015 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Im Bericht der Landesregierung in Drucksache 5/7204 sind in Bezug auf den tierschutzgerechten Umgang mit Schlachttieren folgende Maßnahmen dargelegt worden: K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Stange (DIE LINKE) und Pfefferlein (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/890 1. Systematische Überprüfung der Schlachtbetriebe hinsichtlich der Einhaltung der tierschutzrechtlichen Vorgaben Im Jahr 2014 sind auf Basis des Erlasses vom 23. Mai 2013 (Seite 5 des Berichtes) 169 Kontrollen in Schlachtbetrieben durchgeführt worden. 2. Gezielte Fortbildung der amtlichen Tierärzte und der Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsämter Die amtlichen Tierärzte sind im März 2014 in zwei eintägigen Fortbildungsveranstaltungen u. a. über die Aufgaben des amtlichen Tierarztes beim Vollzug der EU-Verordnung über den Schutz von Tieren zum Zeitpunkt der Tötung fortgebildet worden. An den beiden Veranstaltungen nahmen insgesamt 155 Tierärzte teil. Themen des Tierschutzes sind regelmäßig Gegenstand der Dienstberatungen mit den Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsämtern. 3. Intensivierung der Fachaufsicht Dieser Punkt konnte im Bereich der Lebensmittelüberwachung ansatzweise realisiert werden. So ist z. B. die Überprüfung der Schlachtbetriebe auf Einhaltung der Zulassungsvoraussetzungen um den Prüfpunkt Tierschutz beim Umgang mit Schlachttieren erweitert worden. Zu 2.: Das Zusammenwirken der Behörden auf kommunaler Ebene (Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsämter ) sowie die Zusammenarbeit mit und auf Landesebene sind grundsätzlich als gut und lösungsorientiert zu bezeichnen. Im Fall von Schöngleina und Thiemendorf hat es Durchsuchungen der Betriebe durch das Landeskriminalamt gegeben, die sich hinsichtlich Umfang und Intensität nicht mit den amtlichen Kontrollen der Veterinärund Lebensmittelüberwachungsämter vergleichen lassen. Es liegen bereits vom Ansatz her unterschiedliche Kontrollkonzepte vor. Gleichwohl haben sowohl das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt als auch das Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz (TLV) die Ermittlungen der Strafverfolgungsbehörde nach besten Kräften unterstützt. In dem bei der Staatsanwaltschaft Gera in diesem Zusammenhang anhängigen Ermittlungsverfahren fand darüber hinaus eine Zusammenarbeit mit dem Bayerischen Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit und dem Niedersächsischen Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit statt. Diese wird als konstruktiv bewertet. Zu 3.: Eine ständige Krisen-Task-Force wird nicht nur für die Bewältigung von Fällen im Bereich Tierschutz dringend benötigt. Auch Tierseuchenausbrüche, Lebensmittelkrisen und Verstöße gegen das Arzneimittelrecht können z.T. erhebliche Auswirkungen auf die Verbraucher, betroffene Betriebe und die gesamte Wirtschaftsbranche (z. B. Handelssperren bei Seuchenausbrüchen) haben. Zur Krisenbewältigung ist ein den Gesetzesnormen entsprechendes, konsequentes, schnelles und effektives behördliches Handeln unabdingbar. Task-Force-Expertengruppen (Task-Forces-Tierseuchenbekämpfung) als ständige Funktionseinheit gibt es in mindestens acht Bundesländern. Diese haben sich bei zahlreichen Tierseuchenausbrüchen (z.B. Geflügelpest , Brucellose, Milzbrand, Rotz, Tuberkulose, Ansteckende Blutarmut der Einhufer) in Niedersachsen, Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg, Hessen oder Sachsen-Anhalt bewährt. Auch Kriseneinsätze im Zusammenhang mit Tierschutzverstößen in Schweine haltenden Betrieben (z.B. in Sachsen-Anhalt oder Niedersachsen) konnten nur unter Einbeziehung der Task-Force-Experten wirksam vollzogen werden. Die Task Forces wurden insbesondere zur Gewährleistung funktionierender Seuchenkontrollzentren auf Landesebene zur Verbesserung der Krisenreaktionsfähigkeit eingerichtet. Zur Vorbeugung der genannten Krisensituationen muss die amtliche Veterinär- und Lebensmittelüberwachung insbesondere auf zentraler Ebene (Fachaufsicht) verstärkt werden. Durch die Etablierung regelmäßiger , intensiver, interdisziplinärer Fachaufsichtskontrollen (Tiergesundheit/Tierschutz/Tierarzneimittel) kann die Wirksamkeit der amtlichen Überwachung erhöht und die Krisenreaktionsfähigkeit deutlich verbessert werden. In der Vergangenheit hat sich wiederholt gezeigt, dass die Überwachungsbehörden vor Ort sowohl in den Bereichen Tierschutz und Tierarzneimittel als auch im Bereich Tiergesundheit sowie bei den Cross-Compliance -Kontrollen unterschiedlich agieren. Im Bereich der Tierschutzüberwachung führte dies z. B. zu unterschiedlichen Bewertungen im Hinblick auf Tierschutzverstöße seitens der Vollzugsbehörde einerseits und dem TLV bzw. dem zuständigen Ministerium andererseits. Für die Überwachung insbesondere der sehr großen Nutztierhaltungsbetriebe ist darüber hinaus eine Unterstützung durch gemeinsame Kontrollen mit der Fachaufsichtsbehörde (Teamkontrollen) angezeigt. 3 Drucksache 6/890Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode Das im Rahmen der Bekämpfung von Tierseuchen gesetzlich vorgeschriebene Tierseuchenkrisenzentrum des Landes im TLV ist jederzeit funktionsfähig zu halten. Die Krisenpläne sind laufend zu aktualisieren. Es müssen regelmäßig Übungen sowohl im Landeskrisenzentrum als auch mit den Landkreisen durchgeführt werden, um im Ernstfall handlungsfähig zu bleiben. Neue Tierseuchenbekämpfungsstrategien (z.B. ImpfKonzepte ) sind zu entwickeln, die Landkreise müssen im Falle des Tierseuchenausbruchs auch vor Ort unterstützt werden. Regelmäßige Schulungen aller mit der Bekämpfung von Tierseuchen befassten Mitarbeiter sind rechtlich vorgeschrieben. Im Bereich der Cross-Compliance-Kontrollen prüfen die Dienststellen der EU regelmäßig, ob die Kontrollen entsprechend den geltenden rechtlichen Bestimmungen durchgeführt und die bei Feststellung von Verstößen notwendigen Sanktionen verhängt werden. Anderenfalls drohen dem Freistaat Thüringen zum Teil erhebliche Anlastungen, die möglicherweise auf nicht konformes Verwaltungshandeln der unteren Veterinärbehörden zurückzuführen sein können. Aus diesem Grund sind auch hier verstärkte Fachaufsichtskontrollen und eine intensivere Koordination zwingend erforderlich. Im Koalitionsvertrag haben sich die Koalitionspartner dazu verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass die amtliche Veterinär- und Lebensmittelüberwachung ihre für den Verbraucherschutz wichtige Arbeit wirkungsvoller ausführen kann. Ihre Struktur und Zuordnung werden mit dem Ziel der Verbesserung der Leistungsfähigkeit geprüft. Die personelle und technische Ausstattung der Kontroll- und Aufsichtsbehörden ist zu verbessern, ebenso die Krisenreaktionsfähigkeit, um auf Veterinär- oder Lebensmittelsicherheitsvorfälle (Tierseuchenausbrüche , Tierschutzskandale oder Lebensmittelkrisen) angemessen reagieren zu können. Genau diesem Anliegen wird die Einrichtung einer Task-Force-Veterinärüberwachung (Zentrale Kontrolleinheit Veterinärüberwachung) gerecht. Insbesondere um zukünftigen Fällen von Verstößen gegen tierschutz- und arzneimittelrechtliche Bestimmungen sowie Ausbrüchen von Tierseuchen besser und wirksamer begegnen zu können, hat der Haushaltsgesetzgeber auf Initiative der Koalitionspartner der Landesregierung eine Stellenhebung von zwei Stellen im TLV mit dem Ziel der Einstellung von zwei Tierärzten beschlossen, um eine Stärkung des TLV zu erreichen und den Aufbau einer Task-Force-Veterinärüberwachung voranzubringen. Im Koalitionsvertrag wird festgestellt , dass die gesetzmäßige und qualitativ gute Aufgabenerbringung öffentlicher Leistungen des Landes und der Kommunen sicherzustellen ist. Die amtliche Veterinär- und Lebensmittelüberwachung ist wie der Polizeidienst eine klassische Kernaufgabe des Staates. Mit der Einrichtung einer Task-Force-Veterinärüberwachung (Zentrale Kontrolleinheit Veterinärüberwachung) würde die Krisenreaktionsfähigkeit des Landes bei Tierseuchenausbrüchen, Tierschutzskandalen und Lebensmittelkrisen wirksam und nachhaltig verbessert. Zu 4.: Die Task-Force-Veterinärüberwachung (Zentrale Kontrolleinheit Veterinärüberwachung) sollte als eine ständige Struktureinheit im TLV eingerichtet und organisatorisch in die Abteilung 2 des TLV (Fachaufsicht gegenüber den unteren Behörden der Veterinärüberwachung) eingebunden werden Neben dem Bereich Tierschutz sollten durch die Task-Force-Veterinärüberwachung (Zentrale Kontrolleinheit Veterinärüberwachung) auch die Arbeitsbereiche Tiergesundheitsüberwachung/Tierseuchenschutz/Tierseuchenkrisenmanagement , Cross Compliance und Tierarzneimittelüberwachung verstärkt werden. Als Zeitschiene für die Errichtung der Einheit ist ein Zeitraum von einem Jahr zu veranschlagen. Mit Schaffung der erforderlichen Voraussetzungen könnte die Arbeitsfähigkeit schrittweise aufgebaut werden. Zeitgleich muss die rechtliche Verankerung im Thüringer Tiergesundheitsgesetz und in der Thüringer Tierschutzzuständigkeitsverordnung erfolgen. Zu 5.: Der Task-Force-Veterinärüberwachung (Zentrale Kontrolleinheit Veterinärüberwachung) sollen folgende Aufgaben zugewiesen werden: 1. Laufende Aufgaben • Verstärkung der Tierschutz-, Tiergesundheits- und Tierarzneimittelüberwachung: - Schwerpunktkontrollen als Teamkontrollen gemeinsam mit den Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsämtern in allen Bereichen der Nutztierhaltung (Biosicherheit, Hygiene, Tiergesundheit, Tierschutz, Tierarzneimitteleinsatz) - Intensivierung der Fachaufsichtskontrollen 4 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/890 • Koordinierung der Vollzugstätigkeit der unteren Überwachungsbehörden • Mitwirkung bei der Weiterentwicklung des Qualitätsmanagementsystems (QMS) im Bereich der amtlichen Veterinärüberwachung • Erstellung von einheitlichen Dokumenten, Checklisten für den Bereich der Überwachung tierischer Nebenprodukte (TNP), der Tierschutz- und Tierarzneimittelüberwachung • Regelmäßige Durchführung von Audits zur Veterinär- und TNP-Überwachung in den Landkreisen • Fortschreibung und Aktualisierung Krisenpläne Tierseuchenbekämpfung • Fachliche Unterstützung der Landkreise bei Tierseuchenbekämpfungsmaßnahmen und bei Maßnahmen zur Durchsetzung der tierschutzrechtlichen Anforderungen • Organisation und Durchführung von Tierseuchenübungen • Organisation und Durchführung von Fortbildungen auf den Gebieten Tiergesundheit/Tierseuchenschutz , Tierarzneimittel, Tierschutz • Überprüfung der Funktionsfähigkeit der Krisenzentren • Prüfung der Einsatzbereitschaft der materiell-technischen Einrichtungen für die Tierseuchenbekämpfung (Landesreserve) und regelmäßige Wartung der Sachmittel des Landes • Koordination und Überwachung der Cross-Compliance-Kontrollen (Landeskoordinator für Veterinärund Lebensmittelüberwachung) • Mitwirkung und Vorbereitung bei Inspektionsbesuchen durch EU-Dienststellen 2. Aufgaben in Krisensituationen In Krisensituationen (Tierseuche, Tierschutz, Tierarzneimittel, Lebensmittel) wird das gesamte Personal der zentralen Kontrolleinheit auf Weisung des Ministeriums zur Krisenbewältigung eingesetzt: • Tätigkeit im Landeskrisenzentrum • Operativer Einsatz zur Unterstützung der Behörden vor Ort • Auswertung und Berichterstellung zu den Schwerpunktkontrollen je nach Art der Krisensituation • Erstellen von Lageberichten zu den Krisensituationen • Unterstützung bei Bekämpfungsmaßnahmen • Koordination mit Dienstleistern zur Unterstützung der Behörden (Töten von Tieren im Tierseuchenfall , Reinigung und Desinfektion) • Koordination mit Technischem Hilfswerk • Unterstützung des Krisenstabes Tierseuchen Zu 6.: Die Ministerinnen, Minister und Senatoren der Agrarressorts der Länder haben anlässlich der Agrarministerkonferenz (AMK) am 5. September 2014 zu TOP 23 "Tierschutz in Nutztierhaltungen verbessern" die Länderarbeitsgemeinschaft Verbraucherschutz beauftragt, gemeinsam mit den Abteilungsleitern "Landwirtschaftliche Erzeugung" ein Konzept mit Vorschlägen zur Verbesserungen der Tierschutzsituation zu erstellen . Dabei ist der Schwerpunkt auf die Überprüfung und Weiterentwicklung des Managements der Tierhaltung , die weitere Verbesserung der Haltungsbedingungen sowie die Bewertung bereits geltender Schutz- und Kontrollstandards und deren Wirksamkeit zu legen. In der daraufhin gebildeten Projektgruppe arbeitet Thüringen aktiv mit. Die Ergebnisse sollen der Herbst-AMK 2015 vorgelegt werden. Aus dem Konzept sind die weiteren Schritte abzuleiten, die erforderlichenfalls auch Rechtsänderungen beinhalten können. Grundsätzlich mangelt es aber weniger an rechtlichen Festlegungen als an deren konsequenter Umsetzung. Deshalb sind von Seiten des Bundes und der Länder eine Vielzahl von Aktivitäten und Schwerpunktsetzungen zu tierschutzrelevanten Sachverhalten (z. B. Verzicht auf zootechnische Eingriffe) geplant, begonnen oder bereits abgeschlossen worden, die eine Verbesserung der Tierschutzsituation für landwirtschaftliche Nutztiere bewirken sollen. Dazu ist auch die im vergangenen Jahr begonnene und aktuell neu ausgerichtete Arbeit der Thüringer Landesarbeitsgruppe "Tiergerechte landwirtschaftliche Nutztierhaltung" zu zählen, aus der ebenfalls konkrete Vorschläge erwartet werden. In Vertretung Feierabend Staatssekretärin