21.08.2015 Drucksache 6/952Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 10. September 2015 Antisemitische Überfälle, Leugnung des Holocaust und andere Straftaten in den Monaten April bis Juni 2015 Die Kleine Anfrage 376 vom 9. Juli 2015 hat folgenden Wortlaut: Deutsche Rechtsextremisten verübten auch in den Monaten April bis Juni 2015 antisemitische Straftaten, verschandelten jüdische Friedhöfe, schmierten antisemitische Parolen, bedrohten und überfielen jüdische Bürgerinnen und Bürger sowie jüdische Einrichtungen. Flankiert wird dies durch eine teilweise oder gänzliche Leugnung des Holocaust. Ich frage die Landesregierung: 1. Welche antisemitischen Aktivitäten (Zusammenrottungen, Überfälle, Schmierereien, Pressedelikte, Leugnung des Holocaust usw.) sind der Landesregierung für die Monate April bis Juni 2015 insgesamt in Thüringen bekannt geworden (bitte genaue Auflistung nach [Tat-]Ort, gegebenenfalls Bereich der Landespolizeiinspektion [LPI-Bereich], Datum, gegebenenfalls Kontext der Aktivitäten und Straftaten)? 2. Wie viele Tatverdächtige wurden wegen antisemitischer Delikte in den Monaten April bis Juni 2015 festgenommen (bitte genaue Auflistung nach Tatvorwurf, Ort und Datum, auch vorläufige Festnahmen)? 3. Wie viele Ermittlungsverfahren bzw. Gerichtsverfahren liefen wegen derartiger Delikte in den Monaten April bis Juni 2015 (bitte genaue Auflistung nach Tatvorwurf bzw. Tat, Datum, Ort, gegebenenfalls LPIBereich und gegebenenfalls Strafmaß)? 4. In wie vielen Fällen wurden Ermittlungen, die in den Monaten April bis Juni 2015 aufgenommen wurden, aufgrund welcher Vorschrift eingestellt (bitte genaue Auflistung nach Tatvorwurf, Einstellungsvorschrift, Ort, gegebenenfalls LPI-Bereich und Datum)? 5. Wie viele Personen wurden wegen antisemitischer Straftaten in diesem Zeitraum zu welchen Strafen verurteilt (bitte nach Datum, Straftat und Strafmaß aufschlüsseln)? 6. Wie viele Personen wurden in den Monaten April bis Juni 2015 bei Überfällen mit antisemitischer oder zu vermutender antisemitischer Motivation leicht verletzt, schwerverletzt oder getötet (bitte aufschlüsseln nach Schwere, Datum und Ort, gegebenenfalls LPI-Bereich)? 7. Welcher materielle Schaden entstand im besagten Zeitraum bei antisemitischen Straftaten? K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten König (DIE LINKE) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Migration, Justiz und Verbraucherschutz 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/952 Das Thüringer Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz hat die Kleine Anfrage namens der Lan desre gierung mit Schreiben vom 21. August 2015 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Im Zeitraum von April bis Juni 2015 sind der Thüringer Polizei folgende zunächst als antisemitisch bewertete Straftaten bekannt geworden: Straftat Paragraf Tatzeit LPI-Bereich Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen § 86a StGB* 07.04.2015 Jena 25.04.2015 Gotha 04.06.2015 Nordhausen Volksverhetzung § 130 StGB 08.04.2015 Gotha 14.04.2015 Suhl 20.04.2015 Saalfeld 28.04.2015 Jena 30.04.2015 Erfurt 01.05.2015 Erfurt 03.05.2015 Jena 04.06.2015 Gera 13.06.2015 Jena 15.06.2015 Suhl 16.06.2015 Jena 30.06.2015 Jena Beleidigung § 185 StGB 11.04.2015 Nordhausen Gefährliche Körperverletzung § 224 StGB 07.04.2015 Saalfend Sachbeschädigung § 303 StGB 20.04.2015 Erfurt *Strafgesetzbuch Zu 2.: In den Monaten April bis Juni 2015 wurden keine Personen wegen eines antisemitischen Deliktes festgenommen . Zu 3.: Rechtsextremistische/fremdenfeindliche Straftaten werden bei den Staatsanwaltschaften des Freistaats - quartalsweise - zahlenmäßig erfasst und statistisch ausgewertet. Antisemitische Straftaten werden nur insoweit gesondert erfasst, als die Anzahl der eingeleiteten Ermittlungsverfahren, auch unterschieden nach Straftatengruppen, mitgeteilt wird. Bei den Staatsanwaltschaften Erfurt, Gera, Meiningen und Mühlhausen wurden im Zeitraum von April bis Juni 2015 sechs Ermittlungsverfahren wegen antisemitischer Bestrebungen eingeleitet und zwar 1 Verfahren nach § 86 oder § 86a StGB, 3 Verfahren nach § 130 oder § 131 StGB, 2 Verfahren wegen sonstiger Delikte (außer §§ 125, 125a, 211, 212, 223 ff., 306 ff., 340 StGB). Die Einstufung einer Tat als antisemitisch durch die Staatsanwaltschaft muss wegen unterschiedlicher Erfassungskriterien und/oder des fortgeschrittenen Ermittlungsstandes nicht unbedingt mit der Bewertung durch die Polizei übereinstimmen. 3 Drucksache 6/952Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode Zu 4. und 5.: Zahlenmaterial im Sinne der Fragestellungen steht nicht zur Verfügung, da bei den Staatsanwaltschaften und Gerichten darüber keine Statistiken geführt werden. Die nachträgliche Feststellung dieser Zahlen würde angesichts des großen Aktenbestandes und der Möglichkeit, dass sich die rechtliche Beurteilung eines Sachverhaltes sowohl im Ermittlungsverfahren als auch im Hauptverfahren ändert, zu einer erheblichen Beeinträchtigung der Tätigkeit der Staatsanwaltschaften führen. Zu 6.: Im Zeitraum von April bis Juni 2015 wurde eine Person im Rahmen einer von der Polizei als antisemitisch eingeordneten Straftat leicht verletzt. Zu 7.: Im Zusammenhang mit den von der Polizei als antisemitisch eingestuften Straftaten wurde im angefragten Zeitraum ein materieller Schaden in Höhe von ca. 1.200 Euro bekannt. Lauinger Minister