17.08.2015 Drucksache 6/930Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 28. August 2015 Stellenbesetzungen trotz vorläufiger Haushaltsführung und Anwendung des Prinzips der Bestenauslese Die Kleine Anfrage 366 vom 30. Juni 2015 hat folgenden Wortlaut: Im Bereich der Thüringer Staatskanzlei und der Landesministerien sind in den letzten Monaten nach Kenntnis des Fragestellers zahlreiche Stellen trotz vorläufiger Haushaltsführung besetzt worden. In vielen Fällen soll dies ohne Ausschreibung durch die Dienststellen erfolgt sein. Dem Vernehmen nach sind in Einzelfällen durch die jeweiligen Hausleitungen bei der Eingruppierung der Beschäftigten auch sachlich nicht gerechtfertigte Ein- und Höhergruppierungen vorgenommen worden. Die freihändige Postenvergabe der Landesregierung soll auch unter den Anhängern der Parteien DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN für Unmut gesorgt haben. Gegen den Personalvorschlag des Ministerpräsidenten für den Posten des Landesbehindertenbeauftragten regte sich vernehmlicher Protest. Auch wurde z.B. der ehemalige Abgeordnete der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Carsten Meyer, in der Presse mit den Worten zitiert, ihn beschleiche das Gefühl, "auf einem der von mir immer bekämpften Versorgungsposten zu landen." (Thüringische Landeszeitung vom 20. März 2015). Demgegenüber soll sein Parteikollege Dr. Frank Augsten einem Pressebericht (z.B. Bauernzeitung.de vom 22. Juni 2015) zufolge einen herausgehobenen Posten im Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft erhalten haben. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele Stellen wurden im Leitungsbereich der Thüringer Ministerien, der Thüringer Staatskanzlei und des Thüringer Landesverwaltungsamts sowie für Beauftragte des Freistaats Thüringens seit dem Amtsantritt der Landesregierung am 5. Dezember 2014 bis zum 1. Juli 2015 neu besetzt (bitte einzeln nach Dienststellen, Stellenprofil und Eingruppierung aufführen)? 2. In wie vielen der unter Frage 1 erfragten Fällen erfolgte die Einstellung bzw. Neubesetzung trotz vorläufiger Haushaltsführung und wie begründet die Landesregierung diese Besetzungspraxis (bitte einzeln nach Dienststellen aufführen)? 3. In wie vielen der unter Frage 1 erfragten Fällen erfolgte die Einstellung bzw. Neubesetzung einer Stelle ohne ein öffentliches Ausschreibungsverfahren? 4. In wie vielen der unter Frage 1 erfragten Fällen wurde mit dem Stelleninhaber ein neues Dienstverhältnis im öffentlichen Dienst des Freistaats begonnen (bitte einzeln nach Dienststelle, Stellenprofil und Eingruppierung aufführen)? K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Gruhner (CDU) und A n t w o r t des Thüringer Finanzministeriums 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/930 5. In wie vielen der unter Frage 1 erfragten Fällen wurde eine Verbeamtung auf Probe vorgenommen (bitte einzeln nach Dienststelle, Stellenprofil und Eingruppierung aufführen)? 6. In wie vielen der unter Frage 1 erfragten Fällen verfügte die Mitarbeiterin bzw. der Mitarbeiter bereits über einschlägige Erfahrungen im öffentlichen Dienst, insbesondere über Verwaltungserfahrungen (bitte einzeln nach Dienststelle, Stellenprofil und Eingruppierung aufführen)? 7. Wie hoch liegt das Personalkostenvolumen bis zum (planmäßigen) Ende der 6. Legislaturperiode, das durch diese, von der derzeitigen Landesregierung zu verantwortenden, Stellenbesetzungen generiert wird (bitte einzeln nach Dienststellen aufführen)? 8. In wie vielen der unter Frage 1 erfragten Fällen wurde durch die Hausleitung auf eine Beteiligung der Personalräte verzichtet (bitte einzeln nach Dienststelle, Stellenprofil und Eingruppierung aufführen)? 9. In wie vielen der unter Frage 1 erfragten Fällen haben sich Personalräte gegen die Personalvorschläge bzw. die Personalauswahl der Hausleitung gewandt (bitte einzeln nach Dienststelle, Stellenprofil und Eingruppierung aufführen)? 10. Wie bewertet die Landesregierung die Einrichtung von zahlreichen neuen Posten bzw. die Besetzung von Stellen mit Mitarbeitern ohne einschlägige Verwaltungserfahrung vor dem Hintergrund des anhaltend notwendigen Personalabbaus und des in vielen nachgeordneten Behörden fehlenden Spielraums für Personalbesetzungen? 11. Wie hoch liegt nach Erkenntnissen der Landesregierung der fachlich gebotene Bedarf für qualifiziertes Personal (im Zeitraum bis 2019) in den Ministerien bzw. den nachgeordneten Behörden und wie plant die Landesregierung, diesem gerecht zu werden? Das Thüringer Finanzministerium hat die Kleine Anfrage namens der Lan desre gierung mit Schreiben vom 14. August 2015 wie folgt beantwortet: Vorbemerkungen: Datenschutzrechtliche Aspekte: Im Hinblick auf die Veröffentlichung der Antwort der Kleinen Anfrage bestehen hiergegen aus datenschutzrechtlicher Sicht Bedenken (vgl. Artikel 67 Abs. 3 Nr. 1 der Verfassung des Freistaats Thüringen). Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung verbürgt jeder natürlichen Person, mithin auch Bediensteten des Freistaats , einen Schutz gegen die unbegrenzte Verwendung und Weitergabe der auf sie bezogenen, individualisierten oder individualisierbaren Daten. Der Eingriff durch Veröffentlichung der personenbezogenen Daten einer bestimmbaren natürlichen Person in der Internetpräsentation des Landtages wiegt so schwer, dass nach Auffassung der Landesregierung eine Veröffentlichung nicht erfolgen kann. Es können aus der Aufstellung zur Beantwortung der Fragen 1, 3, 4, 5, 6, 8 und 9 u. a. Rückschlüsse auf die an konkrete Personen gezahlten Vergütungen gezogen werden. Die Beantwortung dieser Fragen wurde daher in einer Anlage vorgenommen, die als "nicht zur Veröffentlichung vorgesehen" gekennzeichnet wurde.* Allgemeines: Es wird darauf hingewiesen, dass Dienstposten, die nicht dauerhaft, sondern nur im Wege der Abordnung besetzt/umbesetzt wurden, bei der Beantwortung der Kleinen Anfrage nicht berücksichtigt wurden. Zu 1.: Es wird auf die beigefügte Anlage verwiesen.* (vgl. Vorbemerkung der Antwort der Landesregierung und Hinweis in der Endnote dazu) Nach dem Thüringer Datenschutzgesetz hat sich die Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten an dem Ziel auszurichten, so wenig wie möglich personenbezogene Daten zu verarbeiten. Personenbezogene Daten sind auch Einzelangaben über persönliche oder sachliche Verhältnisse einer bestimmbaren 3 Drucksache 6/930Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode natürlichen Person. Die Angaben in der Spalte "Stellenprofil" wurden daher so gewählt, dass unter Zuhilfenahme des jeweiligen Geschäftsverteilungsplanes eine Zuordnung zu konkreten Personen erschwert wird. Die Beschreibung des Stellenprofils wird daher auf die Angaben Abteilungsleiter/in, Referatsleiter/in, Referent /in, Sachbearbeiter/in und Mitarbeiter/in beschränkt. Zu 2.: Einstellungen bzw. Neubesetzungen von Dienstposten während der vorläufigen Haushaltsführung sind haushaltsrechtlich nur dann relevant, wenn durch sie Mehrkosten hervorgerufen werden. Keine Relevanz haben Neubesetzungen von Dienstposten, die kostenneutral sind, bei denen also die Neubesetzung durch Versetzung erfolgt und Nachbesetzung nicht in der oder erst nach Abschluss der vorläufigen Haushaltsführung erfolgt. Aber auch Neubesetzungen von Dienstposten, die Mehrkosten verursachen, sind während der vorläufigen Haushaltsführung zulässig, wenn die Voraussetzungen des Artikels 100 der Verfassung des Freistaats Thüringen erfüllt sind. Danach ist die Landesregierung ermächtigt, Ausgaben zu leisten und Verpflichtungen einzugehen , die nötig sind, um gesetzlich begründete Verpflichtungen zu erfüllen und Leistungen fortzusetzen, sofern durch den Haushaltsplan des Vorjahres bereits Beträge bewilligt worden sind. Hieraus lässt sich ableiten , dass die Maßnahmen zulässig sind, die erforderlich und unaufschiebbar sind, sofern nach den bisherigen haushaltsrechtlichen Rahmenbedingungen davon ausgegangen werden kann, dass die hierdurch verursachten Kosten aus dem später in Kraft tretenden Haushalt gedeckt werden können. Vor dem Hintergrund des Regierungswechsels war die neue Landesregierung vor die Aufgabe gestellt, arbeitsfähig zu werden, um ihren Regierungs- und Gestaltungsauftrag wahrnehmen zu können. Bei einem Wechsel der Hausleitung ist es üblich und unumgänglich, dass gewisse Vertrauenspositionen des Ministers /der Ministerin und Staatssekretärs/Staatssekretärin neu besetzt werden. Hiervon sind darüber hinaus auch Neueinstellungen erfasst, die auf Dienstposten im Leitungsbereich erfolgen, die im Zusammenhang mit dem Hausleitungswechsel frei werden oder zur Verlängerung anstehen. Die Vorgaben des Artikels 100 der Verfassung des Freistaats Thüringen wurden bei allen Einstellungen in der Thüringer Staatskanzlei und den Ministerien sowie im Thüringer Landesverwaltungsamt im Rahmen der vorläufigen Haushaltsführung beachtet. Folgende Anzahl der in Anlage 1 genannten Einstellungen/Neubesetzungen erfolgte unter Maßgabe des zuvor Gesagten in der vorläufigen Haushaltsführung: Geschäftsbereich Anzahl Thüringer Staatskanzlei 10 Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales 3 Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport 3 Thüringer Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz 7 Thüringer Finanzministerium 2 Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft 3 Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie 5 Thüringer Ministerium für Umwelt und Energie 8 Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft 5 Zu 3.: Es wird auf die beigefügte Anlage verwiesen.* (vgl. Vorbemerkung der Antwort der Landesregierung und Hinweis in der Endnote dazu) Zu 4.: Es wird auf die beigefügte Anlage verwiesen.* (vgl. Vorbemerkung der Antwort der Landesregierung und Hinweis in der Endnote dazu) Bezüglich der Angabe des Stellenprofils wird auf die Beantwortung der Frage 1 hingewiesen . 4 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/930 Zu 5.: Es wird auf die beigefügte Anlage verwiesen.* (vgl. Vorbemerkung der Antwort der Landesregierung und Hinweis in der Endnote dazu) Bezüglich der Angabe des Stellenprofils wird auf die Beantwortung der Frage 1 hingewiesen. Zu 6.: Es wird auf die beigefügte Anlage verwiesen.* (vgl. Vorbemerkung der Antwort der Landesregierung und Hinweis in der Endnote dazu) Bezüglich der Angabe des Stellenprofils wird auf die Beantwortung der Frage 1 hingewiesen. Zu 7.: Allgemein ist zunächst darauf hinzuweisen, dass die erfragten Stellenbesetzungen nicht der ausschließlichen Verantwortung der derzeitigen Landesregierung zugerechnet werden können. Vielmehr wurden in den Dienststellen mit den in der Tabelle dargestellten Personalien auch schon vor Beginn der 6. Legislaturperiode eingerichtete Dienstposten besetzt, die allesamt mit Planstellen bzw. Stellen hinterlegt und etatisiert sind. Insofern handelt es sich hier vielfach nicht um zusätzliche Personalausgaben. Auch ist zu berücksichtigen, dass es nicht in allen Fällen zu Neueinstellungen gekommen ist, sondern bereits vorhandene Beschäftigte versetzt und gegebenenfalls mit höherwertigen Tätigkeiten betraut wurden. Angegeben werden daher lediglich Personalkosten, die nicht bereits vorher schon in gleicher Höhe vorhanden waren. Bei der Ermittlung des Personalkostenvolumens wurde auf die Angaben in der "Tabelle zur Veranschlagung der Personalausgaben im Haushaltsplanentwurf 2015" abgestellt. Außerdem wurde für das Ende der Legislaturperiode Ende September 2019 angenommen. Insofern wurden die in der genannten Personalausgabentabelle enthaltenen Beträge anteilig berücksichtigt. Für die einzelnen Bereiche ergibt sich unter Berücksichtigung der Eingangsanmerkung Folgendes: Geschäftsbereich Summe in Euro Thüringer Staatskanzlei 3.080.780 Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales 258.000 Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport 763.641 Thüringer Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz 2.228.369 Thüringer Finanzministerium 752.267 Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft 0 Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie 1.110.692 Thüringer Ministerium für Umwelt und Energie 2.350.858 Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft 1.715.674 Zu 8.: Die Personalvertretungen wurden in allen Fällen entsprechend der gesetzlichen Vorgaben beteiligt. Ergänzend wird auf die beigefügte Anlage verwiesen.* (vgl. Vorbemerkung der Antwort der Landesregierung und Hinweis in der Endnote dazu) Bezüglich der Angabe des Stellenprofils wird auf die Beantwortung der Frage 1 hingewiesen. Zu 9.: Es wird auf die beigefügte Anlage verwiesen.* (vgl. Vorbemerkung der Antwort der Landesregierung und Hinweis in der Endnote dazu) Bezüglich der Angabe des Stellenprofils wird auf die Beantwortung der Frage 1 hingewiesen. Zu 10.: Zunächst ist darauf hinzuweisen, dass keine zahlreichen neue Posten geschaffen wurden. In den meisten Fällen handelte es sich vielmehr um die Nachbesetzung freigewordener Dienstposten. Grundlage der Auswahl ist das jeweilige Anforderungsprofil für den Dienstposten. Bei (Nach-)Besetzung von Stellen ist das für die jeweilige Stelle notwendige Anforderungsprofil (Qualifikation) zu erfüllen, um die Stelle optimal besetzen zu können. Dabei kann eine einschlägige Verwaltungserfahrung teilweise notwendig oder förderlich sein, ist aber oftmals auch nicht alleiniges Kriterium. 5 Drucksache 6/930Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode Weiterhin muss sich der öffentliche Dienst im Hinblick auf den entstehenden Fachkräftemangel für Quereinsteiger öffnen. Dies bedeutet auch, dass Mitarbeiter gewonnen werden müssen, die bislang keine Verwaltungserfahrung besitzen. Darüber hinaus stehen die in der anliegenden Tabelle genannten Personalmaßnahmen dem Stellenabbaukonzept nicht entgegen, da Neueinstellungen bzw. Nachbesetzungen nur möglich sind, wenn eine freie besetzbare Stelle vorhanden ist. Zudem ist davon auszugehen, dass die Beschäftigten, die zunächst ohne Verwaltungserfahrung eingestellt wurden, diese im Laufe ihrer Tätigkeit sammeln und sodann auf verschiedenen Dienstposten eingesetzt werden können. Bei zu treffenden Personaldispositionen wird in der Regel auch der Personalbedarf in den nachgeordneten Behörden berücksichtigt, um dessen Arbeitsfähigkeit zu gewährleisten. Zu 11.: Der Beantwortung der Frage ist voraus zu schicken, dass sich die Landesregierung schon in der 5. Legislaturperiode auf ein Stellenabbaukonzept verständigt hat, um die Personalausstattung der Thüringer Landesverwaltung an die der Flächenländer West anzugleichen. Die derzeitige Landesregierung wird an dem von der Vorgängerregierung festgelegen Stellenabbauziel festhalten. Insofern kann sich der "fachlich gebotene Bedarf für qualifiziertes Personal" immer nur im Rahmen des beschlossenen Stellenabbaus bewegen. Einstellungen werden daher immer nur dann möglich sein, wenn eine freie und besetzbare Stelle vorhanden ist. Im Rahmen dessen ist der (Nachbesetzungs-)Bedarf an fachlich qualifiziertem Personal regelmäßig von verschiedenen Faktoren abhängig. Neben der Nachbesetzung von aus Altersgründen ausscheidenden Bediensteten spielen anderweitige Beendigungsgründe, aber auch organisatorische Veränderungen eine Rolle . Eine verbindliche Zahl lässt sich deshalb für den Zeitraum bis 2019 nicht nennen. Insofern kann der Bedarf an Nachbesetzungen in der Regel nicht für mehrere Jahre im Voraus festgelegt werden. Um auch weiterhin freiwerdende Stellen mit qualifiziertem Personal nachbesetzen zu können, werden jährlich Anwärter für die Laufbahnen des mittleren und gehobenen Dienstes ausgebildet. Im Bereich des höheren Dienstes erfolgen regelmäßig externe Einstellungen von entsprechenden Akademikern. Schließlich bekräftige ich meine Bitte, von der öffentlichen Drucklegung der Anlage (einschließlich der Veröffentlichung im Internetauftritt des Landtags) abzusehen, nochmals. Taubert Ministerin Endnote * Hinweis: Von einem Abdruck der der Antwort der Landesregierung als Anlage beigefügten Aufstellung in Beantwortung der Fragen 1, 3, 4, 5, 6, 8 und 9 in der Drucksache wird abgesehen. Der Fragesteller sowie die Fraktionen und fraktionslosen Abgeordneten haben jeweils ein Exemplar der Antwort der Landesregierung mit den vollständigen Angaben erhalten.