Ist der Neubau von zwei Spuren an der A114 ein wesentlicher baulicher Eingriff im Sinne der Bauordnung?
Schriftliche Anfrage
Eingereicht von: Claudia Hämmerling, Bündnis 90/Die Grünen
Beantwortet von: Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt
Veröffentlicht am 09.06.2016
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