14.08.2015 Drucksache 6/931Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 25. August 2015 Erarbeitung einer Verwaltungsvereinbarung für die gemeinsame Justizvollzugsanstalt unter angemessener Beteiligung der Personalvertretungen Die Kleine Anfrage 390 vom 10. Juli 2015 hat folgenden Wortlaut: Gemäß Artikel 7 Abs. 3 des Staatsvertrags zwischen dem Freistaat Thüringen und dem Freistaat Sachsen über die Errichtung und den Betrieb einer gemeinsamen Justizvollzugsanstalt in Zwickau sollen Einzelheiten zu Fragen des Personals in einer Verwaltungsvereinbarung geregelt werden. Ich frage die Landesregierung: 1. Bis wann soll diese Verwaltungsvereinbarung erarbeitet werden? 2. Ist beabsichtigt, bei der Erarbeitung dieser Verwaltungsvereinbarung die betroffenen Beschäftigten, die Personalvertretungen und die berufsständischen Vertretungen einzubeziehen? Wenn ja, wie und in welcher konkreten Form? Das Thüringer Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz hat die Kleine Anfrage namens der Lan desre gierung mit Schreiben vom 13. August 2015 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Da der Personalübergang von vielen derzeit noch nicht abschließend verifizierbaren Faktoren, insbesondere dem Zeitpunkt der Fertigstellung und Inbetriebnahme der gemeinsamen Justizvollzugsanstalt mit dem Freistaat Sachsen in Zwickau, abhängt, soll die Verwaltungsvereinbarung mit möglichst aktuellen Kenntnissen zeitnah zur Inbetriebnahme abgeschlossen werden. Zu 2.: Wie bereits im Rahmen der Beantwortung der Kleinen Anfrage 179 zu Frage 7 (vgl. Drucksache 6/475) dargestellt , ist von Anfang an höchstmögliche Transparenz der Erörterungen zu der in Vorbereitung befindlichen Verwaltungsvereinbarung angestrebt. Vertreter des Hauptpersonalrates Justizvollzug waren bereits im Rahmen eines ersten informellen Gesprächs beteiligt und werden den Prozess weiterhin begleiten. Lauinger Minister K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Lehmann (CDU) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Migration, Justiz und Verbraucherschutz