01.09.2015 Drucksache 6/984Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 14. September 2015 Einsatzbereitschaft der Feuerwehren im Landkreis Hildburghausen entlang der ICEStrecke VDE 8 Die Kleine Anfrage 424 vom 23. Juli 2015 hat folgenden Wortlaut: Die im Rahmen des Verkehrsprojekts Deutsche Einheit Nummer 8 (VDE 8) entstehende ICE-Verbindung zwischen Erfurt und Nürnberg führt auch durch den Landkreis Hildburghausen. Für die Gefahrenabwehr sind maßgeblich die freiwilligen Feuerwehren im Landkreis zuständig. Ich frage die Landesregierung: 1. Welche Feuerwehren des Landkreises Hildburghausen sind für die Gefahrenabwehr an der neuen ICEStrecke eingeplant? 2. Besitzen die entsprechenden Feuerwehren die notwendige Technik und falls nein, wann werden sie ausgerüstet? 3. Sind für die neuen Anforderungen spezielle Schulungen der Kameradinnen und Kameraden notwendig und falls ja, wann erfolgen diese und von wem werden sie bezahlt? 4. Ist die Mannschaftsstärke der freiwilligen Feuerwehren für die neuen Anforderungen ausreichend und falls nein, ist die Förderung hauptamtlicher Kräfte vorgesehen bzw. welche Maßnahmen plant die Landesregierung , um ein mögliches Defizit auszugleichen? Das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage namens der Lan desregierung mit Schreiben vom 31. August 2015 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Grundsätzlich sind gemäß Thüringer Gesetz über den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz (ThürBKG) die Gemeinden und somit die örtlich zuständigen Feuerwehren für die Gefahrenabwehr entlang der ICE Neubaustrecke VDE 8.1 zuständig. Für überörtliche Belange des Brandschutzes und der Allgemeinen Hilfe sind die Landkreise zuständig. Im Landkreis Hildburghausen verläuft die Trasse der ICE-Neubaustrecke VDE 8.1 über die Gemeindegebiete von Masserberg, Sachsenbrunn und Eisfeld. K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Floßmann (CDU) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/984 Weiterhin sind zur Gefahrenabwehr in den Tunnelbauwerken Kräfte und Mittel von verschiedenen Feuerwehren der betroffenen Landkreise und der Landeshauptstadt Erfurt zu insgesamt 18 sogenannten Tunnelbasiseinheiten (TBE) formiert. Hinzu kommen neun gleich strukturierte TBE aus Bayern, die ebenfalls (insbesondere im Nahbereich der Landesgrenzen) zum Einsatz kommen. Nach hiesigem Kenntnisstand sind im Landkreis Hildburghausen die Feuerwehren aus Schleusegrund, Masserberg, Schleusingen, Auengrund, Sachsenbrunn und Hildburghausen für den Einsatz in zwei TBE vorgesehen. Zu 2.: Die Gemeinden und Landkreise halten gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 1, § 6 Abs. 1 Nr. 2 ThürBKG die den örtlichen Verhältnissen entsprechenden Einsatzmittel zur Verfügung. Zu diesen Ausrüstungsgegenständen zählen auch Geräte, die für Einsätze im Zusammenhang mit Schienenfahrzeugen geeignet sind. Zusätzlich dazu wird den Feuerwehren durch die Deutsche Bahn AG eine einheitliche und umfangreiche Erstausstattung mit bahnspezifischem Sondergerät bereitgestellt. Darüber hinaus beteiligt sich der Freistaat an der Erstausstattung der Feuerwehren durch Bereitstellung von Sonderausrüstung, die für Einsätze in den Tunnelbauwerken der ICE-Neubaustrecke VDE 8.1 erforderlich ist. Die entsprechende Technik wird gegenwärtig beschafft und den Feuerwehren rechtzeitig vor Beginn des Probebetriebs zur Verfügung stehen. Zu 3.: Einsatzkräfte von Feuerwehren mit Zuständigkeit für die Gefahrenabwehr an Eisenbahnstrecken werden grundsätzlich im Rahmen ihrer Ausbildung auf Einsätze mit Schienenfahrzeugen und die damit verbundenen besonderen Gefahren und Anforderungen vorbereitet. Im Zusammenhang mit der ICE Neubaustrecke VDE 8.1 und den neu erarbeiteten Taktik- und Einsatzkonzepten erfolgt eine erweiterte und vertiefte Ausbildung , die auch auf die Besonderheiten von Einsätzen in Tunnelbauwerken abzielt. Bisher fanden Lehrgänge zu Einsätzen an Bahnanlagen an der Thüringer Landesfeuerwehr- und Katastrophenschutzschule (TLFKS) in Bad Köstritz statt. In Ergänzung des dortigen Lehrangebots wurde in Zusammenarbeit mit der International Fire Academy in der Schweiz ein spezielles Lehrgangsprogramm für die Gefahrenabwehr in Eisenbahntunneln entwickelt. Seit 2015 werden dort in zwei Lehrgängen jährlich über 40 Feuerwehrangehörige zu Multiplikatoren ausgebildet, die ihre Erfahrungen später im Rahmen der Standortausbildung in den Feuerwehren an die Kameradinnen und Kameraden weitergeben. Die Kosten für diese Ausbildung in Höhe von rund 120.000 Euro (jährlich) werden vollständig vom Freistaat übernommen. Weiterhin wird das Lehrangebot an der TLFKS in Kürze um mehrere Lehrgänge und Seminare, in denen eisenbahn- und tunnelspezifische Aspekte für Einsatz- und Führungskräfte vermittelt werden, ergänzt. Zu 4.: Aufgabenträger für den Brandschutz und die Allgemeine Hilfe sind die Gemeinden gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 1 ThürBKG. Die Landkreise sind für die überörtlichen Aufgaben im Brandschutz und der Allgemeinen Hilfe zuständig gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 2 ThürBKG. Im Rahmen der Einsatzvorbereitung haben die Aufgabenträger Alarm- und Einsatzpläne zu erstellen, fortzuschreiben und - soweit erforderlich - untereinander gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 3 und § 6 Abs. 3 Nr. 1 ThürBKG abzustimmen. Sie müssen in diesem Zusammenhang die Alarmierung von ausreichend Einsatzkräften und -mitteln sicherstellen. Wird im Zusammenhang mit dieser Vorplanung festgestellt, dass die Leistungsfähigkeit der Feuerwehren vor Ort bei einem bestimmten Schadensereignis voraussichtlich nicht ausreichend ist, müssen entsprechende Gegenmaßnahmen eingeleitet werden. Dies geschieht derzeit im Rahmen der von den Aufgabenträgern geplanten Aufstellung von insgesamt 18 TBE (plus 9 gleichwertige TBE in Bayern), welche aus verschiedenen Feuerwehren der betroffenen Landkreise gebildet werden und den für die Gefahrenabwehr an der ICE-Strecke erforderlichen Technik - und Personalbedarf decken werden. Dr. Poppenhäger Minister