11.08.2015 Drucksache 6/923Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 24. August 2015 Erdstoffdeponie Rippersroda in Plaue (Ilm-Kreis) II Die Kleine Anfrage 355 vom 23. Juni 2015 hat folgenden Wortlaut: Nach Informationen des Fragestellers hat die Stadt Plaue im Ortsteil Rippersroda ein Grund stück mit ei nem Rohbau an eine Privatperson verkauft. Auf diesem Grundstück wird eine Erdstoffdeponie betrieben. Die Stadt Plaue hat nun wiederum für eine Buswendeschleife ein Teil des Grundstücks zum Verkehrswert zurückgekauft. Die Stadt Plaue unterliegt der Rechtsaufsicht des Landes. Ich frage die Landesregierung: 1. Musste für diesen Kauf durch die Stadt Plaue eine Genehmigung nach § 66 Thüringer Kommunalordnung von der Rechtsaufsichtsbehörde eingeholt werden? 2. Wenn ja, ist das erfolgt und wenn nicht, welche Konsequenzen hat das Nichteinholen einer Genehmigung? Das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage namens der Lan desre gierung mit Schreiben vom 11. August 2015 (Datum des Eingangs) wie folgt beantwortet: Zu 1.: § 66 der Thüringer Kommunalordnung enthält keine Genehmigungspflicht für den Kauf von Vermögensge genständen. Zu 2.: Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen. Dr. Poppenhäger Minister K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Kuschel (DIE LINKE) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales