28.07.2015 Drucksache 6/902Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 6. August 2015 Erdstoffdeponie Rippersroda in Plaue (Ilm-Kreis) Die Kleine Anfrage 347 vom 18. Juni 2015 hat folgenden Wortlaut: Nach meinen Informationen hat die Stadt Plaue im Ortsteil Rippersroda ein Grund stück mit einem Rohbau an eine Privatperson verkauft. Auf diesem Grundstück wird eine Erdstoffdeponie betrieben. Auch der Bauschutt des Rohbaus wurde auf der Deponie entsorgt. Regelmäßig bringen Autos einer Tiefbaufirma Materialien auf die Deponie. Die Stadt Plaue unterliegt der Rechtsaufsicht des Landes. Ich frage die Landesregierung: 1. Welche Erkenntnisse hat die Landesregierung zur Erdstoffdeponie in Rippersroda? 2. Ist für das Betreiben dieser Erdstoffdeponie eine Genehmigung erforderlich und wenn ja, wann wurde diese mit welchen Auflagen von wem erteilt? Wenn nein, warum nicht? 3. Welche Erkenntnisse liegen der Landesregierung über die Herkunft des auf der Depo nie entsorgten Materials vor? Das Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz hat die Kleine Anfrage namens der Lan desre gierung mit Schreiben vom 23. Juli 2015 (Eingang: 28. Juli 2015) wie folgt beantwortet: Zu 1.: Auf den nachgefragten Grundstücken in Rippersroda wird keine Erdstoffdeponie betrieben, sondern eine Geländeregulierung durchgeführt. Die untere Baubehörde des Landratsamtes Ilm-Kreis erteilte dem Grundstückseigentümer für diese Maßnahme eine baurechtliche Genehmigung (vom 4. Juli 2008) zur Geländeregulierung/Erdauffüllung. Beauflagt wurde, die Geländeregulierung so durchzuführen, dass der Urzustand der Fläche wie vor dem Bau eines dortigen ehemaligen Ferienlagers wieder hergestellt wird. Für die Geländeregulierung/Erdauffüllung darf nur unbelasteter Erdaushub verwendet werden. Bauschutt darf nicht eingesetzt werden. K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Kuschel (DIE LINKE) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Umwelt, Energie und Naturschutz 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/902 Zu 2.: Siehe Antwort zu Frage 1. Zu 3.: Der Grundstückseigentümer vereinbarte mit einer Tiefbaufirma, dass diese im Rahmen ihrer Tätigkeit anfallenden unbelasteten Erdaushub auf das Grundstück liefert. Eine zeitliche Vorgabe wurde nicht vereinbart. Damit ist die große Zeitspanne seit der Genehmigung der Maßnahme zu erklären. Derzeit können keine Angaben zur Herkunft des Erdaushubes gemacht werden. Auf Veranlassung des Umweltamtes des Landratsamtes Ilm-Kreis im Juli 2015 hat der Grundstückseigentümer von der Tiefbaufirma eine Bestätigung angefordert , dass es sich bei den angelieferten Erdstoffen um unbelasteten Erdaushub handelt. Das Umweltamt des Landratsamtes Ilm-Kreis überwacht im weiteren Verlauf die abfallrechtlichen Belange und prüft in diesem Zusammenhang auch die Herkunft des Erdaushubes. In Vertretung Möller Staatssekretär