17.08.2015 Drucksache 6/938Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 1. September 2015 Werra Sport- und Freizeitbad Hildburghausen Die Kleine Anfrage 388 vom 10. Juli 2015 hat folgenden Wortlaut: Die Stadt Hildburghausen hat im Jahr 2014 Fördermittel für den Bau der Beschallungsanlage in Verbindung mit der Brandmeldeanlage im Werra Sport- und Freizeitzentrum beantragt. Der Förderantrag war, nach Angaben der Stadt, fristgerecht eingereicht worden und wurde vom Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport zur Förderung vorgeschlagen. Daraufhin wurde die Stadt Hildburghausen gebeten, die notwendigen Unterlagen einzureichen, was wohl erfolgt ist. Ich frage die Landesregierung: 1. Welche Summe wurde 2014 von der Stadt Hildburghausen zur Förderung für die genannte Maßnahme beantragt und mit welchem Eigenanteil? 2. Wann wurde der Stadt Hildburghausen mitgeteilt, dass die Maßnahme förderfähig ist? 3. Wann wurden durch die Stadt Hildburghausen die Unterlagen für die Baumaßnahmen eingereicht? 4. Welche Summe wurde durch die Stadt Hildburghausen 2015 beantragt und mit welchem Eigenanteil? 5. Unterscheidet sich die beantragte Baumaßnahme von der eingereichten Baumaßnahme? 6. Geht die Landesregierung davon aus, dass die Baumaßnahme, wie eingereicht, förderfähig ist und wird diese 2015 gefördert? 7. Wenn diese Baumaßnahme nicht gefördert wird, warum nicht? 8. Sollte diese Baumaßnahme nicht gefördert werden, was ist durch die Stadt Hildburghausen zu ändern? Das Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport hat die Kleine Anfrage namens der Lan desregierung mit Schreiben vom 14. August 2015 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Die Stadt Hildburghausen hat mit Schreiben vom 8. August 2014 den Ersatzneubau der Beschallungsanlage mit Gesamtkosten in Höhe von 220.202,84 Euro zur Förderung im Jahr 2015 angemeldet. Der Eigenanteil wurde mit 129.121,71 Euro angegeben. K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Harzer (DIE LINKE) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/938 Zu 2.: Der Stadt Hildburghausen wurde - aufgrund ihrer Anmeldung - am 30. März 2015 mitgeteilt, dass das Projekt Beschallungsanlage im Förderplan 2015 gelistet wurde und die Antragsunterlagen - auf Basis der Förderrichtlinie - eingereicht werden können. Zu 3.: Die Stadt Hildburghausen hat die Antragsunterlagen mit Schreiben vom 21. Mai 2015 eingereicht. Zu 4.: Die Stadt Hildburghausen reichte einen Antrag mit Gesamtkosten in Höhe von 968.954,36 Euro für Beschallungsanlage , Dach, Elektrolyseanlage und Warmluftheizung ein, der vom Land in voller Höhe getragen werden soll (sogenannte Vollfinanzierung). Zu 5.: Ja, denn die angemeldete Maßnahme umfasste nur den Ersatz der Beschallungsanlage. Der Kostenaufwuchs beträgt 748.751,52 Euro. Zu 6.: Nein, die beantragten Baumaßnahmen sind nicht förderfähig und können daher im Jahr 2015 nicht gefördert werden. Zu 7.: Die Stadt Hildburghausen hat eine Förderung von 100 Prozent beantragt. Dieser Fördersatz ist gemäß Förderrichtlinie nicht vorgesehen und mit dem Gleichbehandlungsgrundsatz nicht zu vereinbaren. Dies wurde der Stadt mit Schreiben vom 12. Juni 2015 mitgeteilt. Zu 8.: Die Stadt Hildburghausen hat mit Schreiben vom 9. Juli 2015 darüber informiert, dass aufgrund der abgelehnten Vollfinanzierung das Projekt nicht mehr in 2015 realisiert werden kann. Darüber hinaus hat die Stadt darum gebeten, das Projekt in das Jahr 2016 zu übertragen. Mit Bescheid vom 13. August 2015 wurde die Stadt informiert, dass das Bauvorhaben nur dann nach 2016 übertragen werden kann, wenn dem Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport bis zum 31. Dezember 2015 eine positive kommunalaufsichtliche Stellungnahme zur Verfügbarkeit der Eigenmittel im Haushaltsplan 2016 ff. und eine nachvollziehbare Kostenschätzung/Kostenberechnung zu allen anstehenden Gewerken vorgelegt werden. In Vertretung Ohler Staatssekretärin