12.08.2015 Drucksache 6/926Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 25. August 2015 Lehrermangel an der staatlichen Regelschule Bad Tennstedt und im Unstrut-Hainich -Kreis Die Kleine Anfrage 380 vom 9. Juli 2015 hat folgenden Wortlaut: An der Regelschule Bad Tennstedt soll zur Absicherung des Französischunterrichts nach dem Weggang des jetzigen Französischlehrers nun ein Lehrer aus der Gemeinschaftsschule Herbsleben den Unterricht im Fach Französisch für ein Schuljahr absichern. Der Musikunterricht in der Regelschule Bad Tennstedt ist für das Schuljahr 2015/2016 bis zum jetzigen Zeitpunkt personell nicht abgesichert. Der bisherige Musiklehrer, welcher auf Honorarbasis den Unterricht absicherte , wird aufgrund einer Ablehnung der Verlängerung seines Vertrags nicht mehr an der Schule tätig sein können. Ein anderer Musiklehrer wurde der Schule nach meiner Kenntnis bislang nicht in Aussicht gestellt. Beide Situationen werden u.a. von den Schülern und Eltern kritisch gesehen. Insbesondere für den späteren Übergang der Schüler auf ein Gymnasium bzw. ein berufliches Gymnasium ist der Französischunterricht als zweite Fremdsprache unabdingbar und auch der Musikunterricht muss wieder abgesichert werden. Ich frage die Landesregierung: 1. Welche personellen Angebote wurden der Regelschule Bad Tennstedt für die Fachbereiche Musik und Französisch für das Schuljahr 2015/2016 wann unterbreitet? 2. Welche personellen Bedarfe wurden seitens der Regelschule Bad Tennstedt an das zuständige Schulamt gemeldet? 3. Aus welchem Rechtsgrund wurde von wem die Verlängerung des Vertrags mit dem Musiklehrer abgelehnt, obwohl es rechtlich möglich sein soll, einen solchen Vertrag auch über insgesamt zwei Jahre laufen zu lassen, zumal eine Beschäftigung über die Sommerferien durch die Schule angeboten wurde? 4. Welche Perspektiven werden der Regelschule für die Absicherung des Französischunterrichts ab dem Schuljahr 2016/2017 durch das Kultusministerium gegeben? 5. Welche Perspektiven werden der Regelschule zur Absicherung des Musikunterrichts ab dem Schuljahr 2015/2016 gegeben? 6. Wurden die Stellen für die o.g. beiden Fachbereiche der Regelschule Bad Tennstedt inzwischen ausgeschrieben und gibt es Bewerbungen für die Stellen? K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Lehmann (CDU) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/926 7. An welchen Regelschulen im Unstrut-Hainich-Kreis fehlt Lehrpersonal für welche Fächer und was wurde dagegen unternommen (bitte Aufstellung nach einzelnen Schulen)? Das Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport hat die Kleine Anfrage namens der Lan desregierung mit Schreiben vom 11. August 2015 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Am 30. Juni 2015 wurde der Regelschule Bad Tennstedt mitgeteilt, dass mit der Abordnung einer Lehrkraft an die Schule die Absicherung des Französischunterrichts im Schuljahr 2015/2016 bedarfsgerecht erfolgt. Gleichzeitig wurde der Regelschule Bad Tennstedt mitgeteilt, dass für das Fach Musik aufgrund fehlender Bewerber auf die ausgeschriebenen Stellen sowie der tatsächlichen regional-, fach- und schulartspezifischen Einsatzmöglichkeiten des vorhandenen und des neu eingestellten Personals derzeit die Möglichkeiten der Stellenbesetzungen ausgeschöpft sind. Für die Absicherung des Musikunterrichts im Schuljahr 2015/2016 wurde seitens des Staatlichen Schulamts Nordthüringen die weitere Prüfung von Optionen angekündigt. Zu 2.: Mit Schreiben des Schulleiters vom 21. Januar 2015 hat die Regelschule Bad Tennstedt dem Schulamt Nordthüringen den Bedarf von 14 Wochenstunden im Fach Französisch mitgeteilt, da die Lehrkraft für Französisch ab August 2015 als Landesprogrammlehrkraft an einer Schule in Kirgistan für voraussichtlich drei Jahre vorgesehen ist. Seitens des Thüringer Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport erfolgte daraufhin die Freigabe für eine zusätzliche Einstellung. Aufgrund fehlender Bewerbungen entsprechend ausgebildeter Regelschullehrer konnte diese jedoch nicht adäquat für die Regelschule Bad Tennstedt besetzt werden. Im Rahmen des Profilbereiches wurde seitens der Schule neben dem Wahlpflichtfach Französisch als zweite Fremdsprache das Wahlpflichtfach Russisch zur Auswahl angeboten. Hierfür bestand jedoch zu wenig Interesse, sodass kein Kurs eingerichtet werden konnte. Die Regelschule Bad Tennstedt hat im Schuljahr 2014/2015 in den Klassenstufen 7 und 8 drei Wahlpflichtfächer angeboten, neben Natur und Technik, das gemäß Anlage 2 zu § 44 Abs. 1 Thüringer Schulordnung anzubieten ist, noch Französisch sowie Darstellen und Gestalten. In der Klassenstufe 8 belegten elf Schüler das Fach Darstellen und Gestalten und zehn Schüler das Fach Französisch. Gemäß Punkt 3.1 Verwaltungsvorschrift des Thüringer Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport zur Organisation des Schuljahres 2015/2016 (VVOrgS1516) entscheidet die Schule in eigener pädagogischer Verantwortung über die Bildung von Klassen, Kursen und Lerngruppen. Diese sollten jedoch einen zweckmäßigen und wirtschaftlichen Einsatz von personellen und sächlichen Mitteln sichern. Der Bedarf für das Fach Musik ist dem Staatlichen Schulamt Nordthüringen seit Längerem bekannt. Zu 3.: Über das Modell der Personalbudgetierung vom Staatlichen Schulamt vorgenommene befristete Einstellungen stellen eine zeitliche Überbrückung personeller Engpässe in der Unterrichtsabsicherung dar. Von diesem Modell kann nur Gebrauch gemacht werden, wenn das Schulamt alle möglichen unbefristeten Einstellungen vorgenommen hat und sodann Vakanzen in der Unterrichtsabsicherung zu verzeichnen sind. Die Befristung wird in der Regel für ein Schulhalbjahr mit der Option einer unbefristeten Einstellung zum nächsten Einstellungstermin vorgenommen. Befristete Arbeitsverträge im Rahmen der Personalbudgetierung enden mit Ablauf eines Schulhalbjahres oder Schuljahres. Eine Vertragslaufzeit über die Sommerferien ist nicht möglich, da in dieser Zeit kein Unterricht abzusichern ist. Für befristete Einstellungen im Rahmen der Personalbudgetierung muss das Gesetz über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge eingehalten werden. Gemäß § 14 dieses Gesetzes ist die kalendermäßige Befristung eines Arbeitsvertrages ohne Vorliegen eines sachlichen Grundes nicht zulässig, wenn mit demselben Arbeitgeber bereits zuvor ein befristetes oder unbefristetes Arbeitsverhältnis bestanden hat. Insofern ist ein sogenannter Kettenvertrag, der infolge der erneuten Einstellung des im Schuljahr 2014/2015 befristet Eingestellten entstehen würde, ausgeschlossen. Zu 4.: Für die Absicherung des Französischunterrichts ab dem Schuljahr 2016/2017 an der Regelschule Bad Tennstedt ist zum jetzigen Zeitpunkt noch keine Auskunft möglich. Mit dem Ziel, Unterrichtsausfall nochmals zu verringern, sollen über die in 2015 geplanten 500 Neueinstellungen weitere 100 Lehrkräfte eingestellt und damit in den Aufbau einer Personalvertretungsreserve einge- 3 Drucksache 6/926Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode stiegen werden. Die 100 zusätzlichen Einstellungen werden auf die Staatlichen Schulämter kontingentiert. Die Schulämter erhalten so die Möglichkeit, zunächst die 500 Einstellungen einzuplanen und sich dann abzeichnende Probleme bei der Unterrichtsabsicherung durch die weiteren Einstellungen zu begegnen. Dabei entscheidet das Staatliche Schulamt vor Ort, für welche Schulen und Fachkombinationen Einstellungen vorgenommen werden. Die weitere Ausgestaltung wird durch die Festlegungen im Haushalt 2016/2017 mitbestimmt. Zu 5.: Siehe Antwort zu Frage 1. Zu 6.: Für die o. g. beiden Fachbereiche der Regelschule Bad Tennstedt wurden Stellen ausgeschrieben, es gab keine Bewerbungen. Zu 7.: Wegen der derzeit noch durchzuführenden Personalmaßnahmen, die den gesamten Schulamtsbereich betreffen, kann noch keine abschließende Feststellung über den tatsächlichen Lehrereinsatz im Schuljahr 2015/2016 getroffen werden. Konkrete Informationen liegen erst nach Abschluss aller Personalmaßnahmen nach dem Schuljahresbeginn vor. In Vertretung Ohler Staatssekretärin