Vorrückungserlaubnis in die Jahrgangsstufe 13 der Fach- und Berufsoberschulen gemäß der Schulordnung für die Berufliche Oberschule
Schriftliche Anfrage
Eingereicht von:, SPD
Inge AuresBeantwortet von:Staatsministerium für Unterricht und Kultus
Veröffentlicht am 29.01.2014
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