02.09.2015 Drucksache 6/989Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 14. September 2015 Forderungen nach Standardabbau im Zusammenhang mit landesrechtlichen Vorgaben Die Kleine Anfrage 276 vom 21. April 2015 hat folgenden Wortlaut: Seitens der Kommunalen Spitzenverbände werden immer wieder Forderungen nach einem Standardabbau im Zusammenhang mit landesrechtlichen Vorgaben erhoben. Zuletzt wurde das im Rahmen der öffentlichen Anhörung des Innen- und Kommunalausschusses am 16. April 2015 zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Thüringer Kommunalhaushaltssicherungsprogrammgesetzes vorgetragen. Ich frage die Landesregierung: 1. Wann haben die Kommunalen Spitzenverbände des Freistaats Thüringen an welches Landesministerium Forderungen bzw. Vorschläge welchen Inhalts im Zusammenhang mit einem Standardabbau bei landesrechtlichen Vorgaben seit 2009 erhoben (bitte nach Zeitpunkt, Inhalt und Ministerium getrennt auflisten)? 2. Wann hat welches Ministerium mit einer Stellungnahme welchen konkreten Inhalts auf diese Forderungen bzw. Vorschläge reagiert (bitte nach Zeitpunkt, Inhalt und Ministerium getrennt auflisten)? 3. Wie bewertet die Landesregierung diese möglicherweise erhobenen Forderungen bzw. Vorschläge der Kommunalen Spitzenverbände nach Standardabbau im Zusammenhang mit landesrechtlichen Vorgaben? 4. Welche Vorschläge hat möglicherweise die Landesregierung wann mit welchem konkreten Inhalt den Kommunalen Spitzenverbänden im Zusammenhang mit einem Standardabbau bei landesrechtlichen Vorgaben seit 2009 mit Bitte um Stellungnahme unterbreitet (bitte nach Zeitpunkt, Inhalt und Ministerium getrennt auflisten)? 5. Wann haben die Kommunalen Spitzenverbände mit welchem Inhalt auf diese möglicherweise unterbreiteten Vorschläge reagiert? Das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage namens der Lan desregierung mit Schreiben vom 31. August 2015 wie folgt beantwortet: Vorbemerkung: In der vergangenen Legislaturperiode befassten sich die Landesministerien in verschiedenster Weise mit dem Thema "Standardabbau". Beispielhaft wird hier auf die Landtags-Drucksachen Nr. 3107, 3799, 5073, K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Kuschel (DIE LINKE) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/989 5678 und 6068 verwiesen. Ergänzend hierzu ist anzumerken, dass mit Blick auf Artikel 91 Abs. 4 der Verfassung des Freistaats Thüringen sowie § 127 Thüringer Kommunalordnung und § 20 der Gemeinsamen Geschäftsordnung für die Landesregierung sowie für die Ministerien und die Staatskanzlei des Freistaats Thüringen (ThürGGO; alte und neue Fassung) eine Beteiligung der kommunalen Spitzenverbände bei der Vorbereitung von Rechtsvorschriften zu erfolgen hat, soweit Belange der kommunalen Selbstverwaltung berührt sind. Im Rahmen dieser Beteiligung ist nicht auszuschließen, dass einzelne Anregungen, Hinweise oder Änderungsempfehlungen der Spitzenverbände in ihrem Kern auch als Forderung bzw. Vorschlag zum "Standardabbau" angesehen werden könnten. Im Rahmen der Beantwortung der Kleinen Anfrage blieben diese Vorgänge grundsätzlich unberücksichtigt, da sie nicht systematisch aufbereitet vorliegen und deren Erfassung einen unvertretbar hohen Verwaltungsaufwand nach sich ziehen würde. Der Begriff "Standardabbau im Zusammenhang mit landesrechtlichen Vorgaben" wurde - auch mit Blick auf seine Unschärfe - für die Beantwortung dieser Kleinen Anfrage auf Fälle mit einem entsprechend eindeutigen Bezug beschränkt. Zu 1.: Die Kommunalen Spitzenverbände des Freistaats Thüringen haben seit 2009 die in Anlage 1 genannten Forderungen bzw. Vorschläge im Zusammenhang mit einem Standardabbau bei landesrechtlichen Vorgaben gegenüber den Ministerien des Freistaats erhoben bzw. unterbreitet. Zu 2.: Die Ministerien des Freistaats haben seit 2009 auf die in Frage 1 nachgefragten Forderungen bzw. Vorschläge der Kommunalen Spitzenverbände des Freistaats Thüringen im Zusammenhang mit einem Standardabbau bei landesrechtlichen Vorgaben, wie in Anlage 1 dargestellt, reagiert. Zu 3.: Eine Bewertung der erhobenen Forderungen bzw. Vorschläge ist, soweit erfolgt, aus Anlage 1 zu entnehmen. Zu 4. und 5.: Auf Anlage 2 wird verwiesen. In Vertretung Götze Staatssekretär Anlagen*) *) Hinweis: Auf den Abdruck der Anlagen wurde verzichtet. Ein Exemplar mit Anlagen erhielten jeweils die Fraktionen und die Landtagsbibliothek. Des Weiteren können sie im Abgeordneteninformationssystem unter der oben genannten Drucksachennummer sowie im Internet unter der Adresse: www.parldok.thueringen.de eingesehen werden.