Einstellung des Verfahrens gegen Geldauflage nach § 153a StPO - was erhalten Opferhilfevereine?
Kleine Anfrage
Eingereicht von:, CDU
Sven RissmannBeantwortet von:Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz
Veröffentlicht am 10.09.2012
PDF herunterladen
54 Seiten
— als Text
— Quelle