21.08.2015 Drucksache 6/950Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 9. September 2015 Kliniklehrer in Thüringen Die Kleine Anfrage 371 vom 7. Juli 2015 hat folgenden Wortlaut: Nach § 54 Thüringer Schulgesetz sollen schulpflichtige Kinder und Jugendliche, die einen längeren Krankenhausaufenthalt auf sich nehmen müssen, Grundlagenunterricht erhalten. Die Beschulung kranker Kinder wird in Thüringen durch Lehrkräfte realisiert, die von allgemeinbildenden Schulen dem Klinikunterricht zugewiesen werden. Anders als in anderen Bundesländern gibt es in Thüringen keine Klinikschule, sondern die Beschulung wird durch Koordinatorinnen und Koordinatoren organisiert. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele Kinder werden täglich in welchen Fächern und an welchen Standorten im Rahmen des sogenannten Klinikunterrichts durchschnittlich unterrichtet und wie ist der Unterricht vom Stundenvolumen her organisiert? 2. Wie viele Lehrkräfte sind in Thüringen ausschließlich, wie viele überwiegend und wie viele mit einem geringeren Stundenvolumen als an ihrer Stammschule als Kliniklehrer tätig? 3. Welche ministeriellen Richtlinien und fachlichen Empfehlungen bilden die Grundlage des Klinikunterrichts in Thüringen und wie sieht die Landesregierung gegebenenfalls deren Novellierungsbedarf? 4. Wie ist die notwendige sächliche Ausstattung an Lehrmaterialien und Verbrauchsmitteln für den Klinikunterricht geregelt? 5. Wie erfolgt die fachliche Beratung für die Kliniklehrer und welche Foren haben diese zur fachlichen Abstimmung untereinander, auch in Bezug auf den Förderbedarf einzelner Kinder? 6. Welche organisatorischen Formen strebt die Landesregierung für die Zukunft für den Klinikunterricht in Thüringen an und sind hier Veränderungen geplant? 7. Wie steht die Landesregierung zur Bildung einer Schule für den Thüringer Klinikunterricht, wie dies z.B. im Saarland mit Zuständigkeit für das ganze Bundesland der Fall ist? K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Wolf (DIE LINKE) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/950 Das Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport hat die Kleine Anfrage namens der Lan desre gierung mit Schreiben vom 20. August 2015 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Detaillierte Angaben zu den einzelnen Schülern werden nicht erhoben. Der Unterricht wird gemäß § 54 Thüringer Schulgesetz (ThürSchulG) als Grundlagenunterricht erteilt. Dabei werden die Klassenstufe und der individuelle Gesundheitszustand des Schülers beachtet. Daten liegen nur für das zweite Schulhalbjahr 2014/2015 vor. Diese Daten sind Durchschnittswerte. Grundschule Regelschule Gymnasium Förderschule Klassenstufe Klassenstufe Klassenstufe Klassenstufe Hauptwohnsitz SE 1 SE 2 3 4 5 6 7 8 9 10 5 6 7 8 9 10 11 12 alle Summe Hauptwohnsitz Thüringen 27 33 27 27 25 27 28 34 31 15 7 5 11 18 14 7 12 0 46 397 Hauptwohnsitz anderes Land 9 8 5 9 9 11 11 17 15 7 2 3 3 7 3 3 4 2 19 147 Zu 2.: Etwa 60 Lehrkräfte mit durchschnittlich 822 Lehrerwochenstunden (Daten für das zweite Schulhalbjahr 2014/2015) sind für den Unterricht im Krankheitsfall eingesetzt. Der individuelle Anteil der Lehrerwochenstunden ist unterschiedlich. Die Daten weden anonym ausgewertet, so dass keine weiteren Aussagen möglich sind (u. a. sind weitere Anrechnungs und Abminderungsgründe bzw. der Beschäftigungsumfang nicht bekannt). Zu 3.: Die "Fachliche Empfehlung des Thüringer Kultusministeriums zum Unterricht im Krankheitsfall" vom 18. August 2009 ist die Grundlage für den Klinikunterricht in Thüringen. Inhaltlicher Änderungsbedarf wird derzeit aus Sicht der Landesregierung nicht gesehen. Zu 4.: Für den Unterricht im Krankheitsfall gibt es keine besonderen Regelungen. Zu 5.: Den für den Unterricht im Krankheitsfall zuständigen Lehrern stehen alle Instrumente des Unterstützungssystems zur Verfügung. Es gibt zudem themenspezifischen Fortbildungsangebote des Thüringer Instituts für Lehrerfortbildung, Lehrplanentwicklung und Medien. Neben den Schulartreferenten gibt es in jedem Staatlichen Schulamt einen Ansprechpartner für dieses Thema. Zu 6.: Der Unterricht für kranke Kinder und Jugendliche ist als Grundlagenunterricht organisiert. Ein Veränderungsbedarf ist derzeit nicht bekannt. Zu 7.: Die Bildung einer Schule für den Thüringer Klinikunterricht ist bislang nicht geplant. In Vertretung Ohler Staatssekretärin