28.07.2015 Drucksache 6/904Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 10. August 2015 Situation des Informatikunterrichts an Thüringer Schulen (II) Die Kleine Anfrage 351 vom 19. Juni 2015 hat folgenden Wortlaut: Informatik findet in der Schule regelmäßig in fächerverbindender und fächerübergreifender Form statt. Den Kern der informatischen Bildung bildet in Thüringen aber ein eigenes Unterrichtsfach (Informatikunterricht). Mit seinen Lerninhalten verfügt es über eine klare Wissenschaftsorientierung zu den naturwissenschaftli chen Bezugsdisziplinen. Die Lehrpläne für das Fach Informatik legen zudem einen elementaren Schwer punkt auf neueste Konzepte der informatischen Bildung. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele Lehrerinnen und Lehrer unterrichten im Schuljahr 2014/2015 das Fach Informatik an allgemein bildenden und berufsbildenden Schulen in Thüringen (aufgeschlüsselt nach Schulart)? 2. Wie viele Thüringer Lehrerinnen und Lehrer verfügen über zwei Staatsexamen im Fach Informatik (oder anerkanntes gleichwertiges Unterrichtsfach) (aufgeschlüsselt nach Schulart)? 3. Wie viele Thüringer Lehrerinnen und Lehrer verfügen über eine Lehrbefähigung mit abgeschlossener Erweiterungsprüfung in Folge eines Ergänzungsstudiums im Fach Informatik (aufgeschlüsselt nach Schulart)? 4. Wie viele Thüringer Lehrerinnen und Lehrer verfügen über eine Unterrichtserlaubnis im Fach Informa tik? Wie viele davon in Folge eines Weiterbildungslehrgangs im Fach Informatik (aufgeschlüsselt nach Schulart)? 5. Wird in Thüringen das Fach Informatik fachfremd unterrichtet? Wenn ja: a) Wie viele Thüringer Lehrerinnen und Lehrer unterrichteten bzw. unterrichten in den Schuljahren 2012/2013, 2013/2014 und 2014/2015 fachfremd (aufgeschlüsselt nach Schulart)? b) Aus welchen Gründen wird fachfremd unterrichtet? c) Wie wird die fachwissenschaftliche und fachdidaktische Qualität im fachfremd unterrichteten Infor matikunterricht sichergestellt? d) Welche Maßnahmen plant die Landesregierung zur Minimierung des fachfremd erteilten Informatik unterrichts? 6. Wie steht die Landesregierung zu Forderungen informatische Bildung als eigenes Unterrichtsfach ab der Klasse 5 in die Stundentafel aufzunehmen? K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Tischner (CDU) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/904 Das Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport hat die Kleine Anfrage namens der Lan desre gierung mit Schreiben vom 27. Juli 2015 wie folgt beantwortet: Zu 1. bis 4.: Der Einsatz und die Ausbildung von Lehrerinnen und Lehrern im Fach Informatik gegliedert nach Schular ten stellt sich an staatlichen Schulen für das Schuljahr 2014/2015 wie folgt dar: Schulart Personen mit Einsatz (1.) Personen mit 2. Staatsexamen (2.) Personen mit Erweiterungsstudium (3.) Personen mit Unterrichtser laubnis (4.) Grundschule Regelschule 34 1 14 22 Gemeinschaftsschule 7 4 Gymnasium 133 10 55 62 Gesamtschule/Sonstige Schule 10 1 1 1 Förderschule 1 Kolleg 2 berufsbildende Schule 113 38 72 33 Gesamt 299 50 147 118 Bei Personen mit Einsatz kann es zu Doppelzählungen kommen (eine Person unterrichtet in verschiede nen Schularten). Zu 5.: Die Anzahl der Lehrerinnen und Lehrer mit fachfremden Einsatz im Fach Informatik stellt sich für den an gefragten Zeitraum wie folgt dar: Schulart fachfremd 2012 2013 2014 Grundschule Regelschule 30 26 24 Gemeinschaftsschule 9 10 6 Gymnasium 47 46 41 Gesamtschule/Sonstige Schule 7 6 7 Förderschule Kolleg 2 2 2 berufsbildende Schule 42 45 32 Gesamt: 137 135 112 Fachfremd unterrichtet wird u. a. aufgrund von: - Projektunterricht in der Schule, - Klassenfahrten, Wandertagen, Betriebspraktika etc. (LaaO), - Unterrichtsbeauftragungen für einen befristeten Zeitraum, bedingt durch Überhang/Mangel in entspre chenden Fächern, - dienstlichen Hinderungsgründen (z. B. wegen externer Beratungen, Fortbildungen) sowie - Erkrankungen des Fachlehrers. Das Wahlpflichtfach Informatik kann in den Klassenstufen 9/10 des Gymnasiums nur dann angeboten wer den, wenn die Schule über fachkompetente Lehrer bzw. Fachlehrer verfügt. 3 Drucksache 6/904Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode In der Qualifikationsphase der gymnasialen Oberstufe (Klassenstufen 11/12) muss das Fach Informatik von einem Fachlehrer unterrichtet werden. Die Sicherstellung der fachwissenschaftlichen und fachdidaktischen Qualität erfolgt u. a. durch: - kompetenzorientierte Lehrpläne, - Selbststudium, - gegenseitige Unterrichtsbesuche (nach Möglichkeiten der Schule), - Fachberater, - Fachkonferenzen sowie - regionale und überregionale Fortbildungen. Zur Minimierung des fachfremd erteilten Informatikunterrichts erfolgen bei Bedarf Ausschreibungen im Rah men der Einstellungsmöglichkeiten. Zu 6.: In Thüringen gilt bereits seit dem Schuljahr 2009/2010 der verpflichtend zu unterrichtende integrative Kurs Medienkunde für die Klassenstufen 5 bis 10. Im Kursplan, auf dessen Grundlage der Kurs unterrichtet wird, finden sich neben medienkundlichen auch informatische Inhalte. Der Kursplan Medienkunde bildet somit die Grundlage informatischer Bildung in Thüringen. Eine weitere Änderung der Stundentafel ist derzeit nicht vorgesehen. Dr. Klaubert Ministerin