26.08.2015 Drucksache 6/965Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 17. September 2015 Zeitnahe Bearbeitung von Petitionen aus dem Justizbereich/Strafvollzug Die Kleine Anfrage 391 vom 10. Juli 2015 hat folgenden Wortlaut: Im Thüringer Gesetz über das Petitionswesen (ThürPetG) heißt es in § 10 (Rechte des Petitionsausschusses ) Abs. 1: "Zur Vorbereitung von Beschlüssen über Petitionen haben die Landesregierung und die Behörden des Landes dem Petitionsausschuss oder einzelnen von ihm durch Beschluss beauftragten Mitgliedern auf Verlangen Auskunft zu erteilen, Akten zur Einsicht vorzulegen und jederzeit Zutritt zu ihren Einrichtungen zu gestatten. Dem Verlangen des Petitionsausschusses ist unverzüglich nachzukommen ..." In § 10 Abs. 3 ThürPetG ist geregelt, dass die Stellungnahmen von der Landesregierung in der Regel innerhalb von acht Wochen angefordert werden. Besonders für diese Zuarbeiten aus dem Bereich des Thüringer Ministeriums für Migration, Justiz und Verbraucherschutz ist seit längerem festzustellen, dass diese Zuarbeiten für den Petitionsausschuss zur Bearbeitung von Petitionen von Strafgefangenen oft zu lange dauern , so dass die Petenten unverhältnismäßig lange auf Antwort des Ausschusses warten müssen und der Ausschuss somit nur schwerlich seinen Aufgaben nachkommen kann. So kommt es auch vor, dass Petenten bereits aus der Haft entlassen sind, bevor sie eine Antwort oder Entscheidung des Petitionsausschusses zu ihrem Anliegen oder ihrer Beschwerde erreicht. Ich frage die Landesregierung: 1. Was sind die Ursachen für die oft späte Erstellung der Stellungnahmen des o.g. Ministeriums zur Petitionsbearbeitung ? 2. Wie ist die aktuelle Soll-/Ist-Besetzung für diesen Fachbereich im Thüringer Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz? 3. Ist geplant, kurzfristig eine personelle Verstärkung der Fachabteilung im o.g. Ministerium vorzunehmen, damit der Bearbeitungsstau reduziert werden kann? 4. Wie lange dauert es durchschnittlich, bis vom o.g. Ministerium in den Justizvollzugsanstalten angeforderte Informationen/Stellungnahmen zu den Petitionen im Ministerium eintreffen? Gibt es Justizvollzugsanstalten , bei denen dies ebenfalls überdurchschnittlich lange dauert und falls ja, welche Justizvollzugsanstalten betrifft das und worin sieht die Landesregierung den Grund dafür? Das Thüringer Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz hat die Kleine Anfrage namens der Lan desre gierung mit Schreiben vom 26. August 2015 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Blickt man auf die Entwicklung der Zahl der Petitionen im Bereich Justizvollzug, ist festzustellen, dass im Vergleich zu den Jahren 2009 bis 2011 seit dem Jahr 2012 wieder ein Anstieg zu verzeichnen ist (siehe Anlage 1). K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Lehmann (CDU) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Migration, Justiz und Verbraucherschutz 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/965 Für die Erstellung von Stellungnahmen der Landesregierung zu den Petitionen aus dem Bereich Strafvollzug gibt es im Thüringer Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz (TMMJV) kein Referat zur ausschließlichen Bearbeitung von Petitionen. Diese werden im "Rechtsreferat" der Strafvollzugsabteilung bearbeitet, welches darüber hinaus mit der gesamten Gesetzgebung des Strafvollzugsrechts, soweit die Zuständigkeit beim Land liegt, mit Grundsatzfragen, Beschwerden, Rechtsbeschwerden und Schadensersatzansprüchen von Gefangenen, dem Europäischen Strafvollzugsrecht, dem Datenschutz sowie der Aufsicht über den Kriminologischen Dienst befasst ist. Aufgrund der Neuwahlen im September 2014 und der damit einhergehenden Umstrukturierungen im Landtag konnten erst in der Sitzung des Petitionsausschusses im Februar 2015 Petitionen inhaltlich behandelt werden. Hiervon war der Bereich Strafvollzug aufgrund der Vielzahl von Petitionen in besonderem Maße betroffen. Da die durch die Landesregierung erstellten Stellungnahmen bereits einige Wochen bzw. Monate vor der jeweiligen Sitzung erstellt wurden, wird durch die Bearbeiter in Vorbereitung der Sitzung des Petitionsausschusses anhand von konkreten Fragen kurzfristig der aktuelle Sachstand in den Justizvollzugseinrichtungen abgefragt. Dies erfordert eine erneute intensive Befassung mit der jeweiligen Petition. In zahlreichen Fällen werden zudem ergänzende Stellungnahmen notwendig, insbesondere, wenn die Petenten im Nachgang zu ihrer ursprünglichen Petition gegenüber dem Thüringer Landtag neue Sachverhalte vortragen bzw. Unterlagen beibringen, welche nachträglich noch in die Petitionsbearbeitung einbezogen werden sollen. Hierdurch vervielfacht sich die Bearbeitung. Zu 2.: Die Besetzung des Referates war in den vergangenen Jahren unterschiedlich. Derzeit ist das Referat mit zwei Mitarbeitern des höheren Dienstes (Referenten) und einer Mitarbeiterin des gehobenen Dienstes (Sachbearbeiterin) besetzt. Die genannten Mitarbeiter sind alle keine Mitarbeiter des TMMJV, sondern aus dem nachgeordneten Bereich des Justizvollzuges an das TMMJV abgeordnet, was wiederum zu Lücken und personellen Engpässen in den, von den Abordnungen betroffenen Justizvollzugseinrichtungen führt. Die Stelle des Referatsleiters ist seit dem 1. April 2015 nicht besetzt. Zu 3.: Es ist angestrebt, die vakante Stelle des Referatsleiters im Wege der Abordnung aus dem Geschäftsbereich des TMMJV zu besetzen. Diesbezügliche Bemühungen blieben bisher jedoch erfolglos. Darüber hinaus besteht unter Berücksichtigung der Personalsituation im Geschäftsbereich weiterhin die Absicht einer Personalverstärkung für das Referat 44. Zu 4.: Zur durchschnittlichen Dauer der Zuarbeit durch die Justizvollzugseinrichtungen liegen dem TMMJV keine belastbaren Zahlen vor. Das TMMJV bittet die Justizvollzugseinrichtungen in der Regel unter Setzung einer Frist von mindestens vier Wochen um Stellungnahme. Kürzere Bearbeitungsfristen werden den Anstalten lediglich bei besonders eilbedürftigen Petitionen gesetzt. Trotz der teilweise angespannten Personalsituation erbringen die Thüringer Justizvollzugsanstalten bzw. die Jugendstrafanstalt ihre Zuarbeit in der Regel fristgerecht. Lauinger Minister Anlage*) *) Hinweis: Auf den Abdruck der Anlage wurde verzichtet. Ein Exemplar mit Anlage erhielten jeweils die Fraktionen und die Landtagsbibliothek . Des Weiteren kann sie im Abgeordneteninformationssystem unter der oben genannten Drucksachennummer sowie im Internet unter der Adresse: www.parldok.thueringen.de eingesehen werden. Anlage 1 Entwicklung der Zahl der Petitionen im Strafvollzug 2006 – 2015 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015* JSA Arnstadt - - - - - - - - - 13 JVA Gera 2 7 3 2 9 1 5 1 1 9 JVA Goldlauter 2 11 2 11 5 3 20 19 27 6 JVA Hohenleuben 10 7 9 3 7 11 12 8 27 6 JSA Ichtershausen 4 3 4 - 2 2 1 1 - - JVA Tonna 58 72 67 37 37 53 96 79 44 34 JVA Untermaßfeld 22 25 14 18 18 6 18 27 21 30 JAA Weimar 1 3 2 - - 5 - - - - Sonstige 1 1 10 3 7 3 2 1 3 - Gesamt 100 129 111 74 85 84 154 136 123 103 * Stand: 20.08.15