23.07.2015 Drucksache 6/900Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 6. August 2015 Tempolimit auf Thüringer Autobahnen Die Kleine Anfrage 334 vom 3. Juni 2015 hat folgenden Wortlaut: Im Rahmen der von der Ministerin für Umwelt, Energie und Naturschutz vorgestellten Studie "Thüringer Emissionskataster und Treibhausgasbilanz" sollen weitere Maßnahmen zur CO2-Ausstoßreduzierung erfasst werden. Im Freien Wort Suhl wird am 28. Mai 2015 berichtet, dass die Ministerin für Umwelt, Energie und Naturschutz ein Tempolimit ins Auge fasst, um den CO2-Ausstoß in Thüringen zu verringern. Am 1. Juni 2015 verneinte der Regierungssprecher des Freistaats Thüringen (Thüringische Landeszeitung Erfurt vom 1. Juni 2015) die momentane Absicht zur Einführung eines Tempolimits durch die Landesregierung. Ich frage die Landesregierung: 1. Plant die Landesregierung ein Tempolimit? 2. Wenn nein, wie ist die Ankündigung der Ministerin zu verstehen? 3. Wie ist die Aussage "vorerst kein Tempolimit" einzuführen des Regierungssprechers zu verstehen? Gibt es Überlegungen innerhalb der Landesregierung, in dieser Frage in der 6. Legislaturperiode aktiv zu werden? 4. Beabsichtigt die Landesregierung Gutachten zur Auswirkung eines Tempolimits in Auftrag zu geben? Wenn ja, wann? 5. Besteht in der Landesregierung Konsens darüber, dass ein Tempolimit grundsätzlich ein geeignetes Mittel zur substanziellen Einsparung von CO2-Emissionen ist? Welche Anhaltspunkte hat die Landesregierung dafür? 6. Ist die Landesregierung der Ansicht, dass auch Fahrverbote grundsätzlich geeignet wären, den CO2- Ausstoß substanziell zu senken? 7. Wie hoch wäre nach Erkenntnissen der Landesregierung der prognostizierte CO2-Ausstoß in Thüringen bei einem Tempolimit von 130 Kilometer pro Stunde im Vergleich zu einem durchschnittlichen Jahr ohne Tempolimit? 8. Welche weiteren Auswirkungen hätte ein Tempolimit für den Thüringer Autobahnverkehr sowie für die Anbindung der Thüringer Regionen an die Oberzentren? K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Gruhner (CDU) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/900 9. Sieht die Landesregierung eine Veranlassung, bei Einführung eines Tempolimits auch das bestehende Landesentwicklungsprogramm zu überarbeiten? 10. Wie bewertet die Landesregierung, dass sich innerhalb dieser Legislaturperiode die Umweltministerin und die Ministerin für Infrastruktur und Landwirtschaft widersprüch lich zum Nutzen und zur geplanten Einrichtung eines Tempolimits ausgesprochen haben? Das Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft hat die Kleine Anfrage namens der Landesre gierung mit Schreiben vom 22. Juli 2015 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Nein, die Landesregierung plant kein generelles Tempolimit auf den Bundesautobahnen im Freistaat Thüringen . Die Einführung eines generellen Tempolimits auf Bundesautobahnen obliegt nicht dem Landesrecht , sondern dem Bundesrecht. Zu 2.: Die Aussage von Frau Ministerin Siegesmund ist dahingehend zu verstehen, dass die Möglichkeit der Einführung eines Tempolimits auf Bundesautobahnen im Gesamtpaket aller Maßnahmen zur CO2-Emissionsminderung nicht aus den Augen verloren werden soll. Zu 3.: Siehe Antwort zu Frage 1. Es gibt keine Überlegungen der Landesregierung, in der 6. Legislaturperiode in dieser Frage aktiv zu werden. Zu 4.: nein Zu 5.: Eine Meinungsbildung innerhalb der Landesregierung hat hierzu noch nicht stattgefunden. Zu 6.: Dazu wurden seitens der Landesregierung keine Überlegungen angestellt. Zu 7.: Der Landesregierung liegen keine entsprechenden Erkenntnisse vor. Zu 8.: Siehe Antwort zu Frage 7. Zu 9.: Siehe Antwort zu Frage 1. Die Einführung eines Tempolimits würde im Übrigen keine Überarbeitung des Landesentwicklungsprogramms erfordern. Zu 10.: Nach Auffassung der Landesregierung liegen keine diesbezüglichen widersprüchlichen Aussagen vor. In Vertretung Dr. Sühl Staatssekretär