24.08.2015 Drucksache 6/954Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 9. September 2015 Gewalttäter Sport in Thüringen Die Kleine Anfrage 363 vom 1. Juli 2015 hat folgenden Wortlaut: Fußballspiele sorgen aufgrund des Gewaltpotenzials einzelner Fangruppen auch in Thüringen regelmäßig für größere Polizeieinsätze. In der Datei "Gewalttäter Sport" werden Fans erfasst, gegen die bereits im Zusammenhang mit Sportveranstaltungen wegen bestimmter Straftaten ermittelt wurde oder die wegen jener verurteilt worden sind. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele Thüringer Bürgerinnen und Bürger sind in der Datei "Gewalttäter Sport" in den Kategorien B und C erfasst? 2. Wie viele Einwohnerinnen und Einwohner Thüringens sind mit Stadionverboten seitens des Deutschen Fußball-Bundes belegt? 3. Liegen der Landesregierung Erkenntnisse über von Vereinen verhängte Stadionverbote vor (wenn ja, bitte nichtnamentliche Aufgliederung nach Vereinen)? 4. Wie verhält sich bei obigem Fragenkomplex die Entwicklung der vergangenen fünf Jahre? 5. Wie erklärt und bewertet die Landesregierung diese Entwicklung? 6. Welches Problemfanpotenzial erkennt die Landesregierung bei den "Anhängern" von Thüringer Fußballvereinen insbesondere der 3. Liga, der Regionalliga und der Oberliga (bitte einzeln aufgliedern)? Das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage namens der Lan desregierung mit Schreiben vom 24. August 2015 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Die Verbunddatei des Bundeskriminalamtes "Gewalttäter Sport" unterscheidet nicht nach polizeilichen Kategorien (A, B oder C). Eine automatisierte Auswertung der Gesamtliste der Datei nach Bundesländern ist durch das Bundeskriminalamt nicht möglich. Von einer händischen Auswertung wurde aus Verhältnismäßigkeitsgründen abgesehen. K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Walk (CDU) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/954 Zu 2.: Der Deutsche Fußball-Bund e. V. verknüpft seine turnusmäßigen Meldungen über Stadionverbote an Vereinszuordnungen . Demzufolge ist eine abschließende, automatisierte Einwohneraussage im Sinne der Fragestellung nicht möglich. Mit Stand vom 1. Juli 2015 sind insgesamt 25 Personen mit bundesweiten Stadionverboten belegt, die Thüringer Vereinen zugeordnet werden. Diese Personen sind Thüringer bzw. Thüringerinnen. Zu 3.: Dazu liegen der Landesregierung keine Erkenntnisse vor. Zu 4.: Im Jahr 2011 lagen 62, im Jahr 2012 70, im Jahr 2013 50 und im Jahr 2014 49 bundesweite Stadionverbote mit der Zurechnung zu Thüringer Vereinen vor. Zu 5.: Die rückläufigen Eintragungen bei überörtlichen Stadionverboten mit Bezug zu Thüringer Vereinen werden als positiv bewertet. Als dafür ursächlich sind die stabilen und engmaschigen Netzwerke bei und im Umfeld von Fußballvereinen und -spielen zu sehen. Die strukturelle Zusammenarbeit von Vereinen, Verbänden, polizeilichen und nichtpolizeilichen Sicherheitspartnern, Fanprojekten und Kommunen leistet bei der Gefahrenvorsorge und -abwehr einen wesentlichen Beitrag. Vor diesem Hintergrund werden die beschriebenen Strukturen ständig weiter entwickelt. Beispielhaft werden die Fanprojekte in Erfurt und Jena, die örtlichen Ausschüsse Sport und Sicherheit sowie die AG Sicherheit des Thüringer Fußballverbandes erwähnt. Zu 6.: Zum Problemfanpotenzial gehören die sogenannten "Hooligans" sowie einzelne Angehörige von sogenannten "Ultra-Gruppierungen". Die Sicherheitsbehörden unterscheiden dabei in Personen, die gelegentlich und anlassbezogen zu Gewalttätigkeiten neigen (sog. Kategorie B) sowie in Personen, die gewaltbereit sind und gezielt Auseinandersetzungen suchen (sog. Kategorie C). Anzumerken ist, dass insbesondere Personen der Kategorie C nicht bei jedem Spiel in Erscheinung treten. Hier stehen Derbys, Traditionsbegegnungen o.ä. im Vordergrund des Interesses dieser Personen. Der Landesregierung steht hierzu kein statistisches Material zur Verfügung. In Vertretung Götze Staatssekretär