20.08.2015 Drucksache 6/953Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 10. September 2015 Personalsituation in den Thüringer Justizvollzugsanstalten Die Kleine Anfrage 389 vom 10. Juli 2015 hat folgenden Wortlaut: Während der auswärtigen Beratungen der Strafvollzugskommission bzw. den Arbeitsbesuchen in den Justizvollzugsanstalten in Thüringen und auch im Rahmen der dem Petitionsausschuss zugehenden Petitionen von Strafgefangenen tritt vermehrt zu Tage, dass es eine sehr angespannte Personalsituation in den Thüringer Justizvollzugsanstalten gibt. Ich frage die Landesregierung: 1. Welche Personalausstattung, getrennt nach Berufsgruppen, ist für die einzelnen Justizvollzugseinrichtungen gemäß § 108 Abs. 2 Thüringer Justizvollzugsgesetzbuch unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen des Thüringer Justizvollzugsgesetzbuchs konkret vorgesehen und welche Personalausstattung ergibt sich insofern für den Justizvollzug insgesamt? 2. Wann und nach welchen Kriterien erfolgte die letzte Personalberechnung bzw. die Festsetzung der erforderlichen Personalausstattung gemäß Frage 1? 3. Wie viele Bedienstete (getrennt nach Berufsgruppen) werden bis 2020 planmäßig in den Ruhestand versetzt? Wie viele Bedienstete (getrennt nach Berufsgruppen) werden bis 2020 im Gegenzug neu ausgebildet bzw. neu eingestellt? 4. Welche Maßnahmen sind vorgesehen, um der ständigen Erhöhung des Durchschnittsalters des im Justizvollzug beschäftigten Personals entgegenzuwirken? Das Thüringer Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz hat die Kleine Anfrage namens der Lan desre gierung mit Schreiben vom 19. August 2015 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Auf der Grundlage des am 7. März 2014 in Kraft getretenen Thüringer Justizvollzugsgesetzbuches ist eine aktuelle Personalbedarfsberechnung für die einzelnen Justizvollzugseinrichtungen noch nicht durchgeführt worden. Dies ist insbesondere darin begründet, dass die Inbetriebnahme der neuen Jugendstrafanstalt in Arnstadt und die damit verbundene Schließung der Jugendstrafanstalt Ichtershausen mit Zweigstelle Weimar sowie der Thüringer Jugendarrestanstalt in Weimar im Sommer 2014 als organisatorische Veränderungen anstanden. K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Lehmann (CDU) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Migration, Justiz und Verbraucherschutz 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/953 Zudem sind aufgrund der zahlreichen neuen Aufgaben, die sich aus dem Thüringer Justizvollzugsgesetzbuch ergeben, auch die Zuständigkeiten der Justizvollzugseinrichtungen nach dem Vollstreckungsplan aufgrund der sich verändernden Gefangenenzahlen neu zu strukturieren. Dieser Prozess ist derzeit noch nicht abgeschlossen, so dass mit einer Personalbedarfsberechnung noch zugewartet werden muss. Eine zahlentechnische Beantwortung der Frage ist daher gegenwärtig noch nicht möglich. Im Prinzip gelten - mit Ausnahme der Jugendstrafanstalt Arnstadt und der Thüringer Jugendarrestanstalt - derzeit die Werte für die Personalausstattung der einzelnen Justizvollzugseinrichtungen aus der letzten Berechnung fort. Bis zur Neuberechnung der einzelnen Personalbedarfe in den Justizvollzugseinrichtungen auf der Grundlage des Thüringer Justizvollzugsgesetzbuches ist jedoch wegen der gestiegenen Behandlungsaufgaben bereits für den Haushalt 2015 die Neueinstellung von jeweils drei Fachkräften in den Psychologischen und Sozialpädagogischen Fachdiensten vorgesehen. Die haushaltsmäßigen Voraussetzungen dafür wurden mit der Aufstellung des Haushaltsplans des Thüringer Ministeriums für Migration, Justiz und Verbraucherschutz für 2015 geschaffen. Zu 2.: Die letzte Personalbedarfsberechnung und -festsetzung erfolgte im Jahr 2006 für den mittleren allgemeinen Vollzugsdienst. Diese Berechnung erfolgte - wie auch schon die vorhergehenden - auf der Grundlage der für jede einzelne Justizvollzugseinrichtung festgelegten ständig oder in gegenseitiger Vertretung zu besetzenden Funktionen an Werktagen, Samstagen, Sonn- und Wochenfeiertagen und in Nachtdiensten. Diesen Funktionen wurden täglich erforderliche Arbeitszeiten zugeordnet, die sodann auf das Kalenderjahr hochgerechnet wurden. Aus der Gesamtarbeitszeit im Jahr, dividiert durch die realen Jahresarbeitsstunden je Bediensteten des mittleren allgemeinen Vollzugsdienstes, ergab sich der entsprechende Personalbedarf der Anstalt. Eine perspektivisch vorzunehmende Personalbedarfsberechnung und -festsetzung im Thüringer Justizvollzug muss sich unter Berücksichtigung des vom Thüringer Landtag beschlossenen Personalabbaupfades hinsichtlich des Betreuungsschlüssels (Verhältnis der Bediensteten zu Inhaftierten) an den Werten der Flächenländer West orientieren (=46:100). Zu 3.: Die Beantwortung der ersten Frage ergibt sich aus der nachfolgenden tabellarischen Übersicht. Hierbei sind - in der Annahme, dass sich die Fragestellung auch darauf bezieht - auch die nicht verbeamteten Bediensteten berücksichtigt worden, die nicht in den Ruhestand versetzt, sondern berentet werden. 2015 (nach 31.7.) 2016 2017 2018 2019 2020 mittlerer allgemeiner Vollzugsdienst 8 18 15 17 17 15 gehobener Vollzugs- und Verwaltungsdienst 0 1 7 3 1 2 höherer Dienst 0 0 0 0 0 0 Pädagogen 0 0 0 1 0 0 Sozialarbeiter 0 0 0 0 0 0 Psychologen 0 0 1 0 0 0 Ärzte 0 1 0 0 0 0 Gesamt: 8 20 23 21 18 17 Im mittleren allgemeinen Vollzugsdienst ist unter Berücksichtigung des beschlossenen Personalabbaupfades vorgesehen - mit Ausnahme des Jahres 2016 - jährlich Justizvollzugsobersekretäranwärter/-innen einzustellen, die nach erfolgreichem zweijährigen Vorbereitungsdienst in ein Beamtenverhältnis auf Probe übernommen werden sollen. Im gehobenen Vollzugs- und Verwaltungsdienst ist unter Berücksichtigung der dreijährigen Ausbildungszeit die bedarfsgerechte jährliche Einstellung von Justizvollzugsinspektoranwärter/-innen geplant. Eine Ausnahme bildet hier - wie im mittleren allgemeinen Vollzugsdienst - das Jahr 2016. 3 Drucksache 6/953Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode Die Nichteinstellung von Anwärtern im mittleren und gehobenen Vollzugsdienst bei Justizvollzugsanstalten ausschließlich im Jahr 2016 ist mit der Festlegung des Personalabbaupfades begründet. Zum jeweiligen Zeitpunkt der Übernahme der ausgebildeten Anwärter in ein Beamtenverhältnis auf Probe (2018 bzw. 2019) stehen entsprechende Planstellen nicht in ausreichender Anzahl zur Besetzung zur Verfügung. Darüber hinaus ist beabsichtigt, die planmäßigen Altersabgänge unter dem Vorbehalt der Einhaltung des beschlossenen Stellenabbaus durch entsprechende Neueinstellungen zu kompensieren. Zu 4.: Bezüglich des geplanten personellen Ersatzes der Altersabgänge im Thüringer Justizvollzug und der damit einhergehenden Verjüngung des Personalkörpers wird auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen. Lauinger Minister