"Zusätzliche Eignungs- und Qualifikationsvoraussetzungen" nach § 10, Abs. 5, Satz 1 BerlHG als Voraussetzung zur Immatrikulation in grundständigen Studiengängen an Berliner Hochschulen, jenseits von künstlerischen Studiengängen
Schriftliche Anfrage
Eingereicht von:, Bündnis 90/Die Grünen
Anja SchillhaneckBeantwortet von:Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft
Veröffentlicht am 06.07.2015
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