21.07.2015 Drucksache 6/894Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 4. August 2015 Situation der Stiftungen des Freistaats Thüringen in Niedrigzinszeiten Die Kleine Anfrage 294 vom 30. April 2015 hat folgenden Wortlaut: Der Freistaat Thüringen hat zur Erfüllung bestimmter Aufgaben Stiftungen errichtet. Diese Stiftungen sol len ihre Aufgaben teilweise oder vollständig aus den Erträgen ihres Stiftungsvermögens finanzieren. Durch die andauernde Niedrigzinsphase besteht die Gefahr, dass Stiftungen nicht mehr genügend Erträge erwirt schaften können, um eine dauerhafte Erfüllung des Stiftungszweckes sicherzustellen. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie haben sich die Stiftungsvermögen der durch den Freistaat Thüringen errichteten Stiftungen seit 2009 entwickelt (bitte nach Jahren und Stiftungen aufschlüsseln)? 2. Welche Erträge erzielten die durch den Freistaat Thüringen errichteten Stiftungen seit 2009 aus ihrem Stiftungsvermögen (bitte nach Jahren und Stiftungen aufschlüsseln)? 3. Welcher Anteil der Erträge gemäß Frage 2 wurde seit 2009 jeweils direkt für die Erfüllung der Stiftungs zwecke der einzelnen Stiftungen verwendet (bitte nach Jahren und Stiftungen aufschlüsseln)? 4. Wie bewertet die Landesregierung die Auswirkungen der andauernden Niedrigzinsphase auf die vom Freistaat Thüringen errichteten Stiftungen, insbesondere auf ihre Fähigkeit, ihren Stiftungszweck dau erhaft zu erfüllen? Das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage namens der Lan desre gierung mit Schreiben vom 20. Juli 2015 wie folgt beantwortet: Vorbemerkung Bei den durch den Freistaat Thüringen errichteten oder von ihm miterrichteten Stiftungen ist zu unterschei den zwischen Stiftungen des bürgerlichen Rechts und Stiftungen öffentlichen Rechts. Aus dieser Differen zierung ergeben sich wiederum Unterschiede für den Umfang der Beantwortung der Anfrage. Stiftungen des bürgerlichen Rechts sind eigenständige juristische Personen, an denen irgendwelche parti zipatorischen Rechte des als Stifter tätig gewordenen Freistaats nicht bestehen. Das gilt auch dann, wenn einzelne ihrer Organe vom Freistaat besetzt werden. Als autonome Privatrechtssubjekte sind sie in ihren K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Zippel (CDU) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/894 (Grund)Rechten geschützt. Es besteht über sie lediglich eine staatliche Rechtsaufsicht (Stiftungsaufsicht), welche nicht legitimiert ist, Geschäftsinterna der Stiftungen der Öffentlichkeit mitzuteilen. Auf Artikel 67 Abs. 3 Nr. 1 der Verfassung des Freistaats Thüringen wird verwiesen. Stiftungen des öffentlichen Rechts, die das Land oder ein Rechtsvorgänger errichtet hat, sind hingegen Tei le mittelbarer Staatsverwaltung. Sie stehen gleichfalls nur unter einer Rechtsaufsicht, wobei die Zuständig keit hierfür in der Regel im Errichtungsgesetz geregelt ist. Sie genießen nicht den gleichen Schutz wie die Stiftungen bürgerlichen Rechts. Ihre wirtschaftlichen Verhältnisse, auf deren Feststellung sich die Rechts aufsicht notwendig erstreckt, sind im Rahmen des parlamentarischen Fragerechts mitzuteilen. Die Kleine Anfrage widmet sich den Auswirkungen, welche die Niedrigzinsphase für die Ertragslage und da mit verbunden für die Arbeit der vom Land errichteten oder miterrichteten Stiftungen hat. Dazu ist zunächst festzuhalten, dass nicht alle Stiftungen mit einem Grundstockvermögen in Geld ausgestattet sind. Die so genannte Kapital oder Hauptgeldstiftung, welche hier im Mittelpunkt der Fragestellung steht, ist zwar der wohl am häufigsten begegnende Typus, jedoch gibt es auch Stiftungen, deren Erträge abwerfendes Grund stockvermögen anders gestaltet ist, so etwa aus vermieteten oder verpachteten Immobilien oder aus Be teiligungen (Aktien, GmbHAnteilen). Eine weitere wichtige Kategorie bilden die so genannten Anstaltsstif tungen, bei denen der Stiftungszweck etwa durch die dann im Idealfall kostendeckende zweckgerichtete Arbeit in einem für sich gesehen keine Erträge abwerfenden Gebäudekomplex erfüllt wird (z.B. eine Kran kenhausstiftung). Schließlich lassen sich auch Stiftungen finden, die ihren wesentlichen Finanzbedarf oder Teile desselben durch hierzu bestimmte vereinbarte oder einseitig gewährte Leistungen Dritter bestreiten. Dieses vorangestellt, werden die Fragen wie folgt beantwortet: Zu 1.: a) Hinsichtlich der Stiftungen des bürgerlichen Rechts ist eine Beantwortung aus Rechtsgründen nicht mög lich. Auf die Ausführungen in der Vorbemerkung wird verwiesen. b) Bei den öffentlichrechtlichen Stiftungen des Freistaats werden mit Rücksicht auf die Fragestellung grund sätzlich nur die in Geld bestehenden Grundstockvermögen der Höhe nach angegeben; sofern hiervon abgewichen wird, ist dies angemerkt. Es bietet sich folgendes Bild: Lfd. Nr. Name (in der Reihenfolge der Er richtung) Aufsichtführen de Behörde Zusammensetzung des Grundstockvermögens; Hinweise auf die Art der Er tragserzielung Grundstockvermögen in Geld (in Euro, gerundet) 1. WartburgStiftung Thüringer Staatskanzlei a) Immobiliarvermögen und Sammlungsgegenstände unter Erhaltungsgebot; Ertragserzielung im Rah men der wirtschaftlichen Nutzung (Vermietung, Ver pachtung) und Zweckver folgung (Eintrittsgelder) b) Kein Grundstockvermö gen in Geld 0 2. Vereinigte Kirchen und Klos terkammer Thüringer Staatskanzlei Das Grundstockvermögen besteht sowohl aus Liegen schaftsvermögen als auch aus Finanzanlagevermögen. Beide Vermögensteile wer den hier in einem einheitli chen Bilanzvermögen zusam mengefasst. 2009: 9.727.000 2010: 10.154.000 2011: 10.680.000 2012: 11.141.000 2013: 11.652.000 2014: 12.290.000 3 Drucksache 6/894Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode Lfd. Nr. Name (in der Reihenfolge der Er richtung) Aufsichtführen de Behörde Zusammensetzung des Grundstockvermögens; Hinweise auf die Art der Er tragserzielung Grundstockvermögen in Geld (in Euro, gerundet) 3. Stiftung Thüringer Schlösser und Gärten Thüringer Staatskanzlei a) Immobiliarvermögen und Sammlungsgegenstände unter Erhaltungsgebot; Ertragserzielung im Rah men der wirtschaftlichen Nutzung (Vermietung, Ver pachtung) und Zweckver folgung (Eintrittsgelder) b) Kein Grundstockvermö gen in Geld 0 4. Klassik Stiftung Weimar Thüringer Staatskanzlei a) Immobiliarvermögen und Sammlungsgegenstände unter Erhaltungsgebot; Ertragserzielung im Rah men der wirtschaftlichen Nutzung (Vermietung, Ver pachtung) und Zweckver folgung (Eintrittsgelder) b) Grundstockvermögen in Geld 2009: 10.514.900 2010: 10.720.600 2011: 10.536.600 2012: 10.658.400 2013: 10.921.800 2014: 11.004.100 5. Stiftung Naturschutz Thü ringen Thüringer Mi nisterium für Umwelt, Ener gie und Natur schutz Das Grundstockvermögen besteht in Geld 2009: 3.115.760 2010: 6.115.760 2011: 9.115.760 2012: 9.115.760 2013: 9.327.760 2014: 9.707.760 6. Stiftung Gedenkstätten Bu chenwald und MittelbauDora Thüringer Staatskanzlei a) Immobiliarvermögen und Sammlungsgegenstände unter Erhaltungsgebot b) Kein Grundstockvermö gen in Geld 0 7. Stiftung FamilienSinn Thüringer Mi nisterium für Ar beit, Soziales, Gesundheit, Familie und Frauen Das Grundstockvermögen besteht in Geld 2009: 34.856.750 2010: 34.930.753 2011: 34.000.489 2012: 25.000 2013: 25.000 2014: 25.000 8. Kulturstiftung des Freistaats Thüringen Thüringer Staatskanzlei Das Grundstockvermögen besteht in Geld 2009: 7.904.000 2010: 8.209.000 2011: 8.309.000 2012: 8.436.336 2013: 8.576.344 2014: 8.648.979 4 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/894 Zu 2.: a) Hinsichtlich der Stiftungen des bürgerlichen Rechts ist eine Beantwortung aus Rechtsgründen nicht mög lich. Auf die Ausführungen in der Vorbemerkung wird verwiesen. b) Bei den öffentlichrechtlichen Stiftungen des Freistaats sind grundsätzlich nur die Erträge aus dem Grund stockvermögen in Geld angegeben. Sofern andere Ertragsarten aufgenommen wurden, wird darauf hin gewiesen. Es bietet sich folgendes Bild: Lfd. Nr. Name (in der Reihenfolge der Errichtung) Erträge in Euro (gerundet) 1. WartburgStiftung Mangels Grundstockvermögens in Geld gibt es keine hieraus fließenden Erträge. 2. Vereinigte Kirchen und Klosterkammer (Die Er träge setzen sich aus den erwirtschafteten Erb bauzinsen, Pachten, Forst und Nutzungsentgelten einerseits und den Erträgen aus dem Finanzer gebnis andererseits zusammen. Die betriebsnot wendigen und ggf. außerordentlichen Aufwendun gen abgezogen, ergeben den Jahresüberschuss vor Stiftungsleistungen. Dieser wird in der Tabel le abgebildet.) 2009: 1.519.000 2010: 1.381.000 2011: 1.488.000 2012: 1.489.000 2013: 1.542.000 2014: 1.615.000 3. Stiftung Thüringer Schlösser und Gärten Mangels Grundstockvermögens in Geld gibt es keine hieraus fließenden Erträge. 4. Klassik Stiftung Weimar 2009: 102.500 2010: 550.200 2011: 107.600 2012: 222.500 2013: 309.300 2014: 149.700 5. Stiftung Naturschutz Thüringen 2009: 86.120 2010: 89.967 2011: 173.562 2012: 192.652 2013: 260.888 2014: 272.272 6. Stiftung Gedenkstätten Buchenwald und Mittel bauDora Mangels Grundstockvermögens in Geld gibt es keine hieraus fließenden Erträge. 7. Stiftung FamilienSinn 2009: 1.273.424 2010: 1.409.432 2011: 1.252.132 2012: 53.260 2013: 0 2014: 0 8. Kulturstiftung des Freistaats Thüringen 2009: 276.762 2010: 329.251 2011: 334.474 2012: 382.008 2013: 250.465 2014: 218.932 5 Drucksache 6/894Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode Zu 3.: a) Hinsichtlich der Stiftungen des bürgerlichen Rechts ist eine Beantwortung aus Rechtsgründen nicht mög lich. Auf die Ausführungen in der Vorbemerkung wird verwiesen. b) Bei den öffentlichrechtlichen Stiftungen des Freistaats bietet sich folgendes Bild: Lfd. Nr. Name (in der Reihenfolge der Errichtung) Für den Stiftungszweck verwendete Erträge im Sinne der Frage 2 (in Euro, gerundet) 1. WartburgStiftung Mangels Grundstockvermögens in Geld gibt es keine hieraus fließenden Erträge. 2. Vereinigte Kirchen und Klosterkammer 2009: 1.050.000 2010: 1.050.000 2011: 1.050.000 2012: 1.050.000 2013: 1.050.000 2014: 1.042.000 3. Stiftung Thüringer Schlösser und Gärten Mangels Grundstockvermögens in Geld gibt es keine hieraus fließenden Erträge. 4. Klassik Stiftung Weimar 2009: 211.400 2010: 344.500 2011: 291.600 2012: 100.800 2013: 45.800 2014: 67.500 5. Stiftung Naturschutz Thüringen 2009: 86.120 2010: 89.967 2011: 173.562 2012: 192.652 2013: 260.888 2014: 272.272 6. Stiftung Gedenkstätten Buchenwald und Mittel bauDora Mangels Grundstockvermögens in Geld gibt es keine hieraus fließenden Erträge. 7. Stiftung FamilienSinn 2009: 1.445.244 2010: 2.168.742 2011: 1.252.132 2012: 1.417.571 2013: 0 2014: 0 8. Kulturstiftung des Freistaats Thüringen 2009: 255.995 2010: 211.000 2011: 193.350 2012: 241.183 2013: 225.005 2014: 222.100 Zu 4.: a) Stiftungen des bürgerlichen Rechts: Die Fragestellung bezieht sich allein auf solche Stiftungen bürgerlichen Rechts, die ihre Zwecke haupt sächlich aus Zinserträgen bestreiten. Soweit in der Vergangenheit langfristige Anlageformen gewählt worden sind, hat die Zinsproblematik diese Stiftungen noch nicht erreicht. Dies ändert sich naturgemäß, wenn die Anlagen auslaufen und zur Neuanlage geschritten werden muss. Konkret anzumerken ist fer ner, dass Stiftungen, die der Freistaat (mit)errichtet hat, ihre Zwecke häufig auf der Grundlage von Zu weisungen der öffentlichen Hand und/oder aus Erträgen von Zweck bzw. wirtschaftlichen Geschäfts betrieben erfüllen. Der Stiftungsaufsichtsbehörde ist nicht bekannt, dass Stiftungen, die der Freistaat (mit)errichtet hat, gegenwärtig aufgrund der Niedrigzinsphase in der Fähigkeit beeinträchtigt sind, ih ren Zweck dauerhaft zu erfüllen. 6 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/894 b) Für die Stiftungen des öffentlichen Rechts unter staatlicher Aufsicht stellt sich die Situation wie folgt dar: Lfd. Nr. Name (in der Reihenfolge der Errichtung) Auswirkungen der Niedrigzinsphase 1. WartburgStiftung Die Stiftung besitzt kein Grundstockvermögen in Geld. Sie finanziert sich aus eigenen Einnahmen vor Ort. Ihre Investitionsvorhaben werden von Bund und Land bezuschusst. Sie ist von daher von der Niedrigzinsphase nicht berührt. 2. Vereinigte Kirchen und Klosterkammer Die Stiftung ist aufgrund der Zusammensetzung ihres Grundstockvermögens von der Niedrigzins phase nicht berührt. 3. Stiftung Thüringer Schlösser und Gärten Die Stiftung ist mangels Grundstockvermögens in Geld nicht am Kapitalmarkt aktiv; sie ist von daher von der Niedrigzinsphase nicht berührt. 4. Klassik Stiftung Weimar Bis 2014 konnte die Stiftung bei den Erträgen aus den am Geldmarkt angelegten Sondervermögen zum Teil noch profitieren, weil in der Vergangenheit langfristige Anlageformen gewählt worden waren. 5. Stiftung Naturschutz Thüringen Aufgrund ihrer Anlagepolitik ist die Stiftung bislang von negativen Auswirkungen der Niedrigzinspha se nicht tangiert. 6. Stiftung Gedenkstätten Buchenwald und Mittel bauDora Die Stiftung besitzt kein Grundstockvermögen in Geld und ist dauerhaft auf Zuwendungen des Frei staats und des Bundes angewiesen. Sie ist von da her von der Niedrigzinsphase nicht berührt. 7. Stiftung FamilienSinn Die Stiftung zieht ihre überwiegenden Finanzmit tel aus Zuweisungen des Landes. Erträge aus dem eigenen Grundstockvermögen wären auch bei günstigeren Konditionen am Kapitalmarkt zu vernachlässigen, so dass auch hier keine unmit telbare Beeinträchtigung besteht. 8. Kulturstiftung des Freistaats Thüringen Die sinkenden Kapitalerträge aus der Niedrigzins phase haben die Erfüllung des Stiftungszwecks bislang nur in geringem Maße beeinträchtigt. Dr. Poppenhäger Minister