26.08.2015 Drucksache 6/969Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 14. September 2015 Ausgabereste und ihre Verwendung Die Kleine Anfrage 431 vom 29. Juli 2015 hat folgenden Wortlaut: Die späte Verabschiedung des Landeshaushalts 2015 führt zu Fragen wie mit den dadurch zusätzlich entstehenden Haushaltsresten gerade im Hinblick auf Investitionsentscheidungen umgegangen werden soll. Ich frage die Landesregierung: 1. In welcher Höhe sind im Jahre 2014 Ausgabereste in den einzelnen Ministerien entstanden? 2. Wie wird die Verwendung der Ausgabereste kontrolliert? 3. Zu welchen Zwecken und in welcher Höhe hat das Thüringer Finanzministerium im Jahre 2015 die Einwilligung zur Verwendung von Ausgaberesten gegeben? 4. Wie wirken sich die Höhe der bisherigen summierten Ausgabereste und die voraussichtlichen Ausgabereste des Jahres 2015 auf die Haushaltsplanungen der Jahre 2016/2017 aus? Das Thüringer Finanzministerium hat die Kleine Anfrage namens der Lan desre gierung mit Schreiben vom 26. August 2015 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Insgesamt wurden im Haushaltsjahr 2014 Ausgabereste in Höhe von 255,97 Millionen Euro gebildet. Die Bildung der Ausgabereste erfolgte dabei nach der Haushaltsstruktur des Jahres 2014 vor den erforderlichen Umsetzungen im Rahmen des Beschlusses der Landesregierung über die Zuständigkeiten der einzelnen Ministerien nach Artikel 76 Abs. 2 Satz 1 der Verfassung des Freistaats Thüringen. Die Übertragung der Haushaltsreste in das Jahr 2015 sowie deren Inanspruchnahme im Haushaltsvollzug 2015 basiert auf der Struktur des Haushaltes 2015. Die Haushaltsreste teilen sich auf die Einzelpläne wie folgt auf: K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Kießling (AfD) und A n t w o r t des Thüringer Finanzministeriums 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/969 Epl. gebildete Haushaltsreste (Haushaltsstruktur 2014) übertragene Haushaltsreste (Haushaltsstruktur 2015) 01 0,00 0,00 02 0,00 679.139,64 03 0,00 0,00 04 30.248.922,52 267.849,47 05 0,00 0,00 06 0,00 0,00 07 42.609.092,79 61.290.589,15 08 0,00 10.620.437,05 09 12.734.382,92 2.483.886,52 10 107.747.593,75 117.998.090,15 11 0,00 0,00 12 0,00 0,00 17 13.296.478,82 13.296.478,82 18 49.331.827,14 49.331.827,14 255.968.297,94 255.968.297,94 Zu 2.: Die Inanspruchnahme von Ausgaberesten bedarf gemäß § 45 Abs. 3 1. Halbsatz ThürLHO der Einwilligung des für Finanzen zuständigen Ministeriums. Weiterhin ist dem Finanzministerium nach Ablauf des jeweiligen Haushaltsjahres ein titelgenauer Nachweis über die tatsächliche Inanspruchnahme der Haushaltsreste vorzulegen. Dieser wird kumuliert je Einzelplan auch in der Haushaltsrechnung abgebildet. Zu 3.: Eine titelgenaue Aufstellung über die bis zum Stichtag 31. Juli 2015 erteilten Einwilligungen zur Inanspruchnahme von Ausgaberesten ist als Anlage beigefügt. Zu 4.: Für die Inanspruchnahme von Ausgaberesten werden in den Haushaltsplänen keine gesonderten Ausgabemittel veranschlagt. Vielmehr kann die gemäß § 45 Abs. 3 1. Halbsatz ThürLHO notwendige Einwilligung in die Inanspruchnahme nur dann erfolgen, wenn gemäß § 45 Abs. 3 2. Halbsatz ThürLHO in demselben oder einem anderen Einzelplan Ausgaben in gleicher Höhe bis zum Ende des laufenden Haushaltsjahres nicht geleistet werden oder zweckgebundene Einnahmen von Dritten zur Verfügung stehen. Auswirkungen auf die Haushaltsplanung 2016/2017 entstehen daher durch die Bildung und Inanspruchnahme von Haushaltsresten nicht. Taubert Ministerin Anlage*) *) Hinweis: Auf den Abdruck der Anlage wurde verzichtet. Ein Exemplar mit Anlage erhielten jeweils die Fraktionen und die Landtagsbibliothek . Des Weiteren kann sie im Abgeordneteninformationssystem unter der oben genannten Drucksachennummer sowie im Internet unter der Adresse: www.parldok.thueringen.de eingesehen werden. Anlage Einwilligungen des TFM zur Inanspruchnahme von Haushaltsresten im Haushaltsvollzug 2015 Stand: 31.07.2015 Kapitel/Titel zur Inanspruchnahme freigegebene Ausgabereste 02 06 - 546 72 213,47 02 06 - 428 73 73,66 02 06 - 427 74 780,08 02 06 - 429 75 2.540,47 02 07 - 428 72 14.445,85 02 07 - 547 72 294,54 02 07 - 547 75 915,39 02 07 - 429 77 659.876,18 04 05 - 883 82 253.800,00 07 02 - 526 77 32.740,00 07 02 - ATG 83/86 5.000.000,00 07 03 - 892 81 10.000.000,00 07 08 - 893 71 39.669,50 07 26 - 682 73 23.652,94 07 26 - 683 73 123.291,43 07 26 - 685 73 28.296,47 07 76 - 428 72 56.437,66 07 76 - 428 74 27.455,42 07 76 - 429 92 23.351,48 08 03 - 686 71 3.817.730,73 09 05 - 883 07 87.248,96 09 05 - 546 72 33.736,50 09 05 - 781 72 633.376,23 09 05 - 547 87 366.000,00 09 05 - 686 87 115.400,00 09 05 - 781 87 326.500,00 09 07 - 427 76 25.200,00 09 07 - 547 76 250.748,91 09 07 - 781 76 80.000,00 09 07 - 821 76 35.000,00 09 07 - 547 93 94.250,00 09 07 - 892 93 96.515,00 09 31 - 811 01 70.000,00 10 02 - 682 75 220.000,00 10 02 - 686 75 194.361,00 10 07 - 883 01 5.000.000,00 10 11 - 547 93 160.650,00 10 11 - 883 93 5.760.000,00 10 11 - 892 93 3.686.572,34 10 11 - 686 96 173.210,24 10 11 - 686 97 287.099,00 17 16 - 685 04 1.437.847,00 17 20 - 613 04 6.464.879,81 Gesamt 45.704.160,26