Anwendung des § 68 Haftung für Lebensunterhalt des Gesetzes über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet in Hamburg
Kleine Anfrage
Eingereicht von: Jennyfer Dutschke, FDP
Beantwortet von: Senat
Veröffentlicht am 18.06.2015
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