06.08.2015 Drucksache 6/916Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 20. August 2015 Zukunft der Wismut-Kunstsammlung Die Kleine Anfrage 349 vom 19. Juni 2015 hat folgenden Wortlaut: Die Kunstsammlung der ehemaligen Sowjetisch-Deutschen Aktiengesellschaft Wismut (SDAG Wismut) gilt mit ihren über 4.200 Werken als eines der bedeutungsvollsten Zeitzeugnisse der Entwicklung der Kunst der Deutschen Demokratischen Republik. Der Wismut GmbH, als derzeitige Besitzerin der Kunstsammlung , fehlt allerdings ein Auftrag zur Wahrung des Wismut-Erbes. Die Ausstellungen in Chemnitz und Gera haben das breite öffentliche Interesse an dem Wismut-Nachlass eindrucksvoll gezeigt. Auf Nachfrage zur Zukunft der Kunstsammlung teilte mir das Bundesministerium für Wirtschaft und Ener gie mit, dass bis Mitte 2016 ein gemeinsames Konzept zwischen dem Bund, der Wismut GmbH und den Ländern Thüringen und Sachsen erarbeitet werden soll. Ich frage die Landesregierung: 1. Haben bereits Gespräche zwischen dem Bund, der Wismut GmbH und den Ländern Sachsen und Thüringen stattgefunden? Wenn ja, welche Ergebnisse hatten diese Gespräche? 2. Welcher weitere Zeitplan ist für den Ablauf der Gespräche geplant bzw. vereinbart? 3. Plant die Landesregierung, sich finanziell an der Sicherung der Kunstsammlung zu beteiligen? Die Thüringer Staatskanzlei hat die Kleine Anfrage namens der Lan desre gierung mit Schreiben vom 4. August 2015 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Nein, bisher haben keine gemeinsamen Gespräche stattgefunden. Die Länder Sachsen und Thüringen erarbeiten derzeit eine gemeinsame Position, um dann im Herbst Verhandlungen mit dem Bund zu führen. Zu 2.: Die Gespräche mit dem Bund sollen nach Klärung einer gemeinsamen Position zeitnah stattfinden. K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Matschie (SPD) und A n t w o r t der Thüringer Staatskanzlei 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/916 Zu 3.: Da derzeit noch keine Aussage möglich ist, wo die Kunstsammlung verbleiben wird, ob in Sachsen oder Thüringen, noch welche Kosten damit verbunden sein werden, die zur Sicherung des Bestandes vom Bund, dem Freistaat Thüringen und einer Sitzgemeinde getragen werden müssen, kann noch keine Aussage zur finanziellen Beteiligung getroffen werden. Prof. Dr. Hoff Chef der Staatskanzlei