17.07.2015 Drucksache 6/892Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 31. Juli 2015 Nutzung der Wohnbau-Offensive mit Sanierungsbonus Die Kleine Anfrage 346 vom 18. Juni 2015 hat folgenden Wortlaut: Im Jahr 2014 wurde durch das damalige Ministerium für Bau, Landesentwicklung und Verkehr gemeinsam mit der Thüringer Aufbaubank ein Förderprogramm für die Jahre 2015 bis 2017 zur Sanierung vom Verfall oder Leerstand bedrohten Immobilien sowie zur Revitalisierung von Brachflächen aufgelegt (Richtlinie zur Förderung der Wohneigentumsbildung). Dafür sollten bis zu 25 Millionen Euro für die drei Programmjahre insgesamt zur Verfügung gestellt werden. Neben dem Sanierungsbonus können auch Kinderzulagen beantragt werden. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele Privatpersonen und Kommunen (bitte getrennt aufführen) haben seit Einführung des Sanierungsbonus Anträge für diese Förderung für jeweils wie viele Immobilien- bzw. Brachflächenrevitalisierungen gestellt? 2. Wie viele Anträge wurden jeweils positiv beschieden, abgelehnt oder sind noch in Bearbeitung? 3. Welche Gesamtsumme wurde bisher jeweils an Privatpersonen und Kommunen bewilligt? 4. Wie viele der eingegangenen Anträge haben auch eine Kinderzulage umfasst? 5. Gibt es Probleme mit der Umsetzung der Wohnbau-Offensive? Falls ja, welche? 6. Wie werden diese oben genannten Fördermöglichkeiten an die Bürger herangetragen bzw. weiter bekannt gemacht? Das Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft hat die Kleine Anfrage namens der Landesre gierung mit Schreiben vom 16. Juli 2015 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Seit September 2014 wurden 308 Anträge von Privatpersonen gestellt. Eine Antragstellung von Kommunen erfolgte nicht, weil gemäß Nummer 4 der Richtlinie zur Vergabe von Investitionszuschüssen des Landes zur Förderung der Wohneigentumsbildung (Thüringer Sanierungsbonus - ThürSbR -) vom 17. Juli 2014 (ThürStAnz Nr. 35/2014 S. 1103 bis 1108) ausschließlich natürliche Personen antragsberechtigt sind. K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Lehmann (CDU) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/892 Zu 2.: Zum Stichtag 6. Juli 2015 wurden 235 Anträge positiv beschieden, zwölf abgelehnt und 22 Anträge zurückgezogen . Offen und in Bearbeitung befinden sich zurzeit 39 Anträge. Zu 3.: Bisher wurden Zuschüsse in Höhe von 3.308.000 Millionen Euro an Privatpersonen bewilligt. Zu 4.: Mit 236 Anträgen wurde auch eine Kinderzulage beantragt. Zu 5.: Aktuelle Probleme bei der Umsetzung des Förderprogramms sind der Landesregierung nicht bekannt. Zu 6.: Neben der Veröffentlichung auf den einschlägigen Internetseiten der Landesregierung und der Thüringer Aufbaubank wird das Förderprogramm durch Verteilung von Werbematerial (z. B. bei Stadtverwaltungen und Landratsämtern) auch im Rahmen von Messen und Vorträgen beworben. In Vertretung Dr. Sühl Staatssekretär