24.08.2015 Drucksache 6/955Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 9. September 2015 Dividendenausschüttung der Thüringer Energie AG an Mitgliedsgemeinden der Kommunalen Energie Beteiligungsgesellschaft AG, die nicht Mitglied des Kommunalen Energiezweckverbandes Thüringen sind Die Kleine Anfrage 379 vom 9. Juli 2015 hat folgenden Wortlaut: Die Kommunale Energie Beteiligungsgesellschaft AG (KEBT) hat 323 Mitgliedsgemeinden. Diese Gemeinden haben Anteile an E.ON-Thüringen gehalten, die in die Thüringer Energie AG (TEAG) überführt wurden. Diese Gemeinden haben sich jedoch nicht an der vollständigen Kommunalisierung von E.ON-Thüringen bzw. der TEAG beteiligt. Der Kommunale Energiezweckverband Thüringen (KET) hat derzeit 438 Mitglieder, die ihre Anteile aus der KEBT auf den Zweckverband übertragen haben. Der Zweckverband hat die Finanzierung der vollständigen Kommunalisierung von E.ON-Thüringen bzw. der TEAG gesichert. Nach Informationen des Fragestellers ist die Höhe der Dividendenausschüttung für KEBT- und KET-Mitgliedsgemeinden pro Aktie gleich, obwohl die Beteiligungsverhältnisse unterschiedlich sind. Die Thüga-Gruppe hält 15 Prozent an der TEAG und bekommt eine viel höhere Dividende als die Gemeinden der KEBT und KET. Ich frage die Landesregierung: Wie wird diese Dividendenausschüttung nach Kenntnis der Landesregierung begründet? Das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage namens der Lan desregierung mit Schreiben vom 24. August 2015 wie folgt beantwortet: Zunächst ist darauf hinzuweisen, dass die Thüringer Energie AG (TEAG) als Aktiengesellschaft nicht der Rechtsaufsicht des Freistaats Thüringen untersteht. Zu Entscheidungen der TEAG zur konkreten Ausschüttung von Dividenden an die Aktionäre können deshalb keine Auskünfte gegeben werden. Allgemein ist darauf hinzuweisen, dass es sich bei der Dividende um den Teil des Gewinns einer Aktiengesellschaft handelt, der an die Aktionäre ausgeschüttet wird (vgl. § 174 Abs. 2 Nr. 2 Aktiengesetz: " ... der an die Aktionäre auszuschüttende Betrag …"). Gemäß der Pressemitteilung der TEAG vom 26. März 2015 hat der Aufsichtsrat der Aktionärsversammlung empfohlen, aus dem Bilanzgewinn der TEAG eine Dividende in Höhe von 28,03 Euro pro Aktie auszuschütten. Die Höhe der an die einzelnen Aktionäre der TEAG ausgezahlten Dividende ist somit abhängig von der Anzahl der von diesen gehaltenen Aktien. Diese spiegeln K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Kuschel (DIE LINKE) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/955 die unterschiedlichen Beteiligungsverhältnisse an der TEAG wider. Dabei ist zu berücksichtigen, dass der Kommunale Energiezweckverband Thüringen (KET) neben den von den Mitgliedsgemeinden eingebrachten mittelbaren Beteiligungen an der TEAG auch die im Rahmen der "vollständigen Kommunalisierung" erworbenen Aktien hält. In Vertretung Götze Staatssekretär