Förderung von Kindertageseinrichtungen (Kinderkrippen, Kindergärten, Horte und Häuser für Kinder) nach Art. 10 des Finanzausgleichsgesetzes (FAG) in Stadt und Landkreis Ansbach, Landkreis Fürth und Landkreis Neustadt a.d. Aisch-Bad Windsheim
Schriftliche Anfrage
Eingereicht von:, SPD
Harry ScheuenstuhlBeantwortet von:Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat
Veröffentlicht am 02.12.2016
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