22.07.2015 Drucksache 6/899Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 6. August 2015 Schuldnerberatung und Verbraucherinsolvenzberatung in Thüringen - Verschuldungssituation Die Kleine Anfrage 308 vom 6. Mai 2015 hat folgenden Wortlaut: Durch steigende Anforderungen an finanzielle Alltagsdienstleistungen wie Miete, Telefon, Versicherungen, zunehmende rechtliche und tatsächliche Komplexität von Verträgen mit Anbietern sowie durch Unübersichtlichkeit der Angebote im Internet und vor allem durch unsichere und prekäre Lebens- und Arbeitsverhältnisse (Scheidung, befristete Arbeitsverträge) geraten Betroffene in Verschuldung. Mit Blick auf Thüringen ist dabei zu beachten, dass es mehr Menschen in schlecht bezahlten und unsicheren Arbeitsverhältnissen und auch mehr Menschen in (Langzeit-)Arbeitslosigkeit gibt als in Westdeutschland. Umso wichtiger ist eine wirksame und flächendeckende Schuldner- und Insolvenzberatung als Teil des sozialen Unterstützungs - und Auffangnetzes in Thüringen. Dabei ist auch zu bedenken, dass Schuldner- und Insolvenzberatung in der Praxis bzw. im jeweiligen konkreten Fall viele Überschneidungspunkte haben. Deshalb ist zum Beispiel auch zu klären, wie diese Tatsachen bei Fragen der Zusammenarbeit und bei den Arbeitsstrukturen der beiden Themenfelder zu berücksichtigen sind. Ich frage die Landesregierung: 1. Zur Entwicklung der Verschuldungssituation der Haushalte und Einzelunternehmen in Thüringen in den letzten fünf Jahren: a) Wie viele Privathaushalte, aufgeschlüsselt nach Ein- bzw. Mehrpersonenhaushalten bzw. alleinstehenden Personen und Familien, sind bzw. waren seit dem Jahr 2009 von Überschuldung betroffen (bitte nach Jahresscheiben und Kreisen bzw. kreisfreien Städten aufschlüsseln)? b) Wie viele Einpersonenunternehmen, insbesondere in einer Größe von weniger als zehn Beschäftigten waren bzw. sind seit dem Jahr 2009 von einer Insolvenz betroffen (bitte nach Größe sowie nach Kreisen und kreisfreien Städten aufschlüsseln)? c) Welche Vergleichszahlen aus anderen Bundesländern bezogen auf die Verschuldungssituation der Bevölkerung liegen der Landesregierung vor? Wie ist die Situation in Thüringen im Vergleich zu diesen anderen Ländern einzuordnen (bitte ab dem Jahr 2009 aufschlüsseln)? d) Welche Gründe sind für die Entwicklung der Verschuldungssituation in Thüringen seit dem Jahr 2009 erkennbar und welche Entwicklung der Verschuldungssituation wird von der Landesregierung für die nächsten Jahre bis zum Jahr 2019 erwartet? K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Skibbe (DIE LINKE) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Migration, Justiz und Verbraucherschutz 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/899 2. Wie hat sich die Einkommenssituation in Thüringen seit dem Jahr 2009 entwickelt, insbesondere die Situation von Familien mit Kindern (Zahlen bitte nach Jahren ausgeschlüsselt und getrennt nach Einzelpersonen und Familien ausweisen)? Welche Gründe sieht die Landesregierung für diese Entwicklung? Welche Vergleichszahlen liegen der Landesregierung zur Ausgestaltung und Entwicklung der Einkommen aus anderen Bundesländern vor? Wie ist die Situation Thüringens im Vergleich zu diesen anderen Bundesländern zu bewerten? 3. Wie haben sich seit dem Jahr 2009 die Zahlen bei den Bezieherinnen und Beziehern von Leistungen nach dem SGB II, dem SGB XII, dem BAFöG und vergleichbaren existenzsichernden Leistungen entwickelt (bitte nach Leistungsart, nach Jahren und nach Kreisen bzw. kreisfreien Städten aufgeschlüsselt ausweisen)? Das Thüringer Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz hat die Kleine Anfrage namens der Lan desre gierung mit Schreiben vom 21. Juli 2015 wie folgt beantwortet: Zu 1.a: Es liegen keine statistischen Angaben über Privathaushalte vor. Was Einzelpersonen betrifft ("beratene Personen ") nehme ich Bezug auf die Übersicht in Anlage 1, die auf Angaben des Bundesamtes für Statistik für Thüringen beruht. Unterscheidungen nach Landkreisen und kreisfreien Städten werden bei dieser Statistik nicht getroffen. Zu 1.b: Hierzu liegen keine statistischen Angaben vor. Zu 1.c: Der Landesregierung liegen zur Verschuldungssituation der Bevölkerung Angaben des Bundesamtes für Statistik vor. Allerdings beteiligen sich an der Erhebung für diese Statistik neben Thüringen nur noch Berlin, Rheinland-Pfalz sowie Schleswig-Holstein. Die damit sehr eingeschränkt vorhandene Zahlenbasis lässt insofern keine solide Schlussfolgerung zu. Zu 1.d: Insoweit nehme ich Bezug auf die Übersicht in Anlage 2. Unter der dortigen Position "Sonstiges" werden von den Beratungsstellen jene Klienten erfasst, bei denen Einkommensarmut vorliegt, d. h. Personen, die im Niedriglohnsektor tätig sind. Seit Beginn der Auswertungen im Jahre 1999 hat sich die Reihenfolge der Überschuldungsgründe kaum verändert, so dass für die nächsten Jahre von keiner anderen Entwicklung auszugehen ist. Zu 2.: Insgesamt haben sich die Haushaltsnettoeinkommen im Durchschnitt erhöht. Dies gilt im Bundesdurchschnitt , im Durchschnitt der Länder im früheren Bundesgebiet sowie wie im Durchschnitt der Neuen Länder. Der als Anlage 3 beigefügten Statistik des Thüringer Landesamtes für Statistik ist zu entnehmen, dass die Zahl der Haushalte in unteren Einkommensgruppen (es werden acht Gruppen in dieser Statistik ausgewiesen ) zurückgegangen und die der Haushalte in höheren Einkommensgruppen gestiegen ist. Für Familien in Thüringen ist das Bild nicht ganz so eindeutig, da hier die Statistik nicht vollständig ist (vgl. Übersicht in Anlage 4); allerdings ist auch aus dem vorhandenen Datenmaterial ein Fallzahlenrückgang in unteren Einkommensgruppen bei gleichzeitigem Anstieg in den höheren Einkommensgruppen erkennbar. Über die Gründe für diese Entwicklung liegen keine gesicherten Erkenntnisse vor. Insoweit kommt vor allem eine günstige konjunkturelle Entwicklung in Thüringen mit einhergehendem Anstieg der Löhne und Gehälter bzw. verringerter Arbeitslosigkeit in Betracht. 3 Drucksache 6/899Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode Zu 3.: Als Anlage 5 ist eine Statistik über die Anzahl der Personen in Bedarfsgemeinschaften im SGB II für den Zeitraum 2009 bis 2015 jeweils zum Berichtsmonat Januar beigefügt. Die Anlage 6 enthält eine Übersicht zur Entwicklung der Anzahl der Personen in Bedarfsgemeinschaften nach dem SGB II untergliedert nach Strukturmerkmalen (erwerbsfähige und nicht erwerbsfähige Leistungsberechtigte) im Zeitraum 2009 bis 2015 jeweils zum Berichtsmonat Januar. In Anlage 7 sind die Zahlen der Empfänger von existenzsichernden Leistungen nach dem SGB XII für die Jahre 2009 bis 2013 enthalten. In Vertretung Dr. Albin Staatssekretärin Anlagen*) *) Hinweis: Auf den Abdruck der Anlagen wurde verzichtet. Ein Exemplar mit Anlagen erhielten jeweils die Fraktionen und die Landtagsbibliothek. Des Weiteren können sie im Abgeordneteninformationssystem unter der oben genannten Drucksachennummer sowie im Internet unter der Adresse: www.parldok.thueringen.de eingesehen werden.