29.07.2015 Drucksache 6/910Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 13. August 2015 Kosten für den Bau des Radwegs Saalfeld/Obernitz - nachgefragt Die Kleine Anfrage 353 vom 23. Juni 2015 hat folgenden Wortlaut: Die Kleine Anfrage 286 schloss die Frage nach den Kosten für den Bau des Radwegs an der Bundesstra ße 85 im Bereich Saalfeld/Obernitz ein. In ihrer Antwort bezifferte die Thüringer Ministerin für Infrastruktur und Landwirtschaft, Birgit Keller, die Baukosten für den rund 730 Meter langen Radweg mit 480.000 Euro. Laut einem Bericht der Ostthüringer Zeitung (Lokalteil Saalfeld/Rudolstadt) vom 10. Juni 2015 wurde schon kurz nach Baubeginn ein erhöhter Aufwand im Gründungsbereich festgestellt. Der Investitionsaufwand habe sich von geplanten 1,5 Millionen Euro auf zwei Millionen Euro erhöht. Ich frage die Landesregierung: 1. Kann die Landesregierung die Aussagen des Berichts der Ostthüringer Zeitung vom 10. Juni 2015 bestä tigen und wenn ja, seit wann liegen die Informationen über den Investitionsaufwand in dieser Höhe vor? 2. Auf welcher Grundlage erfolgte die Berechnung der 480.000 Euro? 3. Wie kommt die Differenz zu dem genannten Investitionsaufwand von zwei Millio nen Euro zustande? 4. Wie erfolgte die anteilige Finanzierung der Baumaßnahme? Das Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft hat die Kleine Anfrage namens der Lan desre gierung mit Schreiben vom 28. Juli 2015 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Die vom Straßenbauamt Mittelthüringen am 8. Juni 2015 gegenüber der Ostthüringer Zeitung gegebene Antwort bezog sich auf die Gesamtkosten zum Bau von Stützwand und Radweg. Der Radweg wurde aus Platzgründen mittels eines Kragarms an die zu erneuernde Stützwand angehängt und gleichzeitig mit die ser gebaut. Ergänzend wurden weitere ca. 320 Meter Radweg gebaut, um diesen an den Bestand anzu binden. Die Kosten des Radwegs sind in den Gesamtkosten der Baumaßnahme, die aus Stützwand und Radweg besteht, enthalten. Da in der Kleinen Anfrage 286 explizit nach den Kosten des Radwegs gefragt wurde, wurde dort auch nur dieser Kostenanteil genannt. In der Pressemeldung sind darüber hinaus auch die nachstehend zu Frage 3 genannten Mehrkosten ent halten, die zum Zeitpunkt der Beantwortung der Kleinen Anfrage 286 noch nicht bekannt waren. K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Kowalleck (CDU) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/910 Zu 2.: Die in der Antwort zur Kleinen Anfrage 286 genannten Kosten beinhalteten die reinen Radwegkosten, ein schließlich des Kostenanteils an der Stützwand, der für die Aufnahme des Radwegs notwendig ist (Krag arm, Anteil an der Gründung). Grundlage hierfür war der ursprünglich abgeschlossene Bauvertrag. Zu 3.: Im Bereich der Stützwandgründung entstanden unvorhergesehene Mehrkosten, da trotz umfangreicher Bau grunderkundungen erst zu Beginn der Bauausführung Reste einer zweiten Stützwand hinter der sichtbaren Stützwand gefunden wurden. Dies war bei der Ausbildung der Gründung für die neue Stützmauer durch zu sätzliche Sicherungen zu berücksichtigen. Die dadurch erforderlichen Leistungen verursachten die Mehr kosten. Da die Kosten der Stützwandgründung anteilig auch dem Radweg zuzuordnen sind, wirkt sich die genannte Kostenerhöhung auch auf den Kostenanteil des Radwegs aus. Die Erhöhung beträgt ca. 30.000 Euro, so dass sich die Gesamtkosten des Radwegs auf ca. 510.000 Euro erhöhten. Der auf die Stützwand entfallende Kostenanteil beträgt jetzt ca. 1.490.000 Euro. Zu 4.: Stützwand und Radweg werden aus Bundesmitteln finanziert. In Vertretung Dr. Sühl Staatssekretär